Uni-Tübingen

Was tun bei Korruptionsverdacht?

Das Innenministerium des Landes Baden-Württemberg hat eine Rahmenvereinbarung zur Einführung eines Vertrauensanwalts zur Korruptionsverhütung abgeschlossen, dem sich das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK) angeschlossen hat. Somit können sich alle Landesbeschäftigten an der Universität Tübingen im Verdachtsfall an diese unabhängige Anlaufstelle wenden.

Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Homepage des MWK, wo Sie auch ein Merkblatt zum Vertrauensanwalt sowie die Verwaltungsvorschrift zur Korruptionsverhütung und- bekämpfung finden.

Stand: 12/20