Bei Neuanschaffungen können elektrisch höhenverstellbare Schreibtische beschafft werden. Sofern jedoch der vorhandene Schreibtisch noch verwendbar ist, darf nach den aktuellen Vorgaben des Landes Baden-Württemberg ein elektrisch höhenverstellbarer Schreibtisch nur bei entsprechender medizinischer Indikation durch das Land finanziert werden.
Diesbezüglich können Sie sich beim Betriebsärztlichen Dienst beraten lassen. Zum Termin sind ausführliche orthopädische Befunde mitzubringen. Ggf. wird eine Bescheinigung ausgestellt, welche zusammen mit einem Beschaffungsantrags bei der Abteilung Einkauf einzureichen ist.
Alternativ kann ein elektrisch höhenverstellbarer Schreibtisch aus privaten Mitteln oder freien Drittmitteln finanziert werden.
Ein Bezug über die Rentenversicherung ist nicht mehr möglich.
Stand: 11/22