Universitätsentwicklung, Struktur und Recht

Strukturkommission des Senats

Die Strukturkommission berät den Senat als zentrales Gremium zu allen Grundsatzfragen mit struktureller Relevanz. Die Kommission befasst sich insbesondere mit Freigabeanträgen, die bei Neu- bzw. Wiederbesetzungen von Professuren von den Fakultäten vorgelegt werden. Änderungen der universitären Organisationsstruktur, so beispielsweise Einrichtungen, Umbenennungen oder Auflösungen von Abteilungen, Instituten, Zentren o.ä., aber auch Änderungsanträge von Denominationen einzelner Professuren werden ebenfalls dort erörtert. Die Beschlüsse der Kommission haben empfehlenden Charakter für die Beschlussfassung der einzelnen Anträge in der Sitzung des Senats. Die Strukturkommission wird auch im Rahmen der Struktur- und Entwicklungsplanung der Universität einbezogen. 
Die Strukturkommission tagt in der Regel zwei Wochen vor der Sitzung des Senats, Mittwochs, um 14 Uhr c.t.. Es handelt sich um ca. 8 Sitzungen im Jahr. 
Bei Fragen zu diesem Gremium kann Ihnen Frau Plocher, Abteilung I 2, gerne Auskunft geben.

Ehrenausschuss des Senats

Der Ehrenausschuss des Senats ist zuständig für Ehrungen an der Universität Tübingen, insbesondere für die Nominierung von Ehrensenatorinnen und Ehrensenatoren. Er setzt sich zusammen aus der Rektorin als Vorsitzender und den weiteren Mitgliedern des Rektorats, den ehemaligen Rektorats­mitgliedern, soweit sich diese noch im aktiven Dienst befinden, der Gleichstellungs­beauftragten sowie drei Hochschullehrer/innen, einer/m Akademischen Mitarbeiter/in, zwei Studierenden und einer/m sonstigen Mitarbeiter/in, die vom Senat gewählt werden. Der Ehrenausschuss des Senats tagt bei Bedarf, in der Regel alle ein bis zwei Jahre.

Beirat des Informations-, Kommunikations- und Medienzentrums (IKM-Beirat)

Zu den Aufgaben des IKM-Beirats gehören die Beratung der IKM-Einrichtungen in grundsätzlichen Fragen, insbesondere die Empfehlung von Richtlinien der Erwerbung, Organisation und Verwaltung in UB und ZDV sowie die Mitwirkung bei der strategischen Planung und Finanzplanung. Der Beirat formuliert dazu Empfehlungen für den IKM-Vorstand. Im Beirat sollen vor allem die Nutzer- und Weiterentwicklungsbedürfnisse artikuliert und umgesetzt werden.
Der Beirat besteht aus insgesamt 16 Mitgliedern, er setzt sich zusammen aus:
(a) dem für das IKM zuständigen Rektoratsmitglied als vorsitzender Person,
(b) der Kanzlerin oder dem Kanzler, 
(c) den weiteren Mitgliedern des IKM-Vorstands,
(d) je einem Mitglied aus der Evangelisch-Theologischen, der Katholisch-Theologischen, der Juristischen, der Medizinischen, der Philosophischen, der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen sowie der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät und aus dem Zentrum für Islamische Theologie, 
(e) zwei studentischen Mitgliedern, 
(f) je einem Mitglied aus der Gruppe der Akademischen Mitarbeiterinnen und Akademischen Mitarbeiter und aus der Gruppe der sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. 
Er tritt mindestens einmal pro Jahr zusammen.

Vergabekommission nach dem Landesgraduiertenförderungsgesetz

Die Vergabekommission setzt sich aus Vertretern der Fakultäten, einem Vertreter der akad. Mitarbeiter, ergänzenden Mitgliedern und der Gleichstellungsbeauftragten der Universität zusammen. Den Vorsitz hat der Prorektor für Forschung. Aufgabe der Kommission ist der Vergabeentscheid über die Anträge auf LGF-Einzelstipendien, die auf Vorschlag der Fakultätskommissionen beraten werden. Die Individualstipendien werden  in der Regel zweimal jährlich ausgeschrieben. Förderungsbeginn ist jeweils der 1. April und der 1. Oktober eines Jahres. Auf Grund der aktuellen Entwicklungen bzgl. der LGF-Zuwendung des Landes an die Universitäten findet aktuell nur einmal pro Jahr zum 1. Oktober  eine Ausschreibung statt,  die beratende Sitzung dazu im 1. Quartal des Folgejahres.      

Zulassungskommission nach § 6 der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung

Die Zulassungskommission für die Anerkennung von Härtefällen sowie die Auswahl in Ortsbindungsangelegenheiten (sog. Spitzensportlerquote) sowie der Nicht-EU/EWR-Ausländer/innen in den Studiengängen Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie setzt sich aus fünf Personen zusammen: Zwei Professor/inn/en, ein/e Angehörige/r des wissen-schaftlichen Dienstes, ein/e Studierende/r und jeweils eine Stellvertretung. Den Vorsitz hat die/der Prorektor/in für Studierende, Studium und Lehre. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt zwei Jahre. Dem Kreis soll ein/e Experte/Expertin für medizinische Fragestellungen angehören. Die Zulassungskommission tagt einmal pro Semester, i. d. R. Ende Juli und Ende Januar.

Senatsgleichstellungskommission

Die Senatsgleichstellungskommission ist eine beratende Kommission des Senats, die sich paritätisch aus Mitgliedern der im Senat vertretenden Gruppen zusammensetzt. Zu ihren Aufgaben gehört insbesondere die Wirkungskontrolle von Gleichstellungmaßnahmen sowie die Erarbeitung von Vorschlägen für deren Fortschreibung. Sie unterstützt und berät die Gleichstellungsbeauftragten der Universität und der Fakultäten und hat das Vorschlagsrecht für die Wahl der Universitätsgleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterinnen gegenüber dem Senat. Die Senatsgleichstellungs-kommission tagt in der Regel ein bis zweimal im Semester unter der Leitung der Universitätsgleichstellungsbeauf-tragten. Weitere Informationen finden sich auf der Homepage des Gleichstellungsbüros oder können bei diesem erfragt werden.

Kommission Fehlverhalten in der Wissenschaft

Die Kommission Fehlverhalten in der Wissenschaft trifft sich nach Bedarf. Im Vorfeld muss eine Vertrauensperson zum Schluss gekommen sein, dass ein bei ihr gemeldetes Verhalten offensichtlich als Fehlverhalten in der Wissenschaft zu werten und daher von der Kommission zu prüfen ist. Es kann daher sein, dass es jahrelang zu keinen Sitzungen kommt, zu anderen Zeiten kann es ggf. und nach Bedarf in monatlichen Abständen zu Sitzungen kommen, etwa, falls komple-xere Sachverhalte oder Fragen prüfen wären. Die Liste der Kommissionsmitglieder sowie der Vertrauenspersonen finden Sie hier.

Gemeinsame Kommission Stadt Tübingen – Universität

Die gemeinsame Kommission zwischen der Universität und der Stadt Tübingen tagt in unregelmäßigen Abständen ca. einmal jährlich. Die Besprechungen finden im Wechsel an der Universität oder bei der Stadt Tübingen statt und werden vom Oberbürgermeister oder der Rektorin/dem Rektor geleitet. Der Teilnehmerkreis setzt sich aus Vertretern der Stadt (Stadträtinnen und Stadträte) zusammen. Seitens der Universität nehmen diverse Amtsmitglieder und Vertreter der Beschäf­tigten­­gruppen sowie Studierendenvertreter teil. Die zu behandelnden Themen in den Sitzungen generieren sich aus den Berührungspunkten zwischen Stadt und Universität - z.B. Bauangelegenheiten (Masterplanungen), allg. Informa­tionsaustausch, ÖPNV, Studentisches Wohnen.

Stipendienauswahlausschuss für das Deutschland-Stipendium

Der Stipendienauswahlausschuss für das Deutschlandstipendium wählt aus den eingereichten Bewerbungen unter Berücksichtigung festgelegter Auswahlkriterien die Bewerber/innen aus, die im Rahmen des Deutschlandstipendiums gefördert werden. Er legt ferner für weitere Bewerber/innen eine Nachrückliste fest, für den Fall, dass ausgewählte Bewerber/inn/en das Stipendium nicht antreten. 
Dem Stipendienauswahlausschuss gehören kraft Amtes die Rektorin/der Rektor oder eine von ihr/ihm bestellte Person als Vorsitzende/r, die Dekane/Dekaninnen oder die jeweils von diesen bestellte Person und die Gleichstellungsbeauftragte an. 
Der Stipendienauswahlausschuss tagt einmal jährlich in der letzten Vorlesungswoche des Wintersemesters. Alles Weitere ergibt sich aus der Satzung der Eberhard Karls Universität Tübingen für die Vergabe der Deutschlandstipendien (Neufassung) § 6 Stipendienauswahlausschuss.

Vertretungsversammlung des Studierendenwerks Tübingen-Hohenheim

Die Vertretungsversammlung des Studierendenwerks Tübingen-Hohenheim, welches für insgesamt 7 Hochschulen zuständig ist, tagt einmal jährlich, zumeist Anfang November. Sie beschließt die Satzung des Studierendenwerks, wählt die Mitglieder des Verwaltungsrats und nimmt den Jahresbericht des Geschäftsführers und den Jahresabschluss entgegen und erörtert diese. Seitens der Universität Tübingen nehmen dort kraft Amtes alle hauptamtlichen Rektoratsmitglieder sowie durch Wahl vier Lehrkräfte und Studierende teil. Alles Weitere ergibt sich aus den §§ 8 ff. StWG.