Das Schloss im Zentrum der Stadt und des gesellschaftlichen Lebens soll mehr als bisher "öffentlich" genutzt werden. Mit dem MUT präsentiert sich die Universität Tübingen bereits der breiteren Öffentlichkeit. Mit Veranstaltungen im Schlosshof und den Außenflächen soll diese Präsenz erweitert werden.
Dabei muss jedoch auf die im Schlosskeller ansässige Fledermaus-Kolonie des Großen Mausohrs besondere Rücksicht genommen werden (Verletzungen des Schutzes sind strafbewährt nach Ordnungs- und Strafrecht). Deshalb müssen Vorhaben und Veranstaltungen beantragt werden.
Artenschutz/Sperrflächen
Auszug aus dem Vertrag:
6. Artenschutz / Sperrflächen
Dem Vertrag sind Regelungen bzgl. Artenschutz Fledermäuse und Sperrflächen beigefügt. Zum Fledermausschutz sind Sperrflächen eingerichtet, zum Brandschutz sind Fluchtwege und die Bewegungsflächen für die Feuerwehr eingerichtet. Diese Flächen sind unbedingt freizuhalten (Straftat bzw. Ordnungwidrigkeit).