Uni-Tübingen

Wer kann Telearbeit machen?

Unter bestimmten Voraussetzungen, die in der Dienstvereinbarung Telearbeit, bzw. dem Anhang „Fallweise Arbeit von zuhause“ geregelt werden, können Beschäftigte der Universität Teile Ihrer Arbeitsleistung am heimischen Arbeitsplatz erbringen ­– sofern die Art der Tätigkeit dies ermöglicht.

Universität und Personalrat verfolgen mit der Telearbeit das Ziel, eine örtliche Flexibilisierung der Arbeitsorganisation im Interesse sowohl der Universität, als auch der Beschäftigten sinnvoll zu gestalten.

In der Dienstvereinbarung Telearbeit sind die Rahmenbedingungen und das Antragsverfahren geregelt.

Stand: 05/20