Zu den Aufgaben des IKM-Beirats gehören die Beratung der IKM-Einrichtungen in grundsätzlichen Fragen, insbesondere die Empfehlung von Richtlinien der Erwerbung, Organisation und Verwaltung in UB und ZDV sowie die Mitwirkung bei der strategischen Planung und Finanzplanung. Der Beirat formuliert dazu Empfehlungen für den IKM-Vorstand. Im Beirat sollen vor allem die Nutzer- und Weiterentwicklungsbedürfnisse artikuliert und umgesetzt werden.
Der Beirat besteht aus insgesamt 16 Mitgliedern, er setzt sich zusammen aus:
(a) dem für das IKM zuständigen Rektoratsmitglied als vorsitzender Person,
(b) der Kanzlerin oder dem Kanzler,
(c) den weiteren Mitgliedern des IKM-Vorstands,
(d) je einem Mitglied aus der Evangelisch-Theologischen, der Katholisch-Theologischen, der Juristischen, der Medizinischen, der Philosophischen, der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen sowie der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät und aus dem Zentrum für Islamische Theologie,
(e) zwei studentischen Mitgliedern,
(f) je einem Mitglied aus der Gruppe der Akademischen Mitarbeiterinnen und Akademischen Mitarbeiter und aus der Gruppe der sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Er tritt mindestens einmal pro Jahr zusammen.