Uni-Tübingen

Spezifische Themen und Schwierigkeiten

Auf dieser Seite finden Sie wichtige Informationen zu den prüfungsrechtlichen Rahmenbedingungen in Situationen, wo Prüfungen aufgrund widriger Umstände (z.B. eingeschränkte Studierfähigkeit wegen gesundheitlichen Problemen) möglicherweise nicht rechtzeitig innerhalb der vorgesehenen Fristen absolviert bzw. bestanden werden können. Außerdem möchten wir Sie auf Beratungs- und Workshopangebote zur Prüfungsvorbereitung hinweisen.

 

Bei Fristüberschreitung oder Nichtbestehen von Prüfungen: Was tun, wenn der Prüfungsanspruch "in Gefahr" ist?

Studierende sollten sich frühzeitig beraten lassen, wenn der Prüfungsanspruch z.B. aufgrund von Nichtbestehen von Prüfungen oder sich anbahnender Fristüberschreitung verloren gehen könnte. Wenn kein Prüfungsanspruch mehr besteht, ist ein Studium im gleichen Fach oder in einem verwandten Studiengang in der Regel nicht mehr möglich, auch nicht an einer anderen Universität in Deutschland. 

Die Zentrale Studienberatung bietet diesbezüglich umfängliche Informationen und Beratungsmöglichkeiten zu Handlungsoptionen und Alternativen an. Dazu gehören z.B. Themen wie Prüfungsvorbereitung, Verzögerungen im Studium, Umgang im Krankheitsfall, Härtefallantrag o.ä. Die Kontaktdaten der Zentralen Studienberatung finden Sie hier: https://uni-tuebingen.de/de/632  

Zudem stehen Ihnen bei prüfungsrelevanten Fragestellungen die Studienfachberatungen in den jeweiligen Fächern und die Prüfungsämter zur Verfügung. 

Die Kontaktdaten der Studienfachberatungen finden Sie hier: https://uni-tuebingen.de/de/92  

Sprechzeiten und Kontaktdaten der Prüfungsämter:

Weitere Informationen zum Thema Verlust des Prüfungsanspruchs und Rückmeldesperre finden Sie im Wegweiser für Studierende unter: https://uni-tuebingen.de/de/178782

 

Beurlaubung und länger andauernde Erkrankung

Studierende, die z.B. aus Krankheitsgründen beurlaubt sind, sind nicht berechtigt, Prüfungen abzulegen. Eine Ausnahme gibt es im Fall einer Beurlaubung aufgrund von Elternzeit oder Pflegeaufgaben; in diesen Situationen sind Studierende berechtigt, auch im Rahmen der Beurlaubung Prüfungen abzulegen.

Informationen zum Thema sowie den Antrag auf Beurlaubung finden Sie hier: https://uni-tuebingen.de/de/848 

Studierende, die nicht beurlaubt, jedoch für einen längeren Zeitraum erkrankt sind, sollten im zuständigen Prüfungsamt ein Attest für den Zeitraum der Erkrankung einreichen (eine Krankmeldung reicht nicht aus). Sollte es zu zeitlichen Engpässen im Studium kommen, kann ggf. ein Antrag auf Fristverlängerung gestellt werden. Die Antragstellung erfolgt beim zuständigen Prüfungsausschuss über das zuständige Prüfungsamt: https://uni-tuebingen.de/de/120435

Bei Fragen oder Anliegen im Zusammenhang mit Erkrankung im Studium, Planung des Studienverlaufs, Unterstützungsmöglichkeiten, Wiedereinstieg etc. steht Ihnen die Zentrale Studienberatung zur Verfügung: https://uni-tuebingen.de/de/632

Der Wegweiser für Studierende enthält darüber hinaus weitere Informationen im Falle einer längeren Krankheitsdauer: https://uni-tuebingen.de/de/178788

 

Nachteilsausgleich für Studierende mit einer Behinderung, mit einer länger andauernden Erkrankung, oder mit Pflegeaufgaben

Studierende mit einer Behinderung, mit einer chronischen oder länger andauernden Erkrankung, oder mit Pflegeaufgaben haben unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf einen Nachteilsausgleich. Nachteilsausgleich wird gewährt, wenn betroffene Studierende aufgrund der jeweiligen persönlichen Situation dabei benachteiligt sind, eine Prüfung in der vorgesehenen Art und Weise abzulegen. In den Prüfungsordnungen ist der Nachteilsausgleich rechtlich geregelt.

Informationen und Beratungsmöglichkeiten zum Thema Nachteilsausgleich stehen auf den Webseiten der Zentralen Studienberatung unter Studieren mit Beeinträchtigung: https://uni-tuebingen.de/de/169590 

Betroffene Studierende sollten sich vor der Antragstellung umfassend beraten lassen, damit ein Nachteilsausgleich möglichst spezifisch und individuell gestellt werden kann. Es handelt sich hierbei immer um Einzelfallbetrachtungen, weil Beeinträchtigungen sehr verschieden sein können.

 

Corona-Semester: Verlängerung von Prüfungshöchstfristen

Laut einer Änderung des Landeshochschulgesetzes (LHG) werden für alle Studierenden, die während einem oder mehreren der vier "Corona-Semester" (Sommersemester 2020, Wintersemester 2020/2021, Sommerse­mester 2021, Wintersemester 2021/2022) in einem Studiengang an einer Hochschule in Baden-Württemberg eingeschrieben waren, in diesem Studiengang die in der Prüfungsordnung definierten Fristen für die Erbringung von fachsemestergebundenen Studien- und Prüfungsleistungen für jedes dieser Semester jeweils um ein Semester verlängert.

Diese Verlängerung der Prüfungsfristen ist jedoch pro Person auf insgesamt höchstens drei Semester begrenzt.

Die Fristverlängerung wird i.d.R. automatisch berücksichtigt. Sie gilt auch für Wiederholungsprüfungen sowie für Höchstfristen für den Studienabschluss.

 

Angebote zur Prüfungsvorbereitung und Durchführung von Prüfungen

Die Zentrale Studienberatung bietet für Studierende aller Studiengänge persönliche Beratung und Workshops zur Vorbereitung und Durchführung von Prüfungen an. Dazu gehören z.B. Themen wie Zeitmanagement, Umgang mit Prüfungsstress, Umgang mit Prokrastination (Aufschieben von Arbeiten), Handlungsmöglichkeiten bei Prüfungsangst etc.

Weitere Informationen zu den Beratungsangeboten für Studierende finden Sie auf den Internetseiten der Zentralen Studienberatung: https://uni-tuebingen.de/de/93 

Das deutschsprachige Workshopangebot Studieren mit Plan finden Sie hier: https://uni-tuebingen.de/de/2147

Das englischsprachige Workshopangebot Manage your studies, welches sich insbesondere (aber nicht nur) an internationale Studierende richtet, finden Sie hier: https://uni-tuebingen.de/de/2156

 


Bei Fragen zum Themenbereich Prüfungen können Sie sich an das Zentrale Prüfungsamt oder an die Zentrale Studienberatung (ZSB) wenden.