die Abteilung Arbeitssicherheit ist beauftragt, Erste-Hilfe-Kurse für die Beschäftigten der Universität zu organisieren. DIe Kurse werden auch durch die Rundschreiben der Zentralen Verwaltung bekannt gegeben. Das Angebot richtet sich nicht an PraktikantInnen, Studierende und Angehörige medizinischer Berufe.
Grundlage ist die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention“, nach der in Hochschulen mindestens 10% der anwesenden Beschäftigten als Ersthelfende zur Verfügung stehen müssen.
Benannte Ersthelfende müssen an einem Erste-Hilfe-Kurs (Grundkurs) teilnehmen. Nach spätestens zwei Jahren sollten die Kenntnisse in einem Auffrischungskurs erneuert werden.
Bitte beachten Sie: Personen, die an einem Erste-Hilfe-Kurs teilgenommen haben, werden als Ersthelfende für das jeweilige Gebäude durch die Abteilung Arbeitssicherheit registriert. Diese Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, teilen Sie dies bitte schriftlich dem Sekretariat für Arbeitssicherheit mit. Bitte beachten Sie auch, dass vorhandene Notfallpläne in den Gebäuden entsprechend angepasst werden: dort werden die Ersthelfende namentlich mit der Uni-Telefonnummer geführt.
Anmeldeschluss ist wenige Tage vor Kursbeginn. Die Anmeldung für die Kurse findet über ILIAS statt. Bei Überbuchung werden Sie auf die Warteliste gesetzt. Bei zu wenigen Anmeldungen behalten wir uns vor den Kurs abzusagen.
Die Kurse finden jeweils an 2 Tagen von 08:15 Uhr bis ca. 12:00 Uhr statt.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Andrea Ellsässer, Sekretariat der Arbeitssicherheit Tel.: 29-77417, sekretariat.arbeitssicherheitspam prevention@zv.uni-tuebingen.de.
Bei inhaltlichen Fragen zur notwendigen Anzahl der Ersthelfenden, sowie Fragen zu Zusatzausbildungen, wenden Sie sich bitte an die Betriebsärztliche Ambulanz, Tel. 82081, ambulanz.arbeitsmedizinspam prevention@med.uni-tuebingen.de.
Die Herbstkurse 2024 sind abgeschlossen, die Kurse im Frühjahr 2025 werden über ein Rundschreiben bekanngegeben.