Uni-Tübingen

Leistungsbezogene Mittelverteilung nach Gleichstellungskriterien

Seit 1998 werden an der Universität Tübingen ein Teil der Sach- und Hilfskraftmittel nach Leistungs- und Belastungsfaktoren vergeben. Der Erfolg bei der Herstellung von Chancengleichheit für Frauen und Männer wurde dabei von Beginn an als Leistungskriterium berücksichtigt.

In den Jahren 1998 und 1999 wurden die Mittel nach einem eigens in Tübingen dafür entwickelten Modell vergeben. Im Jahr 2000 wurde das Tübinger Modell dem Vergabemodell auf Landesebene angeglichen, nach dem seit Anfang 2000 das Land Baden-Württemberg einen Teil der Mittel zur Finanzierung der Hochschulen nach Belastungs- und Leistungsindikatoren vergibt.

Im Jahr 2003 wurde der sogenannte "Anreizteil" der Leistungsbezogenen Mittelverteilung, in den auch die Gleichstellungsfaktoren integriert waren, abgeschafft. Die Gleichstellung als Leistungskriterium im Rahmen der Leistungsbezogenen Mittelverteilung wurde jedoch an der Universität Tübingen beibehalten, so dass nach wie vor ein gewisser Betrag nach Gleichstellungskriterien umverteilt wird.

Derzeit erfolgt die Leistungsbezogene Mittelverteilung nach Gleichstellungskriterien aufgrund von zwei Berechnungsfaktoren:

  1. Steigerung der Frauenanteile bei den Professuren
    Hierbei gehen die verschiedenen Arten von Professuren (W3, W1, C4, C3) jeweils gleich gewichtet in die Berechnung ein
  1. Steigerung der Frauenanteile bei den Mittelbaustellen
    Es gehen alle Stellen des wissenschaftlichen Dienstes mit Ausnahme der Professuren ein. Also sowohl Plan- wie auch Drittmittelstellen. Teilzeitstellen werden entsprechen ihrem zeitlichen Volumen, z. B. halb, dreiviertel ... gezählt.

Beide Faktoren werden zu gleichen Teilen berücksichtigt.

Zur Berechnung:
Jede Fakultät bringt einen bestimmten Betrag in die Berechnung eines Faktors ein. Sie kann mehr als den eingebrachten Betrag zurückerhalten, wenn sie ihren Frauenanteil bezüglich dieses Faktors erhöht hat. Eine Fakultät erhält weniger als den eingebrachten Betrag zurück, wenn sich ihr Frauenanteil verringert hat. Dazu wird ermittelt, um wie viel Prozent der Frauenanteil des Berechnungsjahres im Vergleich zum Vorjahr gestiegen oder gesunken ist. Der von der Fakultät in den Faktor eingebrachte Betrag erhöht oder verringert sich um diesen Prozentsatz.

Diese Rechnung wird nun für alle Faktoren über alle Fakultäten getrennt für Hiwi- und Sachmittel durchgeführt.

Zum Schluss der Berechnung wird eine Normierung vorgenommen, um zu verhindern, dass der zu verteilende Betrag über- bzw. unterschritten wird.