Bau, Arbeitssicherheit und Umwelt

Gewässerschutz

Die Zielsetzung des Gewässerschutzes an der Universität ist:

  • der Schutz der Umwelt vor Schäden die durch Tätigkeit mit wassergefährdenden Stoffen,
  • die Verhütung oder ggf. das Beherrschen von Havarien mit wassergefährdenden Stoffen, sowie die
  • Einhaltung der behördlich festgelegten Grenzwerte bei der Einleitung ins Abwasserkanalsystem.

Anlagekataster
Wird eine Anlage mit wassergefährdenden Stoffen ab einer bestimmten Menge betrieben, müssen wir diese erfassen. Als Anlage werden auch Lager verstanden. Die Mengengrenze liegt bei flüssigen Stoffen bei 0,22 m3 bzw. 220 Liter und für feste Stoffe bei 0,2 Tonnen. Insofern in ihrem Arbeitsbereich mit wassergefährdenden Stoffen oberhalb dieser Größenordnung umgegangen wird bitten wir sie darum, dies mitzuteilen.
Mengenerfassungsbogen für gemischte Lager.pdf

Kontakt: Gewässerschutzbeauftragte, Alexandra Gitto
07071 29 77420 | alexandra.gittospam prevention@verwaltung.uni-tuebingen.de 

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