Uni-Tübingen

Studiengebühren
Formulare und Anträge

1) Ausnahmen

2) Befreiungen

Gemäß Landeshochschulgebührengesetz müssen die Anträge auf Befreiung von der Studiengebühr spätestens vor Beginn der Vorlesungszeit vorliegen, also zum Wintersemester 2024/2025 bis 14. Oktober 2024

Ein Antrag auf Befreiung von der Studiengebühr entbindet Sie nicht von Ihrer Zahlungspflicht.

Bitte reichen Sie die Anträge auf Befreiung von der Studiengebühr möglichst frühzeitig ein, damit über eine Befreiung bis zum Beginn des Wintersemesters 2024/2025 entschieden ist (Bearbeitungszeit von bis zu 6 Wochen). Andernfalls müssen Sie die Gebühr zunächst entrichten, um rechtzeitig zum Wintersemesters 2024/2025 (1. Oktober 2024 bis 31. März 2025) immatrikuliert zu sein. Im Fall der Befreiung wird die Studiengebühr zurückerstattet.

3) Sonstiges