Bau, Arbeitssicherheit und Umwelt

Gefahrstoffe

Hier finden Sie wichtige Informationen zum Umgang mit Gefahrstoffen an der Universität Tübingen. 

Sicheres Arbeiten in Laboratorien

Das Arbeiten in Laboratorien, insbesondere beim Umgang mit Gefahrstoffen, bringt ein hohes Gefährdungspotential mit sich. Als Grundlage für sicheres Arbeiten in den Laboren der Universität Tübingen orientieren Sie sich bitte an der TRGS 526 - Labore. Zudem wurden als Handlungshilfe und Ratgeber von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung die Laborrichtlinien erarbeitet. Diese werden in der DGUV Information 213-850 „Sicheres Arbeiten in Laboratorien“ fortgeschrieben um dem Stand der Labortechnik, neuen Erkenntnissen aus der Laborpraxis sowie geänderter Vorschriften Rechnung zu tragen. Die aktuelle Fassung erhalten Sie online oder über den Medienshop der BG RCI
Gedruckte Exemplare der 2. Auflage sind erhältlich bei der Abteilung Arbeitssicherheit unter sekretariat.arbeitssicherheitspam prevention@zv.uni-tuebingen.de oder 07071 29-76028.

Einen guten interaktiven Überblick über Laborsicherheit mit kleinen Übungen und Unfallbeispielen bietet die BG RCI. Dieser kann auch sehr gut zu Ausbildungs- oder Schulungszwecken herangezogen werden. 

Gefährdungsbeurteilung; Betriebsanweisung; Unterweisung

Näheres zu den Themen finden Sie unter folgenden Links oder links in der Navigation: 

Gefahrstoffverzeichnis der Universität Tübingen (open enventory/Sciformation)

Zur Kennzeichnung und Einstufung Ihrer Gefahrstoffe finden Sie weitere Details in TRGS 201. Zur Lagerung von Gefahrstoffen finden Sie weitere Details in TRGS 510. An dieser Stelle ergibt sich im Zusammenhang mit der Bestandsprüfung und basierend auf § 6, Abs.12 GefStoffV, dass jeder Arbeitskreis ein Verzeichnis über die eingesetzten Gefahrstoffe führen muss. Dieses Verzeichnis soll auf die Sicherheitsdatenblätter der Stoffe verweisen und jeder Person, die mit diesen Stoffen direkt oder indirekt umgeht, zugänglich sein. In diesem Gefahrstoffverzeichnis sollen folgende Informationen enthalten sein:

  • Bezeichnung des Gefahrstoffs, ideal inkl. CAS-Nr.
  • Sicherheitshinweise in Form von GHS-Symbolen oder die Nummern der H-und P-Sätze (ideal wäre beides)
  • Die im AK vorhandene Menge (im Zweifel max. mögliche Menge angeben)
  • Der Bereich, in dem der Gefahrstoff eingesetzt wird, und, falls abweichend, der Lagerort
  • Eine/n verantwortliche/n Ansprechpartner/in

Halten Sie dieses Verzeichnis bei der jährlichen Bestandsprüfung aktuell. Die Universität ist außerdem angehalten, ein zentrales Kataster zu führen. Zum einen ist diese Forderung Bestandteil der EMAS-Auflagen, sie wurde aber aus Gründen der Terrorprävention auch bereits 2001 vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg an alle Universitäten des Landes herangetragen. In Alltag und Praxis ergeben sich aus diesen Informationen Vorteile bei der Betriebsärztlichen und Arbeitssicherheitstechnischen Betreuung und Beratung. Auch können diese Daten im Ernstfall unterstützend zur Abwägung der besten Maßnahme herangezogen werden. Daher werden die Gefahrstoffverzeichnisse zusätzlich im Dez. VIII, Abt.2, Arbeitssicherheit und Umweltschutz zusammengetragen und abgelegt. Bitte leiten Sie ihr Gefahrstoffverzeichnis an uns weiter. 

Gerne bieten wir Ihnen diese Vorlage für die Erfassung an. Pflichtfelder sind grün und orange hinterlegt. Die Vorlage eignet sich auch für den Import in das digitale, zentrale Gefahrstoffkataster der UT. Wenn die Tabelle für den Import vorgesehen ist und eine Cas.-Nr. vorhanden und eingetragen ist, müssen die orangenen Felder nicht ausgefüllt werden.

Das zentrale Gefahrstoffkataster soll digital und einheitlich geführt werden. Das ist sinnvoll, um bei der Fülle von Daten gezielt und zügig vorzugehen zu können (z.B. beim Sortieren nach CMR-Stoffen). Dafür hatte Ihnen die Universität Tübingen bislang die Möglichkeit gegeben, Ihr Gefahrstoffinventar digital mit dem Open Sorce Programm „Open Enventory“ zu verwalten. Open Enventory wird 2024 vollständig durch das Programm Sciformation ELN ersetzt. Das Programm gibt, genau wie Open Envetory, außerdem die Möglichkeit, ein digitales Laborjournal zu führen und enthält ein barcodebasiertes Etikettiersystem. In Kombination hält das Programm den Gefahrstoff- oder auch Chemikalienbestand automatisch aktuell. Sicherheitsdatenblätter und Betriebsanweisungen können hinterlegt werden und häufig können die Sicherheitsdaten direkt über die CAS-Nr. ausgelesen werden, so dass eine Datenbank komfortabel und schnell angelegt und weitergeführt werden kann. Sciformation trennt hier in Stoff- und Gebindeebene. Gemeinsam für alle Nutzer verfügbar sind die Stoffdaten mit Sicherheitsdatenblatt auf der Stoff- oder Molekülebene hinterlegt. Diese Informationen werden zentral aktuell gehalten. Bereichspezifisch wird das Verzeichnis auf der Gebindeebene geführt, dort sind die vor Ort gelagerten Behälter hinterlegt. Die Abt. Arbeitssicherheit hat über Sciformation lediglich die Möglichkeit Ihr dort angelegtes Kataster zu lesen.

Informationen zum Wechsel von Open Enventory zu Sciformation erhalten Sie derzeit unter der Rubrik "Aktuelles" auf der Startseite der Abt. Arbeitssicherheit.

 

Kennzeichnung Gefahrstoffe im Labor

"In Laboratorien sind Standflaschen, in denen Gefahrstoffe in einer für den Handgebrauch erforderlichen Menge enthalten sind, mindestens mit der Bezeichnung des Stoffes, der Zubereitung und den Bestandteilen der Zubereitung sowie den Gefahrensymbolen mit den dazugehörigen Gefahrenbezeichnungen zu kennzeichnen, ferner den zu beachtenden Sicherheitsmaßnahmen." (TRGS 526).

Zudem ist in Laboratorien eine vereinfachte Kennzeichnung der Gefahrstoffgebinde möglich, die aus der Stoffbezeichnung und bis zu drei Kombinationen aus Gefahrensymbol und Signalwort besteht. Details sind hier von den Beschäftigten aus den Sicherheitsdatenblättern zu entnehmen. 

Entsorgung Gefahrstoffe

Für die Entsorgung von Gefahrstoffen wenden sie sich bitte an die Sonderabfallentsorgung des zentralen Chemikalienlagers der Universität Tübingen.

Hier erhalten sie auch Informationen zur Chemikalienbestellung. Achten sie besonders darauf reaktive Gefahrstoffe vor der Entsorgung unschädlich zu machen. Ein Abwägen der benötigten Menge beim Bestellvorgang spart Geld, Lager- und Entsorgungskosten. Als Verursacher sind Sie auch für die korrekte Entsorgung von Gefahrstoffabfällen verantwortlich. Das gilt im laufenden Betrieb wie auch bei Um- und Auszügen. Die Universität behält sich vor im Zweifelsfall die Entsorgungskosten der Einrichtung in Rechnung zu stellen (siehe Umzugsmerkblatt Dez. VIII.1).

Besondere Gefährdungen (Arbeiten mit Flusssäure)

Einige Gefahrstoffe erfordern besondere Sicherheitsbedingungen und Vorbereitung zur Ersten Hilfe. Informieren sie sich hierfür vor Aufnahme der Tätigkeiten im Sicherheitsdatenblatt zu den einzelnen Gefahrstoffen und beurteilen Sie die Tätigkeiten gesondert innerhalb der Gefährdungsbeurteilung.

_________________________________________

Beim Arbeiten mit Flusssäure ist besondere Vorsicht geboten. Detaillierte Informationen hierzu finden Sie unter: 

Stellen Sie vor Beginn der Arbeiten sicher, dass eine Gefährdungsbeurteilung, eine Betriebsanweisung und aktuelle Sicherheitsdatenblätter vorliegen. Zudem müssen alle Mitarbeitenden dokumentiert unterwiesen sein. Legen Sie bitte, je nach verwendeter Menge und Konzentration, entsprechende Schutzmaßnahmen fest, die unter allen Umständen einzuhalten sind. Arbeiten Sie in möglichst hoher Verdünnung und beziehen Sie ihre Zielkonzentration bitte direkt vom Versorger.   

1. Hilfe-Maßnahmen:

Achten Sie darauf, dass für den Notfall 1. Hilfe-Maßnahmen organisiert sind. Diese sind vor Aufnahme der ersten Arbeiten sicherzustellen. Sowohl das Vorgehen bei einem Flusssäureunfall, als auch die benötigte Schutzausrüstung und 1. Hilfe-Material sind im folgenden Merkblatt für Sie zusammengefasst:

Halten Sie die Information beim Arbeiten griffbereit bzw. hängen Sie sie an geeigneter Stelle aus. 

Geben Sie beim Absetzen des Notrufs an, dass es sich um einen Flusssäureunfall handelt. Weisen Sie zudem den Notarzt vor Ort mit den entsprechenden Dokumenten (Sicherheitsdatenblatt, Flusssäurepass (siehe DGUV Information 213-071)) auf die Besonderheiten und die besondere Dringlichkeit bei Flusssäurebehandlungen hin. 

Expositionsverzeichnis für den Umgang mit krebserzeugenden und keimzellmutagenen Gefahrstoffen

Der Arbeitgeber hat nach §14 Abs. 3 GefStoffV ein Expositionsverzeichnis über Beschäftigte zu führen, die Tätigkeiten mit krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B ausüben, wenn sich aus der Gefährdungsbeurteilung eine Gefährdung der Gesundheit oder der Sicherheit ergibt.

Ziel der Datenbank ist, bei einer später im Leben auftretenden Krebserkrankung die Unterstützung der Mitarbeitenden durch den Unfallversicherungsträger sicherzustellen.

Die Universität Tübingen nutzt für diese Dokumentation, die 40 Jahre aufbewahrt werden muss, eine speziell dafür konzipierte Datenbank der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung: ZED

Auch nach dem Ausscheiden aus dem Betrieb hat ein Mitarbeiter den Anspruch auf weitere Vorsorgeuntersuchungen (nachgehende Vorsorge). Diese wird von den Unfallversicherungsträgern momentan unter den Kürzeln GVS und ODIN organisiert. 

Sollte ein Mitarbeitender nicht in laborüblicher Weise oder mit geringfügiger Gefährdung mit krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B umgehen, so hat der Vorgesetzte die Eintragung in die Datenbank zu veranlassen. Die Eintragung ergibt sich zudem über das Ableitungsformular zur arbeitsmedizinischen Vorsorge des betriebsärztlichen Dienstes. 

Für die Eintragung sind folgende Einwilligungen vom Mitarbeitenden zu unterschreiben:

Einwilligung zur Eintragung in die Datenbank der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung

Einwilligungen zur Organisation nachgehender Vorsorge: GVS und ODIN

Die Expositionszeiträume können abgeschätzt und sollen anschließend zusammen mit den Gefahrstoffen in folgender Exceltabelle notiert werden. Bitte hier mindestens die roten Felder ausfüllen. Die Formatierung der Tabelle darf nicht geändert werden. 

Die Ablage der Unterlagen erfolgt dezentral durch die Führungskraft bis zum Beschäftigungsende oder Tätigkeitswechsels des Miarbeitenden.

Sollte sich die Tätigkeit des Mitarbeitenden ändern, füllen Sie bitte die Exceltabelle ggf. erneut aus. Teilen Sie bitte zudem ein etwaiges Tätigkeitsende des Mitarbeitenden der Personalabteilung mit.