Uni-Tübingen

F07: Das Ringen um internationale Ordnung – Rüstungskontrolle im System der Vereinten Nationen

Projektmitarbeiter*innen:
Enno Mensching, Dipl.-Jur. (bis 2021)
Doktorand
Jacob Thaler, M.Sc., LL.M.
Doktorand
Charlotte Kehne, M.A.
Doktorandin

Fachgebiet: Öffentliches Recht, Politikwissenschaft

Das Teilprojekt setzt bei der Bedrohung der internationalen Staatenordnung durch Prozesse schnellen globalen Wandels an. Konkret geht es bei der Bedrohung um die Herausforderung staatlicher Prärogative durch die Institutionalisierung internationaler Beziehungen und die zunehmende Politikfähigkeit zivilgesellschaftlicher Akteure. Immer mehr Staaten begreifen die damit verbundene Relativierung von Souveränität als fundamentale Herausforderung des westfälischen Staatensystems und seiner eingespielten Routinen.

Das Teilprojekt möchte die beschriebene Dynamik der Bedrohung internationaler Staatenordnung im Politikfeld Sicherheit im Bereich konventioneller Rüstungskontrollinitiativen im Rahmen des Systems der Vereinten Nationen untersuchen. Denn dieses Politikfeld liegt im Kern nationalstaatlicher Souveränität, sodass sich Veränderungen in diesem Bereich als besonders aussagekräftig erweisen können. Dort sind die Widerstände seitens der Staaten, zivilgesellschaftliche Akteure substantiell zu beteiligen und Souveränität abzugeben, besonders hoch. Gleichzeitig sind jedoch selbst im Politikfeld internationaler Sicherheit Entwicklungen zu erkennen, die eindeutig die staatliche Prärogative herausfordern: Ein Beispiel ist, dass Individualrechte etwa im Kontext von menschlicher Sicherheit einen immer höheren Stellenwert einnehmen. Der sogenannte „Ottawa-Prozess“ kann als weiteres Beispiel herangezogen werden. Auf Initiative eines transnationalen NGO-Netzwerkes konnten 1997 mit dem Beschluss des Verbots von Anti-Personen-Minen über 100 Staaten überzeugt werden, außerhalb der traditionellen staatlich dominierten Verhandlungsforen, eine gesamte Waffenkategorie zu verbieten.

Das Beispiel der Ottawa-Konvention zeigt eindrücklich das emanzipatorische Potenzial des Rechts auf. Um die Einhegung von Gewalt durch Rüstungskontrollinitiativen voranzutreiben, setzen zivilgesellschaftliche Akteure auf genau dieses Potenzial. Gleichzeitig birgt Recht jedoch auch das Potenzial, bestehende Machtkonstellationen zu erhalten. Es besteht somit die Gefahr, dass durch Verrechtlichung bestehende Praktiken reproduziert werden. Zivilgesellschaftliche Akteure könnten sich in der paradoxen Situation befinden, dass eine fernbleibende Einigung zielführender wäre als die Herbeiführung eines schwachen Vertragstextes, in dem wohlmöglich unzureichende oder gar kontraproduktive Ergebnisse zementiert werden.

In Bezug auf den angenommenen übergeordneten Ordnungskonflikt stellt sich somit die Frage, ob die Verrechtlichung und der zunehmende Einbezug zivilgesellschaftlicher Akteure tatsächlich das emanzipatorische Potenzial des Rechts aktiviert und für eine Transformation der internationalen Ordnung hin zu einer Vertiefung von Global Governance spricht. Oder können sich die Staaten das machterhaltende Potenzial des Rechts zu Nutzen machen und dient die Einbeziehung zivilgesellschaftlicher Akteure in Aushandlungs- und Entscheidungsprozesse dazu, gesellschaftliche Partizipationsforderungen oberflächlich zu ,stillen‘, die Praktiken der staatenzentrierten internationalen Ordnung jedoch beizubehalten?