Telearbeit kann nach der bestehenden Dienstvereinbarung im Umfang von bis zu 50 % der individuellen Arbeitszeit für die Dauer von bis zu einem Jahr beantragt werden.
Anträge auf „Fallweise Arbeit von zu Hause“ können gemäß dem Anhang zur Dienstvereinbarung Telearbeit – Fallweise Arbeit von zu Hause – bei in der Regel kurzfristig eintretenden Gründen gestellt werden, im Umfang von bis zu 100 % der individuellen Arbeitszeit. Antragsgründe sind:
- Familiären Not- und Krisensituationen (hierunter fallen beispielsweise auch arbeitsfähige Personen, die aufgrund eines eigenen Krankheitsverdachts bzw. des Verdachtes einer Person im eigenen Haushalt ihre Kontakte reduzieren sollen)
- Umbaumaßnahmen an der Universität, die das Arbeiten am Arbeitsplatz erschweren
- Nicht-Nutzbarkeiten von Arbeitsräumen in Folge von extremen Temperaturen
Entsprechende Anträge sind den jeweiligen Vorgesetzen vorzulegen und an die Personalabteilung weiterzuleiten. Die Anträge gelten für jeweils bis zu vier Wochen und können gegebenfalls verlängert werden.
Beide Anträge finden Sie bei den Dienstvereinbarungen auf der Webseite des Personalrats sowie im Download-Bereich der Personalabteilung.
Für Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf sind im Einzelfall auch andere Lösungen möglich. Beschäftigte und Vorgesetzte können sich diesbezüglich vom Betriebsärztlichen Dienst beraten lassen.
Informationen zum Arbeitsschutz im „Homeoffice“ gibt es auf der Webseite der Arbeitssicherheit.
Stand: 02/2023