Das Rektorat der Universität Tübingen hat am 29. Mai 2012 eine beratende Kommission „Konfliktmediation an der Universität Tübingen“ eingerichtet. Die Kommission wurde dem Kanzler zugeordnet.
Die Arbeit in der Kommission soll einen Beitrag für eine sichere und gewaltfreie Universität Tübingen leisten und damit eine Grundlage für gutes Lehren, Lernen und Forschen schaffen.
Sie soll Konflikten vorbeugen und bei bestehenden Konflikten deeskalierend wirken.
Die Kommission kann sich in allgemeiner Absprache mit dem Kanzler mit jeder relevanten Form von Gewalt oder Gewaltandrohung (schriftlich, mündlich, telefonisch, elektronisch), mit dem Mitbringen oder Zeigen von Waffen, mit extremem Ausdruck von Gewaltfantasien, mit sexuellen Übergriffen, mit) und mit Stalking befassen. Die Zuständigkeiten anderer Kommissionen, Stellen und Stäbe der Universität bleiben unberührt.
Die Kommission wird in der Universität bekannt gemacht. Studierende und Mitarbeiter/innen der Universität sollen für die Gewaltprävention sensibilisiert werden. Im Rahmen des Qualitätsmanagements kann die Aufgabe der Gewaltprävention fortgeschrieben werden.
Die Kommission „Konfliktmediation an der Universität Tübingen“
- erkennt potentielle Warnsignale;
- unterstützt bei der Entschärfung der Gewalt-Dynamik;
- gibt Hilfestellung für bedrohte und bedrohliche Personen; arbeitet an Strukturen für eine gewaltfreie Universität Tübingen.
Die Kommission „Konfliktmediation an der Universität Tübingen“
- soll koordiniert und vernetzt arbeiten;
- wirkt deeskalierend;
- soll zu einem Qualitätsmerkmal der Universität Tübingen werden;
- zielt gute Strukturen für Gewaltprävention an.