Uni-Tübingen

Finanzierung von Erasmus+ weltweit

Erasmus+ weltweit Mobilitätsstipendium

Fördersätze Studierendenmobilität

Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten in Partnerländern besteht aus einem monatlichen Stipendium sowie einem einmaligen Reisekostenzuschuss in Abhängigkeit von der Reisedistanz.

Das monatliche Stipendium beträgt 700 € und wird pauschal für 3 Monate pro Semester ausgezahlt (insg. 2.100 € für ein Semester bzw. 4.200 € für zwei Semester).

Der einmalige Reisekostenzuschuss wird mit dem "Distance Calculator" der EU-Kommission ermittelt und richtet sich nach der Entfernung zwischen dem Ausgangs- und dem Zielort der Mobilität.

Entfernung

Reisekostenzuschuss (Standard)

von 500 km bis 1999 km

275 €

von 2000 km bis 2999 km

360 €

von 3000 km bis 3999 km

530 €

von 4000 km bis 7999 km

820 €

mehr als 7999 km

1500 €

 

Hinweis zur Berechnung

  • Aufenthalte bis 89 Tage:                               tagesgenaue Berechnung
  • Einsemestrige Aufenthalte:                         3 Monatsraten pauschal
  • Zweisemestrige Aufenthalte:                      6 Monatsraten pauschal

 

Auszahlung des Stipendiums

Vor Beginn des Auslandsaufenthalts erhalten Sie das Grant Agreement (Stipendienvertrag), welches Sie über die Bewilligung, den Förderungszeitraum und die Höhe des Zuschusses informiert. 

Nach Ankunft an der Partneruniversität und Einreichens des Certificate of Arrivals werden Ihnen die Reisekosten sowie die erste Rate des Stipendiums ausgezahlt. Die folgenden zwei Monatsraten werden jeweils am Monatsbeginn ausgezahlt. Die letzte Monatsrate beträgt 300 Euro weniger als die normalen Monatsraten. Das Social Top Up wird, falls zutreffend, zusammen mit den Monatsraten ausgezahlt.

Der Restbetrag (300 Euro) wird nach der Rückkehr ausgezahlt, nachdem Sie alle erforderlichen Dokumente im Erasmus+ Büro eingereicht bzw. im Mobility-Online-Portal hochgeladen haben.

 Nicht vollständig oder verspätet eingereichte Dokumente können Rückforderungen eines Teils oder des gesamten Stipendiums zur Folge haben.

Aufenthalt ohne Mobilitätsstipendium ("zero grant")

Eine Teilnahme am Erasmus+ Programm ist auch ohne Inanspruchnahme des Mobilitätzuschusses (als sog. 'Zero Grant-Studierende') möglich, sofern die gültigen Erasmus+ Bedingungen erfüllt sind. Zero Grant-Studierende haben regulären Erasmus+ Status (u.a. sind sie von Studiengebühren an der Gasthochschule befreit) und müssen sich in Mobility-Online registrieren. Sie sind dazu verpflichtet, alle erforderlichen Dokumente im Erasmus-Büro einreichen.

Bitte beachten Sie: Erasmus+ Studierende der Universität Tübingen (auch Zero Grant-Studierende) können nicht durch das Baden-Württemberg-Stipendium gefördert werden.

Zusätzliche Förderung

Social Top Up

Bei Erfüllung von (mindestens) einem der folgenden Kriterien können Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein Social Top Up beantragen:

  • Erwerbstätigkeit (die Tätigkeit muss regelmäßig schon seit mindestens 6 Monaten vor dem Erasmus-Aufenthalt ausgeübt werden, und das Einkommen muss zwischen 450 und 850 € monatlich liegen)
  • Erstakademiker*in (Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus)
  • Studierende mit Kind/ern
  • Chronische Erkrankung (die zu finanziellem Mehraufwand führt)
  • Schwerbehinderung (ab GdB 20%)

Bitte informieren Sie sich über zu erbringende Nachweise und genaue Bedingungen im Kriterienkatalog. Die Beantragung des Social Top Ups erfolgt über eine Ehrenwörtliche Erklärung, die Sie im Bewerbungsprozess in Mobility-Online erhalten.

Das Social Top Up von monatlich zusätzlich 250 € wird tagesgenau berechnet und kann nur für max. 90 Tage bzw. 180 Tage finanziert werden. 

Erfahrungsberichte und weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten des DAAD unter Erasmus+ Soziale Teilhabe und Praxisbeispiele für Mobilitätsprojekte.

Green Travel

Voraussetzung für einen Green Travel Zuschuss ist, dass Studierende ihren Aufenthaltsort mit Zug, Fernbus, Fähre/Schiff oder Fahrgemeinschaft erreichen. Entscheidend ist, ob bei der Hin- und Rückreise midestens 51% der Strecke mit den genannten Transportmitteln hinterlegt wird. Zusätzlich kann in diesem Fall die Förderdauer der Mobilität entsprechend der Reisedauer um bis zu vier Tage verlängert werden.

 WICHTIG: den Green Travel Zuschuss erhalten Sie anstelle vom Standard-Reisekostenzuschuss und nicht zusätzlich.

Entfernung

Green Travel

von 500 km bis 1999 km

320 €

von 2000 km bis 2999 km

410 €

von 3000 km bis 3999 km

610 €

von 4000 km bis 7999 km

Nicht anwendbar

mehr als 7999 km

Nicht anwendbar

Kombinierbarkeit mit anderen Stipendien

Auslands-BAföG

Auslands-BAföG ist mit dem Erasmus+ Stipendium kombinierbar.

Im Zuge der BAföG-Reform ist innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten und der Schweiz das gesamte Studium förderungsfähig, einschließlich eines Studienabschlusses. 

Zusätzlich zum Bedarf werden folgende Kosten bei einem Auslandsaufenthalt geleistet:

  • Auslandszuschläge (nur außerhalb der EU)
  • Auslandskrankenversicherung
  • Reisekosten pauschal (250 € innerhalb der EU, 500 € außerhalb der EU)

Die Leistungen der BAföG-Auslandsförderung werden zu 50 % als Zuschuss und zu 50 % als zinsloses Darlehen gewährt. Das Erasmus+ Mobilitätsstipendium bleibt bis zu einer Höhe von 300 € monatlich anrechnungsfrei.

Der Mehrbedarf bei einer Ausbildung im Ausland kann es möglich machen, dass auch Studierende gefördert werden, die im Inland wegen der Höhe des Einkommens ihrer Eltern keine Förderung erhalten.

Eine Liste der länderspezifischen Auslandszuschläge (BAföG-Auslandszuschlagsverordnung) sowie die für die Auslandsförderung zuständigen Ämter für Ausbildungsförderung finden Sie im Internet unter der folgenden Adresse: http://www.bafoeg.bmbf.de

Die Anträge sind mindestens sechs Monate vor Beginn des Ausbildungsabschnitts zu stellen.

 Auslands-BAföG und Top Ups:

  • Green Top Up: Aufstockungsbetrag wird auf das Einkommen angerechnet.
  • Social Top Up: Aufstockungsbetrag wird für Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus und erwerbstätigen Studierenden auf das Einkommen angerechnet. Bei Studierenden mit einer Behinderung, chronischer Erkrankung oder Kindern wird der Aufstockungsbetrag nicht auf das Einkommen angerechnet.

 

Weitere Stipendien

Folgende Stipendien sind nicht mit Erasmus+ kombinierbar:

  • Baden-Württemberg-Stipendium (auch als zero-grant Studierende kann eine Förderung nicht stattfinden)
  • Bachelor Plus Molekulare Medizin
  • Stipendien, die durch den DAAD gefördert werden
  • Stipendien der Begabtenförderungswerke

Bitte informieren Sie sich frühzeit bei den Stipendiengebern, ob eine Kombinierbarkeit mit Erasmus+ möglich ist.

Erasmus+ weltweit: 

erasmus.weltweitspam prevention@uni-tuebingen.de 
+49 7071 29-77490
+49 7071 29-76589
 Wilhelmstraße 9
     72074 Tübingen
     Deutschland

Projektkoordination
Dr. Antonino Spinelli
 +49 7071 29-77490

Administrative Durchführung
Sybille Hegele
+49 7071 29-76589

Studentische Aushilfskraft
Charlotte Bochinger