Studierende unterliegen während ihres Studiums (Vorlesungen, Prüfungen, Praktika, Exkursionen, Weg von und zum Studium) der gesetzlichen Unfallversicherungspflicht. Für Auskünfte zum Versicherungsumfang und die Bearbeitung von Unfallmeldungen ist das Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim AöR - Soziale Dienste zuständig.
Das Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim AöR hat für die Studenten auch noch eine weiter gehende (außerhalb des universitären Bereichs geltende) Unfallversicherung abgeschlossen, die auch im Todesfall eine Entschädigung zahlt. Für Auskünfte zum Versicherungsumfang und die Bearbeitung von Unfallmeldungen ist auch hier das Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim AöR - Soziale Dienste zuständig.