Die hier ausgeführten Informationen sollen Ihnen die Regelungen des Gesetzes und die damit zusammenhängenden Abläufe erläutern – rechtlich relevant ist allein das Landeshochschulgebührengesetz des Landes Baden-Württemberg.
| Empfänger: Eberhard Kals Universität Tübingen |
| Bank: Baden-Württembergische Bank AG |
| BIC/SWIFT-Code: SOLADEST600 |
| IBAN: DE29 6005 0101 7477 5036 21 |
Bitte geben Sie als Verwendungszweck nur Ihre Matrikelnummer an. Bitte keine weiteren Zusätze. Vielen Dank!
Nein. Internationale Studierende zahlen maximal eine Studiengebühr in Höhe 1500 Euro pro Semester. Wenn eine Ausnahme oder Befreiung von der Studiengebühr in Höhe von 1500 Euro pro Semester besteht, dann müssen Internationale Studierende für ein Zweitstudium eine Gebühr für ein Zweitstudium bezahlen, d.h. 650 Euro pro Semester. Auch bei der Gebühr für ein Zweitstudium gibt es Ausnahmen und Befreiungen.