Uni-Tübingen

Visum, Aufenthalt und Beschäftigung

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu Aufenthaltsrecht und Arbeitsrecht speziell für Forschende.

Visum und Aufenthaltserlaubnis

Wenn Sie Staatsbürgerin oder Staatsbürger eines Landes außerhalb der Europäischen Union sind, benötigen Sie in der Regel ein Visum, um nach Deutschland einzureisen. Bitte beantragen Sie Ihr Visum rechtzeitig bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat in Ihrem Wohnsitzland.

Nach Ihrer Ankunft in Deutschland kann es außerdem notwendig sein, eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Welche Art der Aufenthaltserlaubnis in Ihrem Fall erforderlich ist, hängt von Ihrer individuellen Situation ab.

Ausführliche Informationen zu Visa und Aufenthaltserlaubnissen finden Sie auf der Tübingen Research Campus (TRC) website.

Aufnahmevereinbarung

Wenn Sie ein Visum für Forschende ( § 18d AufenthG) beantragen möchten, benötigen Sie eine Aufnahmevereinbarung. Innerhalb unserer Universität ist nur das Welcome Center berechtigt, mit internationalen Forschenden eine Aufnahmevereinbarung abzuschließen. 

Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf.


Nicht fündig geworden? Hier geht's zum Tübingen Research Campus.