Wer im Laufe eines Arbeitstages arbeitsunfähig wird, meldet sich wie üblich krank. Der gesamte Tag gilt als gearbeitet, d. h. die fehlenden Stunden müssen nicht nachgearbeitet werden. Wenn die Arbeitsunfähigkeit länger anhält, zählt erst der Folgetag als erster Krankheitstag mit Entgeltfortzahlung.
Unabhängig davon wird bei Beschäftigten mit Gleitzeit im Journal „krank“ vermerkt und die Soll-Arbeitszeit für diesen Tag voll angerechnet.
Stand: 07/2023