Stipendiaten und Freemover, befristete Studienaufenthalte
Befristete Studienaufenthalte (Zeitstudium)
1. Freemover
a) Sie können einen Antrag als Freemover stellen, wenn Sie einen befristeten Studienaufenthalt wünschen, der in einem sinnvollen Zusammenhang mit dem Studium an Ihrer Heimatuniversität steht. Bitte laden Sie mit Ihrer Bewerbung den Nachweis Ihrer Immatrikulation an Ihrer Heimatuniversität hoch sowie Nachweise der Studienleistungen.
Bitte legen Sie Ihrem Antrag eine schriftliche Empfehlung eines Mitglieds des Lehrkörpers des betreffenden Fachbereichs der Universität Tübingen bei. Diese Empfehlung sollte Ihren Studienaufenthalt befürworten und begründen.
Ein alleiniger Aufenthalt zum Zweck des Erwerbs oder Verbesserung der Kenntnisse der deutschen Sprache ist nicht möglich.
Ihr Antrag auf einen Studienaufenthalt (Freemover) wird dann aufgrund einer Einzelfallprüfung nach Rücksprache mit der Fakultät entschieden.
Sie sind Bewerber mit Flüchtlingsstatus in Deutschland, aber in Ihrem Heimatland nicht an einer Hochschule eingeschrieben? Sie können sich mit folgenden Dokumenten bewerben: Nachweis des Status als Geflüchtete*r in der Bundesrepublik Deutschland, Nachweis von Sprachkenntnissen auf dem Niveau B2 (Englisch oder Deutsch, je nachdem, für welchen Studiengang Sie sich bewerben möchten), die Anerkennung Ihres Hochschulzugangsberechtigung/Bachelor für Masterstudiengänge, eine Beratung durch das Team Zulassung internationaler Studierender, das Einverständnis des zuständigen Fachbereichs.
b) Sind Sie Stipendiat einer Stipendienorganisation (DAAD, KAAD, Fulbright etc.) und wünschen Sie einen temporären Studienaufenthalt mit Immatrikulation, dann bewerben Sie sich bitte mit dem Nachweis Ihres Stipendiums.
Bewerbungsportal ALMA
Studierende, die sich bereits in einem Austauschprogramm mit einer der Tübinger Partnerhochschulen befinden und als Freemover ein weiteres Semester beantragen möchten, können leider nicht berücksichtigt werden. Sie sollten sich wegen einer Verlängerung Ihres Studienaufenthalts an die zuständigen Koordinatoren ihres Programms wenden.
2. Forschungsstudierende
Sind Sie Forschungsstudierender (vorübergehender Forschungsaufenhalt nach §60 Abs. 1 Satz 7 LHG), so gelten folgende Bedingungen:
- Bitte laden Sie mit Ihrer Bewerbung den Nachweis Ihrer Immatrikulation an Ihrer Heimatuniversität hoch.
- Sie benötigen ein Empfehlungsschreiben Ihrer Betreuer*in, das Ihren Forschungsaufenthalt begründet und ein Formular des Dekanats der Fakultät der Universität Tübingen, in dem bestätigt wird, dass Sie keine Leistungspunkte (ECTS) an der Universität Tübingen erwerben werden.
Der Aufenthalt ist in der Regel auf ein bis zwei Semester befristet.
3. Vorbereitung Promotion
Sie wollen an einer Fakultät der Universität Tübingen promovieren, verfügen noch nicht über eine Annahme zur Promotion durch die Fakultät und sind von Ihrer Supervisor*in zu einem Studienaufenthalt zur Vorbereitung der Promotion eingeladen.
Sie benötigen zur Bewerbung eine Einladung Iher Supervisor*in sowie den Nachweis Ihres letzten Hochschulabschlusses.
Bitte bewerben Sie sich hier:
Bewerbungsportal ALMA
Informationen zur Bewerbung und Zulassung ausländischer Studierender einschließlich des Zugangs zur Onlinebewerbung finden Sie bei
http://www.uni-tuebingen.de/international.html
Eine Liste aller an der Universität vertretenen Studiengängen finden Sie unter
www.uni-tuebingen.de/studium/verzeichnis-der-studiengaenge.html
Nur für ERASMUS- und Austauschstudierende:
Zuständige Stelle für Studierende, die im Rahmen eines Austauschprogramms oder EU-Mobilitätsprogramms einen Studienaufenthalt an der Universität Tübingen durchführen wollen, ist das International Office, Wilhelmstr. 9, 72074 Tübingen.
Informationen finden Sie hier https://uni-tuebingen.de/de/90781