Gasthörer:innenstatus für Masterabsolvent:innen
Die Sonderlösung des Gasthörer:innenstatus kann nur unter folgenden Voraussetzungen in Anspruch genommen werden:
15.09. vor Referendariatsbeginn
dringend empfohlen: späteste Anmeldung der Masterarbeit
Die Anmeldung der Masterarbeit ist zeitnah durch eine Bestätigung des Prüfungsamtes beim Regierungspräsidium nachzuweisen.
Achtung:
Bei Anmeldungen der Masterarbeit nach dem 25.09. werden keine Anmeldebestätigungen mehr durch das Zentrale Prüfungsamt ausgestellt, da sich das Prüfungsamt verbindlich an die, in der Prüfungsordnung festgelegte, 16-wöchige Bearbeitungszeit für die Masterarbeit halten muss.
Die Anmeldung der Masterarbeit ist laut Prüfungsordnung erst bei abgeschlossenem Schulpraxissemester möglich!
In der Prüfungsordnung festgelegte Bearbeitungszeit für die Masterarbeit: Vier Monate (16 Wochen).
15.01.
späteste Abgabe Masterarbeit
Die Abgabe der Masterarbeit ist zeitnah durch eine Bestätigung des Prüfungsamtes beim Regierungspräsidium nachzuweisen (spätestens bis 16.01.).
Ist die Bescheinigung über die erfolgte Abgabe nicht bis zum 16. Januar beim Regierungspräsidium eingegangen, kann das Referendariat nicht weiter im Gasthörer:innenstatus fortgesetzt werden und endet sofort.
Korrekturzeit: 6 Wochen.
Ausstellung der Zeugnisdokumente durch das Zentrale Prüfungsamt: 3 Wochen.
Ende Februar
letzte noch offene Prüfungen sollten abgelegt sein
Da am 31.03. das Zeugnis dem Regierungspräsidium vorgelegt werden muss und nach der Leistungsverbuchung der letzten Prüfung das Zeugnis noch beantragt und ausgestellt werden muss (die Ausstellung dauert drei Wochen), sollten bis Ende Februar letzte Prüfungen abgelegt worden sein.
Achtung: Dies betrifft letzte Prüfungen wie bspw. Modulprüfungen o.ä. Die Masterarbeit jedoch MUSS spätestens bis 15.01. abgegeben werden!