Bau, Arbeitssicherheit und Umwelt

Exkursionen und Dienstreisen - aber sicher

Vor der Exkursion oder Dienstreise

Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung

  • Vor der Exkursion ist eine Gefährdungsbeurteilung bezogen auf die Tätigkeiten vor Ort zu erstellen und dies zu unterweisen, sowie zu dokumentieren: https://uni-tuebingen.de/de/7833
  • Die Verantwortung für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung tragen die Vorgesetzten bzw. die Exkursionleitung
  • Nach dem staatlichen Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (DGUV V1) sind alle Arbeitgeber, unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und daraus folgende Verbesserungsmaßnahmen umzusetzen

Gesundheitsschutz

 

Anforderungen durch das Zielland

Risikomanagement bei Exkursionen und Reisen

  • Internationales SOS: https://www.internationalsos.de
  • Checkliste Risk Assessment for Business Travel: https://limesurvey.unimedizin-mainz.de/index.php/979561?lang=de
  • Auslandsversicherung abschließen, da die Unfallkasse nur Unfälle übernimmt, die während der Arbeit, also im Zusammenhang mit der Tätigkeit passiert sind
  • Evakuierungskonzept über mögliche Drittländer - hier mögliche Visumspflicht beachten
  • Übersicht Teilnehmende der Exkursion: wer ist aktuell wo von wann bis wann?
  • Erreichbarkeit möglicher Ansprechpartner (Eltern, Partner,.....) je Teilnehmende. Variante: Kontaktdaten der Teilnehmenden bleiben in einem verschlossenen Umschlag an der Universität, dieser wird nach Beendigung der Exkursion ungeöffnet vernichtet
  • Informationsfluss bei sich ändernder Reisewarnung sicherstellen
  • Gegebenenfalls körperliche Eignung vorab "testen", wie zum Beispiel bei einer gemeinsamen Wanderung vorab
  • "private Sportgeräte,...." vorab durch Fachgeschäft auf Aktualität prüfen lassen
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Grundsätzliches vor Dienstreisen und Exkursionen

Grunsätzliche Informationen zu den Voraussetzungen und dem Versicherungsschutz erhalten Sie vom Dezernat VI: https://uni-tuebingen.de/de/673

Während der Exkursion oder Dienstreise

  • Während der Exkursion ist die Gefährdungsbeurteilung gegebenenfalls anzupassen, erneut zu unterweisen, sowie zu dokumentieren: https://uni-tuebingen.de/de/7833

Nach der Exkursion oder Dienstreise