Uni-Tübingen

Relevante und allgemeine Informationen zu Studienbeginn

Auf dieser Seite finden Sie grundlegende Informationen rund um das Thema Prüfungen, die Ihnen dabei helfen sollen, sich am Beginn oder auch während des Studiums mit den entsprechenden Begriffen und Strukturen zurechtzufinden.

 

Studienbegleitende Prüfungen

In den meisten Studiengängen erfolgen Prüfungen studienbegleitend mit Beginn des ersten Semesters. Dies betrifft alle Bachelor- und Masterstudiengänge. In diesen Studiengängen findet die letzte Prüfung (Bachelor- bzw. Masterarbeit und ggf. mündliche Prüfung) in der Regel im Rahmen des Abschlussmoduls des Studiengangs statt. In einigen Bachelorstudiengängen gibt es zudem bestimmte Prüfungen, die spätestens zu einem bestimmten Zeitpunkt absolviert werden müssen, wie z.B. Orientierungs- oder Zwischenprüfung, oder bestimmte Module, die bis zum Ende eines bestimmten Fachsemesters erbracht werden müssen. Bei allen Prüfungen in Bachelor- und Masterstudiengängen handelt es sich um Hochschulprüfungen.

In den Studiengängen mit Abschluss Staatsexamen gibt es studienbegleitende Prüfungen und eine Abschlussprüfung. Maßgeblich für die erfolgreiche Absolvierung des Studiums ist in den Staatsexamensstudiengängen neben den studienbegleitenden Prüfungen die Abschlussprüfung, die sich über einen bestimmten Zeitraum mit mehreren Prüfungen am Ende des Studiums erstreckt. Zu den Staatsexamensstudiengängen an der Universität Tübingen zählen Jura, Humanmedizin, Zahnmedizin und Pharmazie. Bei den Abschlussprüfungen der Staatsexamensstudiengänge handelt es sich nicht um Hochschulprüfungen, sondern um Staatsprüfungen. Für die Organisation dieser Prüfungen sind dementsprechend nicht die Prüfungsämter der Universität, sondern die Landesprüfungsämter zuständig.

Neben den Prüfungsleistungen gibt es in den meisten Studiengängen auch Studienleistungen, die im Vergleich zu Prüfungsleistungen in der Regel nicht benotet werden. Die Regelungen hierzu stehen in den jeweiligen Prüfungsordnungen. 

 

Rechtliche Grundlage von Prüfungen

Jedem (Teil)studiengang liegt eine Prüfungsordnung zugrunde. An der Universität Tübingen gibt es für die Bachelor- und Masterstudiengänge (a) einen Allgemeinen Teil der Prüfungsordnung bzw. eine Rahmenprüfungsordnung, und (b) einen Besonderen Teil der Prüfungsordnung.

In Studiengängen mit Abschluss Staatsexamen gibt es in der Regel nur eine Studien- und Prüfungsordnung, in der das Curriculum des jeweiligen Studiengangs beschrieben ist und die Prüfungsregularien festgelegt sind. 

Bitte beachten Sie: Gültig ist für Sie die zum Zeitpunkt Ihrer Immatrikulation jeweils aktuelle Prüfungsordnung Ihres Studiengangs (Beispiel: Immatrikulation im WS 2025/26; aktuelle Prüfungsordnung von 2021). 

Prüfungsordnungen können sich auch ändern, d.h. sie können angepasst und weiterentwickelt werden. Studierende werden in der Regel durch die Fächer informiert, wenn eine neue Prüfungsordnung veröffentlicht wurde. Studierenden ist es in dem Falle freigestellt, im Rahmen einer bestimmten Frist in die neue Prüfungsordnung zu wechseln (siehe Übergangsbestimmungen in der neuen Prüfungsordnung).

 

Fremdsprachenkenntnisse nachholen: Verlängerung von Prüfungshöchstfristen

Studierende, die im Rahmen ihres Studiums eine oder mehrere Fremdsprachen nachholen müssen, erhalten entsprechend der Regelung in der jeweiligen Prüfungsordnung eine Verlängerung der Prüfungshöchstfristen. Pro Fremdsprache können die Prüfungshöchstfristen in der Regel um ein bis zwei Semester verlängert werden. In Kombinationsstudiengängen bezieht sich die Verlängerung der Prüfungshöchstfrist auf beide Teilstudiengänge bzw. Fächer. Betroffene Studierende sollten das zuständige Prüfungsamt benachrichtigen, damit die Prüfungshöchstfristen entsprechend verlängert werden bzw. die Verlängerung im Prüfungssystem hinterlegt werden kann. Bitte wenden Sie sich per E-Mail an die zuständige Sachbearbeitung Ihres Studienganges. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Webseite des Zentralen Prüfungsamts: https://uni-tuebingen.de/de/120435

Weitere Informationen zum Thema Fremdsprachen nachholen, wie z.B. Kursanbieter, Kursanmeldung, Propädeutika etc. finden Sie im Wegweiser für Studierende unter: https://uni-tuebingen.de/de/178677

 

Wo finde ich die Prüfungsordnungen, Modulhandbücher, Studienordnungen?

Es gibt an der Universität Tübingen kein zentrales Portal, in dem alle Prüfungsordnungen und Modulhandbücher zugänglich sind. Die Prüfungsordnungen und Modulhandbücher sind an der Universität Tübingen i.d.R. im Verzeichnis der Studiengänge, im Zentralen Prüfungsamt oder auf den Webseiten der Fakultäten verlinkt.

Verzeichnis der Studiengänge an der Universität Tübingen:

Webseiten der einzelnen Fakultäten:

 

Aufgaben der Prüfungsausschüsse und Prüfungsämter

Für jeden Studiengang an der Universität Tübingen gibt es einen Prüfungsausschuss und ein dazugehöriges Prüfungsamt.

 

Wo finde ich die Prüfungsämter?

An der Universität Tübingen gibt es ein Zentrales Prüfungsamt, das für die meisten Bachelor- und Masterstudiengänge zuständig ist.

Für Bachelor- und Masterstudiengänge, die an der Medizinischen Fakultät verortet sind, ist nicht das Zentrale Prüfungsamt, sondern das jeweilige Prüfungsamt in der Medizinischen Fakultät zuständig. Für Studiengänge mit Abschluss Staatsexamen befinden sich die Prüfungsämter für die Hochschulprüfungen in den jeweiligen Fakultäten. Für die Abschlussprüfungen sind hier die Landesprüfungsämter zuständig; dabei handelt es sich um hochschulexterne Prüfungsämter des Landes Baden-Württemberg.

Die Kontaktdaten des Zentralen Prüfungsamtes finden Sie hier: https://uni-tuebingen.de/de/120435 

Weitere Prüfungsämter der Universität sowie externe Prüfungsämter (Landesprüfungsämter) finden Sie hier: https://uni-tuebingen.de/de/2074 

 


Bei Fragen zum Themenbereich Prüfungen können Sie sich an das Zentrale Prüfungsamt oder an die Zentrale Studienberatung (ZSB) wenden.