Bedenken Sie, dass Sie als beamtete oder verpflichtete Beschäftigte nach dem Verpflichtungsgesetz Amtsträger sind, an die höhere Anforderungen gestellt werden als an Mitarbeitende in der Privatwirtschaft. Sie sind explizit auf die „Korruptionstatbestände“ bei Ihrer Verbeamtung bzw. Einstellung in den öffentlichen Dienst verpflichtet worden.
Zeigen Sie durch Ihr Verhalten, dass Sie Korruption weder dulden noch unterstützen.
Korrupte Handlungen verdienen weder Solidarität noch Kollegialität. Seien Sie in Ihrem eigenen Interesse vorsichtig. Wehren Sie Korruptionsversuche sofort ab und informieren Sie darüber unverzüglich Ihre/n Vorgesetzten.
Trennen Sie Dienst und Privatleben!
Achten Sie konsequent auf die Trennung von Dienst und Privatleben. Prüfen Sie immer kritisch, ob persönliche Beziehungen (Interessen) eine mögliche Kollision zu Ihrer dienstlichen Tätigkeit bedeuten.
Schaffen Sie Transparenz!
Vermuten Sie, dass jemand Sie um eine pflichtwidrige Bevorzugung bitten möchte, so ziehen Sie eine/n Kollege/in hinzu. Kommt es zum Versuch einer unzulässigen Beeinflussung, informieren Sie unverzüglich Ihre/n Vorgesetzten.
Dokumentieren Sie alle dienstlichen Entscheidungen sorgfältig, archivieren Sie alle Unterlagen, die bei Ihrer Entscheidung relevant waren. Legen Sie in Ihrem eigenen Interesse Wert auf Ordnungsmäßigkeit und Transparenz Ihrer Entscheidungen. Halten Sie sich streng an Recht und Gesetz und beachten Sie die Vorschriften zur Annahme von Zuwendungen und zu Nebentätigkeiten. Bedenken Sie, dass Sie sich möglicherweise durch die Annahme geringfügiger Begünstigungen erpressbar machen oder in Ihren Entscheidungen lenken lassen.
Umgang bei Befangenheit
Im Arbeitsalltag kann es immer wieder zu Berührungen und Überschneidungen zwischen Dienst und Privatleben kommen. Um nicht in einen Konflikt zwischen dienstlichen und privaten Pflichten zu kommen, sollten Sie keine Zweifel an Ihrer Objektivität aufkommen lassen. Bei der Beurteilung einer eventuellen Befangenheit sollten Sie sich immer von der Frage leiten lassen, wie objektiv eine ggf. auch negative Entscheidung getroffen werden kann, ohne das Gefühl zu haben, einer Seite nicht gerecht zu werden. Beeinflusst kann eine Entscheidung über Befangenheit auch von Freundschaft, Dankbarkeit, Feindschaft, Rivalität usw. sein. Informieren Sie im Zweifel Ihre Vorgesetzten.
Verschwiegenheit
Trotz der gebotenen Transparenz besteht die Pflicht, über bestimmte Informationen Stillschweigen zu bewahren. Beschäftigte der Universität haben sich in ihrem Amtseid oder bei der Einstellung dazu verpflichtet, Verschwiegenheit und Datenschutz zu beachten. Geben Sie keine Informationen und Unterlagen weiter, aus denen Externe Vorteile ziehen können oder die vertraulich sind.