Uni-Tübingen

Beratung zum Thema sexuelle Belästigung

Anzügliche Bemerkungen in Besprechungen oder Seminaren, permanentes Angestarrt werden in der Bibliothek, "zufällige" Berührungen, unerwünschte Einladungen, Briefe oder Geschenke... - Sexuelle Belästigung kommt in den unterschiedlichsten Formen vor. Studien haben gezeigt, dass zwischen 60 und 80% der Frauen und zunehmend auch Männer schon einmal in irgendeiner Form betroffen waren. Die Universität ist dabei nicht besser oder schlechter als andere Institutionen, sondern Abbild einer gesellschaftlichen Realität: es gibt sexuelle Belästigung und Diskriminierung.

Ratsuchende können sich an das Gleichstellungsbüro wenden. Bei Bedarf können Sie gerne auch bei der Wahl Ihrer Ansprechpartnerin von der Zuordnung zu den Fakultäten abweichen.

Das Grundprinzip jeder Beratung im Gleichstellungsbüro ist absolute Vertraulichkeit. Es wird nichts ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung unternommen!

Ansprechpersonen gemäß LHG §4a Abs. 1

Die Universität Tübingen hat gemäß § 4a Abs. 1 LHG eine Ansprechpartnerin und einen Ansprechpartner für
Fragen im Zusammenhang mit sexueller Belästigung benannt. Diese sind:

Vertrauensanwältin für den Bereich sexualisierte Diskriminierung, sexuelle Belästigung und Gewalt

Zum 15. November 2020 hat das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden Württemberg die Rechtsanwältin Michaela Spandau als Vertrauensanwältin für sexualisierte Diskriminierung, sexuelle Belästigung und Gewalt bestellt. Dies ist ein Baustein der Aktivitäten des Ministeriums, um sexualisierter Diskriminierung, sexueller Belästigung und Gewalt an den Hochschulen in Baden-Württemberg entgegenzuwirken. 

Betroffene haben die Möglichkeit, sich direkt an Frau Spandau als externe Vertrauensperson zu wenden. Der Schwerpunkt Ihrer Tätigkeit liegt auf der juristischen Erstberatung hinsichtlich eines konkreten Sachverhalts. Die Vertrauensanwältin kann anonym kontaktiert werden und sichert auf Wunsch anwaltliche Verschwiegenheit zu. Dies ist insbesondere im Hinblick auf bestehende Abhängigkeitsverhältnisse von großer Bedeutung. Die Maßnahme soll auch dazu beitragen, das Dunkelfeld im Bereich sexueller Belästigung besser quantifizieren zu können. 

Einen Kurzfilm zum Angebot, weitere Informationen und Kontaktdaten finden Sie hier: 

Vertrauensanwältin für sexuelle Belästigung: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg (baden-wuerttemberg.de)

Broschüre zum Problemfeld "Sexuelle Belästigung an der Hochschule"

In der Broschüre wird erläutert, was unter sexueller Belästigung im Einzelnen zu verstehen ist, welche Ursachen und Folgen dieses Verhalten hat, sowie über die allgemeinen Handlungsoptionen von Opfern und Zeugen sexueller Belästigung.

Die Broschüre finden Sie hier zum Download: broschuere_sexuelle-belaestigung.pdf

Senatsrichtlinie "Partnerschaftliches Verhalten"

Der Senat der Universität Tübingen hat am 13. Februar 2003 die "Richtlinie Partnerschaftliches Verhalten an der Universität Tübingen" (pdf) verabschiedet. Darin wird jede Form von sexueller Belästigung als Verletzung von Persönlichkeitsrechten und der Menschenwürde geächtet. Die Richtlinie gilt für alle Mitglieder der Universität. Sie enthält unter anderem einen Stufenplan, wie sich Betroffene gegen solches Verhalten zur Wehr setzen können.

Erste Schritte im Fall einer sexuellen Belästigung:

  1. Weisen Sie - sofern möglich - am besten unter Zeugen das unerwünschte Verhalten deutlich zurück.
  2. Schreiben Sie auf, wann was vorgefallen ist.
  3. Ziehen Sie eine Person Ihres Vertrauens zu Rate bzw. wenden Sie sich an eine der hier genannten Anlaufstellen.