Uni-Tübingen

Studiengebühren
Formulare und Anträge

1) Ausnahmen

Gemäß Landeshochschulgebührengesetz sind die Auskunftsformulare für internationale Studierende spätestens zum Ende der Rückmeldephase (Wintersemester 30.09. und Sommersemester 31.03.) vorzulegen. Im Falle einer Erst- oder Neueinschreibung müssen die Auskunftsformular für internationale Studierende zum Zeitpunkt der Immatrikulation vorzulegen. Die Immatrikulationsfrist finden Sie bei den zulassungsbeschränkten Fächern im Zulassungsbescheid und bei zulassungsfreien Fächern ist die Immatrikulationsfrist für ein Wintersemester 30.09. und für ein Sommersemester 31.03..

2) Befreiungen

Gemäß Landeshochschulgebührengesetz müssen die Anträge auf Befreiung von der Studiengebühr spätestens vor Beginn der Vorlesungszeit vorliegen, also zum Wintersemester 2026/2027 bis 12. Oktober 2026

Ein Antrag auf Befreiung von der Studiengebühr entbindet Sie nicht von Ihrer Zahlungspflicht.

Bitte reichen Sie die Anträge auf Befreiung von der Studiengebühr möglichst frühzeitig ein, damit über eine Befreiung bis zum Beginn des Wintersemester 2026/2027 entschieden ist (Bearbeitungszeit von bis zu 6 Wochen). Andernfalls müssen Sie die Gebühr zunächst entrichten, um rechtzeitig zum Wintersemester 2026/2027 (1. Oktober 2026 bis 31. März 2027) immatrikuliert zu sein.

 

3) Sonstiges