Uni-Tübingen

Aktuelles


Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit 2026

 

2026 wird die Beauftragte für Chancengleichheit und Ihre Stellvertreterin nach §16 ChancenG neu gewählt.
Der Terminplan zur Wahl sieht folgendermaßen aus:
TERMINPLAN Wahl 2026
 

(1) Wahlberechtigt sind alle weiblichen Beschäftigten der Dienststelle, es sei denn, dass sie am Wahltag seit mehr als zwölf Monaten ohne Dienstbezüge oder Arbeitsentgelt beurlaubt sind.

(2) Wählbar für das Amt der Beauftragten für Chancengleichheit und der Stellvertreterin sind die weiblichen Beschäftigten der Dienststelle. Wer zu einer anderen Dienststelle abgeordnet ist, ist für das Amt der Beauftragten für Chancengleichheit und der Stellvertreterin nicht wählbar. Satz 2 gilt nicht bei Abordnungen zur Teilnahme an Lehrgängen.

(3) Die Beauftragte für Chancengleichheit und ihre Stellvertreterin werden in einem Wahlverfahren in getrennten Wahlgängen nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt. Die Wahl hat den Grundsätzen der allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahl zu entsprechen. Das Verfahren für die Durchführung der Wahl wird durch Rechtsverordnung der Landesregierung geregelt.

(4) Findet sich nur eine zur Ausübung des Amtes bereite Beschäftigte, kann die Dienststelle von der weiteren Durchführung des Wahlverfahrens absehen und diese zur Beauftragten für Chancengleichheit bestellen. Findet sich aus dem Kreis der weiblichen Beschäftigten keine zur Ausübung des Amtes bereite Person, kann die Dienststelle auch einen zur Ausübung bereiten männlichen Beschäftigten zum Beauftragten für Chancengleichheit bestellen. Anderenfalls hat die Dienststelle das Wahlverfahren nach sechs Monaten zu wiederholen. Gleiches gilt für die Stellvertretung.

(5) Die Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit und ihrer Stellvertreterin kann beim Verwaltungsgericht angefochten werden, wenn gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verstoßen worden und eine Berichtigung nicht erfolgt ist, es sei denn, dass durch den Verstoß das Wahlergebnis nicht geändert oder beeinflusst werden konnte. Zur Anfechtung berechtigt sind mindestens drei Wahlberechtigte, alle Bewerberinnen oder die Dienststellenleitung. Die Anfechtung ist nur binnen einer Frist von zwei Wochen, von dem Tag der Bekanntgabe des Wahlergebnisses an gerechnet, zulässig.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Seite 
Abteilung I 2 – Struktur und Gremien

 


Freie Betreuungsplätze für Kleinkinder im Alter von 1 - 3 Jahren (im Ausnahmefall auch ab einem Alter von sechs Monaten)

 Liebe Beschäftigte der Universität, liebe Lehrende,
 
 die Universität hat derzeit noch freie Betreuungsplätze für Kleinkinder im Alter
 von 1 - 3 Jahren (im Ausnahmefall auch ab einem Alter von sechs Monaten). 
 
 Weitere Informationen finden sich auf der folgenden Webseite:
 https://uni-tuebingen.de/de/53692
 
 Die Plätze stehen zur Verfügung für alle Beschäftigten der Universität,
 Gastwissenschaftler*innen sowie für Angehörige der Universität, die sich in der
 wissenschaftlichen Qualifikationsphase befinden. Ausgenommen sind Studierende
 owie Beschäftigte der Medizinischen Fakultät oder des Universitätsklinikums.
 
 Informationen über Plätze für diese Zielgruppen sowie weiteres Wissenswerte rund
 um das Thema Kinderbetreuung finden Sie ebenfalls auf der oben genannten
 Webseite.
 

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 English version
 
 Dear university employees, dear lecturers,
   
 Are you looking for childcare? Currently, the university has places available 
 for toddlers aged 1 – 3 years (exceptionally, also from the age of six months).
   
 Further information can be found at our website:
 https://uni-tuebingen.de/en/53692
 Please go to:
 “KiKo Spots for Employees” and
 “Casa jUNIor for University Employees living in Tübingen”
 
 These spots are available for children of university employees and visiting
 scholars. Excluded are students in general as well as staff of the University
 Hospital and the Medical Faculty. 
 
 Information about places for these groups and other useful information about 
 childcare can be found on the website mentioned above.
 
 

Kampagne „Hochschulen zeigen Haltung“

Gemeinsam wollen wir Haltung zeigen für eine offene, solidarische und freie Wissenschafts- und Hochschulkultur und auf die bereits bestehenden antidemokratischen Einflussnahmen und Angriffe, denen Akteur:innen an Hochschulen ausgesetzt sind, hinweisen. So soll die Aktion zum einen ein klares Statement und Bekenntnis zu demokratischen Grundwerten vermitteln und zum anderen für die jüngsten politischen Entwicklungen und den von diesen ausgehenden Gefahren für eine demokratische und solidarische Hochschulkultur zu sensibilisieren.

 

Abgehängte Männer, bevorteilte Frauen? Über Antifeminismus im ländlichen Raum

Antifeministische Einstellungen bedeuten sowohl eine Gefahr für die Rechte von Frauen und queeren Personen als auch für demokratische Aushandlungsprozesse.

Dieser Text ist unter der Creative Commons Lizenz "CC BY-NC-ND 4.0 veröffentlicht. Autor/-in: Johanna Niendorf für bpb.de