FAQs zu Software (allgemein)
Concurrent Use
Darf ich Software, die für die ich eine Lizenz habe, auf mehreren PCs/Laptops installieren und gleichzeitig nutzen? Wenn nein, darf ich dann zumindest mehrfach installieren, wenn ich die Software zur gleichen Zeit nur auf einem Gerät verwende? |
[betrifft: Mitarbeiter] |
Sie fragen nach einem sog. "Concurrent-Use-Recht". Auch hier gilt: ob ein solches "Concurrent-Use/-Install"-Recht besteht, lässt sich nur im Einzelfall für ein bestimmtes Softwareprodukt eines bestimmten Herstellers, ggf. sogar beschränkt auf einen bestimmten Vertragszeitraum, sagen. Es besteht also KEIN generelles Concurrent-Use-Recht für die Software, die Sie an Ihrem Arbeitsplatz einsetzen!
Beispiel:
- Stata:
Für die "Single User License" gilt laut Stata : "Customer may install up to three (3) copies of the Licensed Software, provided that only one (1) copy is in use at any given time (i.e., no concurrent use on different computers)." [http://www.stata.com/order/licterms.html , Stand: 14.04.2010]
Home Use
Darf ich Software, die ich an meinem Arbeitsplatz an der Uni verwende, auch zu Hause installieren? |
[betrifft: Mitarbeiter] |
Sie fragen nach einem sog. "Home-Use-Recht". Ob ein solches besteht, lässt sich nur im Einzelfall für ein bestimmtes Softwareprodukt eines bestimmten Herstellers, ggf. sogar beschränkt auf einen bestimmten Vertragszeitraum, sagen. Es besteht also KEIN generelles Home-Use-Recht für die Software, die Sie an Ihrem Arbeitsplatz einsetzen!
Aktuelle Informationen erhalten Sie hier und auf den Seiten des ZDV zum Thema "Softwarebeschaffung ".
Beispiel:
- Microsoft Office aus dem Campus Agreement (CA) (Professional / Enterprise):
Hier besteht für Mitarbeiter die Möglichkeit, spezielle Home-Use-Datenträger/-Lizenzen zu erhalten. Eine Verwendung des Datenträgers und des CA-Produktschlüssels von ihrem Uni-Arbeitsplatz ist ausdrücklich NICHT zulässig: Es muss ein spezieller Datenträger (mit einem speziellen Produktschlüssel) erworben werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des ZDV zum "Home Use Program" (HUP).