Die Steuerabteilung ist mit der Thematik der Hochschulbesteuerung betraut. Dies umfasst im Wesentlichen folgende Zuständigkeitsbereiche:
- Steuerliche Abwicklung der Betriebe gewerblicher Art
- Erstellung der Körperschafts-, Gewerbe-, und Umsatzsteuerjahreserklärungen
- Monatlichen Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung
- quartalsweise Erstellung der zusammenfassenden Meldung
- quartalsweise Meldung nach § 50a EStG
- Entscheidung über die steuerlich richtige Verbuchung von Rechnungen
- Abstimmung und Verhandlungen mit dem Finanzamt
- Steuerliche Vertragsprüfung
- Einstufung als aktives bzw. passives Sponsoring im Vergleich zu einer Spende
- Unterstützung und Beratung bei steuerlichen Angelegenheiten und Problemen im Bereich der Hochschulbesteuerung