Uni-Tübingen

Sexuelle Diskriminierung und Belästigung

Der Begriff der sexuellen Belästigung bezeichnet eine Vielzahl von nach Art und Schweregrad unterschiedlichen diskriminierenden und degradierenden Handlungen und Verhaltensweisen. Deshalb wird er durch die Begriffe "sexuelle Diskriminierung, Belästigung und Gewalt" ersetzt:

Leider kommt es auch an der Universität immer wieder vor, dass sich Frauen belästigt oder diskriminiert fühlen. Die Wahrnehmung ist dabei individuell sehr verschieden. Wenn Sie sich belästigt fühlen, können Sie sich direkt an die Zentrale Antidiskriminierungsberatungsstelle der Universität wenden.

 Sie können sich gerne auch an folgende Institutionen wenden:

Beratungen sind hier vertraulich und unterstützend.Gemeinsam kann dort geklärt werden, ob und welche weiteren Schritte eingeleitet werden sollen.

Beratungen und Richt- oder Leitlinien für einen partnerschaftlichen Umgang an der Universität ersetzen keine eine Anzeige von betroffenen Geschädigten bei der Polizei, soweit strafrechtlich relevantes Verhalten im Raume steht. Es können arbeits- oder dienstrechtliche Maßnahmen können gegen Personen ergriffen werden, die sich als Mitglieder oder Angehörige der Universität unangemessen oder auch strafrechtlich relevant verhalten; hierzu ist es aber erforderlich, dass die zuständigen Stellen (z.B. die Personalabteilung oder die Rechtsabteilung der Zentralen Verwaltung oder das Rektorat) durch betroffene Geschädigte über entsprechende Vorfälle informiert werden. 

Die Beratungsstellen können Ihnen auch hier hilfreich zur Seite stehen und Sie zu Gesprächen begleiten.