Am 18. Dezember 1894 promovierte Paul Adolf Göbel im Alter von 24 Jahren an der Universität Tübingen. Der Titel seiner Arbeit lautete: „Die neuerlichen Reformbestrebungen bezüglich der Vererbung des bäuerlichen Eigentums in Deutschland.“ Diese Arbeit hatte er allerdings nicht extra für seine Promotion verfasst: Das Thema war im Jahr 1891 von der Fakultät als Preisaufgabe für die Studenten ausgegeben worden und Göbel hatte 1892 eine Auszeichnung für seine Arbeit erhalten. Nach dem für die Staatswissenschaftliche Fakultät geltenden „Statut“ „hat die Ertheilung des Preises zugleich […] rechtliche Wirkung, da eine preisgekrönte Arbeit als genügende Doctordissertation anzusehen ist“.
Begonnen hatte Paul Göbel seine akademische Laufbahn im Wintersemester 1889 in Tübingen als Theologiestudent, wechselte jedoch zum Sommersemester 1891 zu den Rechts- und Staatswissenschaften. Nach Abschluss des Studiums, noch vor der Promotion, bestand er die Erste höhere Dienstprüfung im Departement des Innern in Stuttgart und schlug die Laufbahn als Verwaltungsbeamter ein, die ihn über Stationen in Ellwangen, Maulbronn, Kirchheim/Teck, Esslingen, Neuenbürg und Stuttgart nach Heilbronn führte, wo er von 1894 bis 1921 Oberbürgermeister war.
Bei seiner Promotion wurde jedoch nicht nur seine preisgekrönte Arbeit als Dissertation anerkannt, aufgrund seiner sehr guten Noten in der kurz zuvor abgelegten Staatsprüfung wurde auch auf eine mündliche Prüfung verzichtet. Und so erhielt er den Doktortitel „in absentia“.
Die ebenfalls im Universitätsarchiv überlieferte Promotionsakte enthält: die Bitte von Paul Göbel an die staatswissenschaftliche Fakultät um „Verleihung der Würde eines Doktorats der Staatswissenschaften“ vom 18. November 1894, einen Lebenslauf und ein Gutachten von Prof. Gustav von Schönberg sowie die Quittung des Oberpedellen Müller über die Einzahlung von 345 Mark Promotionsgebühr. Das Erscheinen seiner Arbeit im Druck kündigt Göbel an; allerdings ist die Arbeit heute in keinem öffentlichen Bibliothekskatalog verzeichnet, so dass davon ausgegangen werden kann, dass sie im Druck nicht erschienen ist.
Die hier gezeigte Doktorurkunde ist im Selekt der Doktordiplome im Universitätsarchiv überliefert (UAT 132). Dieses wurde 1968 aus bestandserhalterischen Gründen angelegt, da sich die großformatigen, auf schlechtem Papier gedruckten Urkunden zuvor zusammengelegt in den Doktorakten der Fakultäten befanden. Nun sind sie in großen Mappen in einem Schubladenschrank untergebracht.
Der Bestand enthält in der Regel die Abdrucke und nur ausnahmsweise die Ausfertigungen der Doktordiplome. Er umfasst heute ca. 25.500 Nummern.