Uni-Tübingen

Studiengebühren
Formulare und Anträge

a) Formulare und Anträge für Internationale Studierende

Formulare:

Anträge:

Gemäß Landeshochschulgebührengesetz müssen die Anträge auf Befreiung von der Studiengebühr spätestens vor Beginn der Vorlesungszeit vorliegen, also zum Sommersemester 2024 bis 15. April 2024. 

Ein Antrag auf Befreiung von der Studiengebühr entbindet Sie nicht von Ihrer Zahlungspflicht.

Bitte reichen Sie die Anträge auf Befreiung von der Studiengebühr möglichst frühzeitig ein, damit über eine Befreiung bis zum Beginn des Sommersemesters 2024 am 1. April 2024 entschieden ist (Bearbeitungszeit von bis zu sechs Wochen). Andernfalls müssen Sie die Gebühr zunächst entrichten, um rechtzeitig zum Sommersemester 2024 (1. April 2024 bis 30. September 2024) immatrikuliert zu sein. Im Fall der Befreiung wird die Gebühr zurückerstattet.

b) Formulare und Anträge für ein Zweitstudium

Formulare:

Anträge:

Gemäß Landeshochschulgebührengesetz müssen die Anträge auf Befreiung von der Studiengebühr spätestens vor Beginn der Vorlesungszeit vorliegen, also zum Sommersemester 2024 bis 15. April 2024

Ein Antrag auf Befreiung von der Studiengebühr entbindet Sie nicht von Ihrer Zahlungspflicht.

Bitte reichen Sie die Anträge auf Befreiung von der Studiengebühr möglichst frühzeitig ein, damit über eine Befreiung bis zum Beginn des Sommersemesters 2024 am 1. April 2024 entschieden ist (Bearbeitungszeit von bis zu sechs Wochen). Andernfalls müssen Sie die Gebühr zunächst entrichten, um rechtzeitig zum Sommersemester 2024 (1. April 2024 bis 30. September 2024) immatrikuliert zu sein. Im Fall der Befreiung wird die Gebühr zurückerstattet.