Uni-Tübingen

Berufungsverhandlungen

Das Grundgehalt richtet sich nach der Einstufung in die jeweilige Besoldungsgruppe. Die Höhe der Zulagen sowie das Stellenbudget sind Teil der Berufungsverhandlungen und werden mit dem Fachbereich, der Fakultät und/oder dem Rektorat vereinbart. 

Vergütung 

Das Grundgehalt richtet sich nach der Einstufung in die jeweilige Besoldungsgruppe. Darüber hinaus können weitere Zulagen gewährt werden, darunter die Familienzulage, Funktionsleistungsbezüge und Leistungsbezüge für besondere Leistungen.

Weitere Informationen finden Sie unter: Professur im Beamt*innenverhältnis - Vergütung 

Mitarbeiter*innen/Mitarbeitende 

In Deutschland sind Universitäten typischerweise nach dem Lehrstuhlprinzip strukturiert. Das bedeutet, dass jede*r Professor*in zugleich Leiter*in eines eigenen Instituts, einer eigenen Abteilung oder einer eigenen Forschungsgruppe ist. In dieser Funktion sind sie für die gesamte Organisation von Forschung und Lehre in ihrem Verantwortungsbereich zuständig. Dazu gehört auch die Personalverantwortung für alle wissenschaftlichen und nicht-wissenschaftlichen Beschäftigten. Die Anzahl der Beschäftigten, die dem*der Professor*in für seine*ihre Tätigkeit als Lehrstuhlinhaber*in zur Verfügung stehen, ist daher Teil der Berufungsverhandlungen. 

Ausstattung und Budget 

Umfang der Ausstattung und Budget für Bücher, Büromaterial und Reisen wird in den Berufungsverhandlungen festgelegt. Gleiches gilt für die Größe und Lage der Räumlichkeiten sowie der Infrastruktur.

Umzugskosten 

Eine finanzielle Unterstützung für Ihren Umzug nach Tübingen ist möglich, hängt jedoch von den in der Berufungsverhandlung getroffenen Vereinbarungen ab. Die Kostenübernahme ist allerdings auf einen Betrag von 6000 EUR begrenzt.

Nebenbeschäftigung 

Weitere Informationen finden Sie unter: Professur im Beamt*innenverhältnis – Nebenbeschäftigung

Angebot für Doppelkarrierepaare 

Zum Berufungsangebot kann gehören, den*die Partner*in des*der Bewerber*in bei der Suche nach einer Stelle an der Universität zu unterstützen. Die notwendigen Voraussetzungen können Gegenstand der Berufungsverhandlungen sein.