Uni-Tübingen

Lehre und Fortbildung im Ausland (Erasmus+)


Willkommen auf der Seite für Beschäftigte der Universität Tübingen, die einen Auslandaufenthalt zu Lehr- und/oder Schulungszwecken (an einer Partneruniversität) planen. 

Auf dieser Seite finden Sie allgemeine wichtige Informationen rund um Ihren Erasmus+ Auslandsaufenthalt.  Details zur Förderung und zum Bewerbungsablauf der jeweiligen Programmlinien finden Sie auf den Unterseiten:

Erasmus+ in Europa und Erasmus+ weltweit 

Kontakt

Dezernat V - International Office
Abteilung 1 – Austauschprogramme
Wilhelmstraße 9 | 72074 Tübingen

Erasmus+ Personalmobilitäten
Ansprechpartner: Thomas Lauterwasser (EG Raum 21)
staff-mobilityspam prevention@erasmus.uni-tuebingen.de 
Telefon: +49 7071 29 77732

Lehrendenmobilität (STA) / Schulungsmobilität (STT)

Allgemeine Informationen zu Erasmus+ Personalmobilitäten

Erasmus+ Programm

Seit 1987 fördert die EU die Mobilität von Studierenden und Lehrenden in Europa durch das Erasmus-Programm. Das übergeordnete Ziel des Erasmus+ Programms ist es, durch lebenslanges Lernen die bildungsbezogene, berufliche und persönliche Entwicklung der Menschen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport in Europa zu unterstützen und auf diese Weise zu nachhaltigem Wachstum, qualifizierten Arbeitsplätzen, sozialem Zusammenhalt, Innovationsförderung, Stärkung der europäischen Identität und des aktiven Bürgersinns beizutragen.

Für das Erasmus+ Programm 2021-2027 wurden folgende Prioritäten festgelegt:

  • Inklusion und Vielfalt
  • Digitaler Wandel
  • Umwelt und Bekämpfung des Klimawandels
  • Teilhabe am demokratischen Leben

Die Universität Tübingen ist im Besitz der 'European Charter for Higher Education (ECHE)', die zur Teilnahme am Programm berechtigt und zur Umsetzung der Erklärung zur Hochschulpolitik verpflichtet. 

Haftungsklausel
Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben. Dies gilt für diese gesamte Seite, inklusive sämtlicher verlinkter Seiten.

NA DAAD
Ausführliche Informationen zum Programm finden Sie im aktuellen Erasmus+ Leitfaden und auf der Website des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) als Erasmus-Nationalagentur in Deutschland.

Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD)
Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit
Kennedyallee 50
53115 Bonn

+49 800 2014 020
erasmus@daad.de
eu.daad.de
twitter.com/Erasmus_DAAD
youtube.com/erasmus_DAAD

Personalmobilitäten

Die Mobilität von Dozierenden und des allgemeinen Hochschulpersonals der Universität Tübingen und des Universitätsklinikums kann für Zwecke der Fort- und Weiterbildung und der Lehre über die Programmlinien KA131 (Programmländer: EU/EFTA & Türkei) und KA171 (Partnerländer weltweit) gefördert werden. Die Eberhard Karls Universität Tübingen unterhält mehr als 650 Kooperationsbeziehungen mit rund 350 ausländischen Universitäten im Erasmus+ Bereich.

Grundsätzlich förderfähig sind in den Programmlinien KA131 & KA171: 

  • Personalmobilitäten zu Lehrzwecken (STA bzw. STA2), insofern eine fachspezifische Vereinbarung mit der einladenden Partnerhochschule vorliegt oder die einladende Partnerhochschule Teil der CIVIS-Allianz ist. Eine Übersicht der Partnerhochschulen finden Sie hier Partnerhochschulen der Universität Tübingen, Informationen zur CIVIS-Allianz finden Sie auf der Homepage der Stabsstelle

  • Personalmobilitäten zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT bzw. STT2), insofern die betreffende Aktivität einen Bezug zur beruflichen Fortbildung des Personals aufweist und die Anforderungen hinsichtlich der Lernergebnisse und persönlichen Entwicklung erfüllt werden. Eine Personalmobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken ist in der Programmlinie:
    • KA131 (STT) in alle Programmländer und Partnerländer möglich
    • KA171 (STT2) nur nach vorheriger Nominierung an einer Partnerhochschule möglich 

Details zur Förderung und zum Bewerbungsprozess der Programmlinien finden Sie auf den Unterseiten:
Erasmus+ in Europa  und Erasmus+ weltweit

Europäische Hochschulallianz CIVIS

Eine Förderung von Mobilitäten im Rahmen der Europäischen Hochschulallianz CIVIS erfolgt entweder über die Programmlinie KA131 (Europäischen Mitgliedsuniversitäten) oder über die Programmlinie KA171 (Afrikanische Partneruniversitäten). 

In unserem Online-Bewerbungsportal Mobility-Online wählen Sie im Fall einer Mobilität an eine europäische Mitgliedsuniversität entweder das Austauschprogramm “Erasmus+ Personalmobilität - Lehraufenthalt STA” oder die “Erasmus+ Personalmobilität - Fortbildung STT” aus. Im Fall einer Mobilität an eine afrikanische Partneruniversität erhalten Sie von uns den passenden Link für die Online-Bewerbung per E-Mail, nachdem Sie den Nominierungsprozess durchlaufen haben. 

Nähere Informationen zum Bewerbungsprozess für die Förderung finden Sie unter Erasmus+ in Europa bzw. Erasmus+ weltweit.

Um Mitarbeitende nicht vor die Wahl zu stellen, sich zwischen einem Engagement im Rahmen der Europäischen Hochschulallianz CIVIS und eigenen Projekten außerhalb von CIVIS entscheiden zu müssen, steht in der Programmlinie KA131 für CIVIS-Mobilitäten ein unabhängiges Maximalförderkontingent pro Person und akademisches Jahr von bis zu 2 Mobilitäten und bis zu 14 Tagen Aufenthalt zur Verfügung, welches keine Auswirkung auf das Maximalförderkontingent der Programmlinie KA131 hat. 

Weiterführende Informationen zur Europäischen Hochschulallianz CIVIS und zu Angeboten, von CIVIS für Lehrende und Forschende und CIVIS für den Wissenschaftsunterstützenden Dienst, finden Sie auf der Homepage des Netzwerks CIVIS

Nachhaltiges Reisen ("Green Travel")

Nachhaltigkeit und Klimaschutz stehen im Fokus der aktuellen Erasmus+ Programmgeneration 2021-2027. Daher gilt inzwischen generell die Regel, dass Teilnehmende bei einer Strecke von weniger als 500 km mit nachhaltigen Verkehrsmitteln (z.B. Bahn, Bus, Fahrgemeinschaften) reisen mögen. Hierbei handelt es sich um einen Appell der Europäischen Kommission an alle Teilnehmenden, es ist jedoch keine Verpflichtung. Als nachhaltige Reise gelten Reisen, die mindestens zu 50 % mit nachhaltigen Verkehrsmitteln durchgeführt werden.

Als Anreiz, nachhaltige Verkehrsmittel für Ihre Mobilität zu nutzen, stehen Ihnen in diesem Fall sowohl höhere Reisekostenpauschalen als auch bei Bedarf zusätzliche Reisetage zu. Details zu den Reisekostenpauschalen und zusätzlichen Reisetagen (nach Bedarf) finden Sie auf der jeweiligen Unterseite der Programmlinie. 

Online-Sprachunterstützung

Mangelnde Sprachkenntnisse sind nach wie vor eines der größten Hindernisse im Hinblick auf die Teilnahme an europäischen Bildungs- und Berufsbildungsprogrammen. Die Online-Sprachunterstützung der Europäischen Kommission, soll den Teilnehmenden an Erasmus+ bei der Verbesserung der für ihren Arbeitsaufenthalt erforderlichen Sprachkenntnisse helfen, damit sie aus dieser Auslandserfahrung vollen Nutzen ziehen können. 

Die Online-Sprachunterstützung ist in allen europäischen Amtssprachen verfügbar: Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Griechisch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Irisch-Gälisch, Italienisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch und Ungarisch.

Um das Angebot nutzen zu können, müssen Sie sich auf der Homepage EU Academy registrieren. Danach steht Ihnen das komplette Angebot zur Verfügung.  

Allgemeine Hinweise zu Dienstreisen

Dez. VI: Sachgebiet Dienstreisen, Reisekosten, Exkursionen

Bitte beachten Sie auch die allgemeinen Hinweise zu Dienstreisen auf den Seiten des Sachgebiets Dienstreisen, Reisekosten, Exkursionen (Dezernat Personal und Innere Dienste). 

Dienstreiseanträge

Dienstreisen müssen grundsätzlich vor Antritt der Reise schriftlich genehmigt werden. Die schriftliche Dienstreisegenehmigung dient der Rechtssicherheit und liegt im Interesse sowohl des verantwortlichen Vorgesetzten als auch des Dienstreisenden (z. B. im Hinblick auf Ansprüche auf Reisekostenvergütung, Unfallfürsorge bei einem Unfall während der Dienstreise). 

Bitte beachten Sie, dass eine Dienstreise erst dann genehmigt ist, wenn sowohl die Unterschrift der/des Vorgesetzten, als auch der/des personalverantwortlichen Vorgesetzten vorhanden ist und die Genehmigung nach § 2 Abs. 1 LRKG angekreuzt wurde. 

Entsendebescheinigung (A1 Bescheinigung)

Bei Entsendungen/Dienstreisen ins Ausland benötigen Arbeitnehmende/Beamte ggf. einen Nachweis über die anzuwendenden Rechtsvorschriften über die soziale Sicherheit. Auch wenn es auf Grundlage des europäischen Rechts keine Mitführungspflicht für solch ein Dokument innerhalb der EU gibt und die Bescheinigung bei Bedarf ggf. auch nachträglich beantragt werden kann, gibt es einzelne Mitgliedsländer, die eine Mitführungspflicht aufgrund nationaler Regelungen verlangen. Ausführliche Informationen dazu finden Sie im Merkblatt des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Das Formular zur Entsendung finden Sie im Downloadbereich der Personalabteilung. Ausführliche Informationen zum jeweiligen Beantragungsweg finden Sie dort im Dokument “Hinweise zur Entsendung”.

Arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge

Ist eine Dienstreise im Ausland in Regionen mit besonderen klimatischen und gesundheitlichen Bedingungen (z.B. (Sub-)Tropengebiete, Polarregionen) vorgesehen, so ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine fristgerechte arbeitsmedizinische Erst- und Folgevorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) Teil 4 (1) 2 durchführen zu lassen. Ausführliche Informationen finden Sie auf der Seite der arbeitsmedizinischen Ambulanz. Ein Termin für die Reiseberatung sollte 3 Monate im Voraus vereinbart werden.

Bei der Pflichtvorsorge ist eine Teilnahme an der arbeitsmedizinischen Vorsorge nicht nur (arbeitsvertragliche) Pflicht, sondern auch Voraussetzung für die Tätigkeit. Ohne eine gültige Vorsorgebescheinigung darf die Tätigkeit nicht ausgeübt werden.

Versicherungsschutz

Bitte beachten Sie, dass mit einer Erasmus+ Förderung kein Versicherungsschutz für Ihren Auslandsaufenthalt verbunden ist. Teilnehmende sind verpflichtet sich selbst um den notwendigen Versicherungsschutz zu kümmern. 

Es besteht die Möglichkeit, auf eigene Kosten des/der Teilnehmenden an der Gruppenversicherung des DAAD teilzunehmen. Kranken-/Unfall- und Haftpflichtversicherung sind inbegriffen. Ausführliche Informationen: Gruppenversicherung DAAD

Krisenvorsorgeliste "ELEFAND"

Das Auswärtige Amt bietet allen deutschen Staatsangehörigen die Möglichkeit an, sich in die Krisenvorsorgeliste "ELEFAND" (Elektronische Erfassung von Deutschen im Ausland) einzutragen. Die Eintragung ist unabhängig vom Reiseland und der Dauer des Auslandsaufenthalts. So können die Reisenden im Notfall von der Botschaft oder dem Generalkonsulat erreicht werden und wichtige Informationen erhalten. Wir empfehlen Ihnen, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. 

Aktuelles

Hier finden Sie eine Datenbank mit Angeboten zu Sprachkursen, Workshops und Staff Weeks!  http://staffmobility.eu/


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