Uni-Tübingen

Erweiterungsfach im Bachelor / Master of Education

Regelungen zur Aufnahme des Studiums

Vorleistungen Erweiterungsfach - Angebot ab dem Wintersemester 2017/18

Mit der Einschreibemöglichkeit in die „Vorleistungen Erweiterungsfach“ eröffnet die Universität Tübingen ihren Lehramtsstudierenden die Möglichkeit, bereits vor Abschluss des Bachelor of Education parallel Module auf Bachelorniveau in einem weiteren Fach zu studieren und damit Studien- und Prüfungsleistungen für ein angestrebtes ergänzendes Erweiterungsfach Master of Education zu erwerben (vorbehaltlich eines entsprechenden Angebots des Faches).

Für folgende Fächer besteht ab dem Wintersemester 2017/18 das Angebot „Vorleistungen Erweiterungsfach“ im Rahmen eines angestrebten Erweiterungsfachs (Master of Education Erweiterungsfach) ab Wintersemester 2018/19 zu studieren:

  1. Chemie
  2. Chinesisch
  3. Deutsch mit Studienanteilen Deutsch als Zweitsprache
  4. Englisch
  5. Evangelische Theologie
  6. Französisch
  7. Geschichte
  8. Griechisch
  9. Informatik
  10. Islamische Religionslehre
  11. Italienisch
  12. Katholische Theologie
  13. Latein
  14. Mathematik
  15. Naturwissenschaft und Technik (NwT)
  16. Philosophie/Ethik
  17. Physik
  18. Russisch
  19. Spanisch

Wie muss ich vorgehen, wenn ich ein solches Erweiterungsfach studieren möchte

Wenn Sie in einem Bachelor of Education an der Universität Tübingen eingeschrieben sind,

  • mindestens in einem Hauptfach zwei Semester abgeschlossen haben,
  • nicht im selben Fach bereits für den Bachelor of Education im Hauptfach eingeschrieben sind und
  • den Prüfungsanspruch im gewünschten Fach im Hauptfach Bachelor of Education nicht verloren haben,

können Sie sich für eines (genau eines) der oben genannten Fächer zum Wintersemester 2017/18 unter Verwendung des Umschreibeantrags (erhältlich auf der Webseite Umschreibung) zusätzlich zu Ihrem Lehramtsstudiengang Bachelor of Education mit zwei Hauptfächern für ein drittes Fach, den „Vorleistungen Erweiterungsfach“ einschreiben. Die genannten Fächer sind zur Aufnahme des Studiums der „Vorleistungen Erweiterungsfach“ zulassungsfrei. Der Umschreibeantrag ist für das Wintersemester bis 30.09. und für das Sommersemester bis 31.03. einzureichen.

Die Aufnahme eines Studiums der „Vorleistungen Erweiterungsfach“ ist nur in einem der genannten Fächer möglich; es ist nicht möglich in zwei Fächern gleichzeitig für die „Vorleistungen Erweiterungsfach“ eingeschrieben zu sein; ein Wechsel ist möglich.

Wie sieht die Struktur des geplanten Master of Education - Erweiterungsfach aus?

Voraussetzung für die Einschreibung in einen Masterstudiengang ist ein erster berufsqualifizierender Studienabschluss, im Lehramt der Bachelor of Education. Eine formale Einschreibung in den Master of Education Erweiterungsfach ist somit erst möglich, wenn der Bachelor of Education abgeschlossen ist und da es sich um einen ergänzenden Masterstudiengang handelt, kann der Master of Education Erweiterungsfach erst abgeschlossen werden, wenn der Master of Education abgeschlossen ist.

Was muss ich sonst bei den „Vorleistungen Erweiterungsfach“ beachten

Aus der Einschreibung und dem Erbringen von Leistungen in den „Vorleistungen Erweiterungsfach“ entsteht kein Anspruch auf Fortsetzung des Studiums in Master of Education Erweiterungsfach oder Master of Education.

Die Einschreibung in den „Vorleistungen Erweiterungsfach“ endet, wenn die Einschreibung im Bachelor of Education nicht mehr besteht, also wenn:

  • der Bachelor of Education erfolgreich abgeschlossen wurde,
  • der Bachelor of Education endgültig nicht bestanden wurde (Prüfungsanspruch im Gesamtstudiengang verloren) oder
  • Sie sich aus anderen Gründen aus dem Bachelor of Education exmatrikulieren.

Dabei ist unerheblich, welche und wie viele Leistungen im Erweiterungsfach bis dahin erbracht wurden. Es wird kein gesonderter Abschluss erworben; es besteht nur die Möglichkeit zum Erwerb von Studien- und Prüfungsleistungen im entsprechenden Fach.