Bei Busreservierungen für Selbstfahrer/Selbstfahrerinnen wird für jede(n) Fahrer/Fahrerin eine Selbstfahrermeldung und Führerscheinkopie benötigt (bitte rechtzeitig an die Zentrale Fahrbereitschaft schicken).
Gemäß der Verwaltungsvorschrift für den Kraftfahrzeugbetrieb des Landes (VwV Kfz) ist vor Fahrtantritt die Fahrerlaubnis im Original zu überprüfen.
Daher ist es zwingend notwendig, dass derjenige/diejenige, der/die den Bus abholt, den Originalführerschein vorlegt.
Gleichzeitig ist der/die Exkursionsleiter/-in, Gruppenleiter/-in, Organisator/-in, etc. verpflichtet, die Führerscheine aller Personen zu überprüfen, die das Leihfahrzeug fahren sollen.