Da die Bezuschussung von Kinderbetreuungskosten komplexen einkommenssteuer- und haushaltsrechtlichen Bedingungen unterliegt, muss sie dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit folgen und gegebenenfalls versteuert werden. Eine Förderfähigkeit ist daher nicht in jedem Fall gegeben.
Die vollständigen Förderkriterien finden Sie in der Richtlinie. Im folgenden haben wir die Förderkriterien kurz zusammengefasst, um einen einen schnellen und hoffentlich leicht verständlichen Überblick zu ermöglichen:
Die beantragten Kosten müssen Ihnen aufgrund ihrer Tätigkeit an der Universität Tübingen entstehen und für Sie eine finanzielle Belastung darstellen.
Wichtiges Kriterium ist die Wirtschaftlichkeit. Eine Förderung kann also nur erfolgen, wenn Betreuung nicht mit geringeren oder ohne zusätzliche Kosten sichergestellt werden kann.
Bitte beachten Sie insbesondere, dass eine Kinderbetreuung - z.B. ein Babysitter - über ein sogenanntes "institutionalisiertes Angebot" (also eine Babysitterbörse o.ä.) gebucht oder aber die steuerrechtlich einwandfreie Meldung der Einnahmen durch die Betreuungsperson belegt werden muss. Die Abrechnung von privaten Babysittern ist also normalerweise nicht möglich.
Es bestehen in der Regel folgende Altersgrenzen:
- Randzeit- und Notfallbetreuung: Kinder von Alleinerziehenden bzw. bei Abwesenheit des anderen Elternteils im Alter von bis zu 12 Jahren
- Ersatzbetreuung: Kinder im Alter von bis zu einem Jahr,
- Kosten im Zusammenhang mit einer kürzeren Dienstreise: 14 Jahre bei Alleinerziehenden, drei Jahre bei gestillten Kindern von Paaren
- Kosten im Zusammenhang mit einer längeren Forschungsreise: 14 Jahre
Eine Förderung der normalen Regelbetreuung in einer Kita oder bei Tageseltern ist nicht möglich.
Eine Bezuschussung von Ferienbetreuung ist in der Regel nicht möglich.
Dienst- und Forschungsreisen, die mit einem Privataufenthalt verbunden werden, können nicht gefördert werden.
Verwandte können keine Betreuungskosten erhalten.
Bei Dienst- und Forschungsreisen wird entweder die Mitreise einer Betreuungsperson oder die Betreuung vor Ort gefördert.
Die vollständigen Förderkriterien finden Sie wie oben erwähnt in der Richtlinie.