Uni-Tübingen

Studieren ohne Abitur: Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte

Bitte beachten Sie, dass Sie sich vor einer Bewerbung für einen Studienplatz und vor der Einschreibung in zulassungsfreie Studiengänge an der Universität Tübingen von uns die Hochschulzugangsberechtigung ausstellen lassen müssen. Bitte reichen Sie hierfür den Antrag auf Ausstellung der Hochschulzugangsberechtigung im Original (siehe unter 1.), den Nachweis über das Beratungsgespräch (Original) sowie die beglaubigten Kopien der Abschlusszeugnisse per Post ein.

1. Allgemeiner Hochschulzugang für Meister und Absolventen gleichwertiger beruflicher Fortbildung (betrifft auch den Abschluss Staatlich anerkannte/r Erzieher/in)

Für die Ausstellung einer allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung müssen Sie eine berufliche Fortbildung gemäß § 58 Landeshochschulgesetz nachweisen und einen schriftlichen Nachweis über ein Beratungsgespräch an einer baden-württembergischen Hochschule erbringen.

Eine berufliche Fortbildung liegt vor, wenn Sie:

  • eine Meisterprüfung
  • eine der Meisterprüfung gleichwertige berufliche Fortbildung im erlernten Beruf nach dem Berufsbildungsgesetz, nach der Handwerksordnung oder einer sonstigen öffentlich-rechtlichen Regelung
  • nach einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung an einer Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie (VWA) eine berufliche Fortbildung zum Verwaltungsbetriebswirt (VWA), Verwaltungs-Diplom-Inhaber (VWA), Betriebswirt (VWA) oder Betriebswirt in einem Schwerpunktfach (VWA)
  • eine Fachschule im Sinne des § 14 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg erfolgreich abgeschlossen haben.

a) Antragsformular auf Ausstellung der Hochschulzugangsberechtigung

Der Antrag auf Ausstellung einer allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung muss für eine Bewerbung zum Wintersemester bis spätestens 30. Mai und für eine Bewerbung zum Sommersemester bis spätestens 30. November gestellt werden-

b) Beratungsgespräch

Bitte verwenden Sie den Vordruck für die Bescheinigung über ein Beratungsgespräch, den Sie mit Ihrem Antrag einreichen

Wichtiger Hinweis für die Studiengänge Humanmedizin, Zahnmedizin und Pharmazie

Für Humanmedizin, Zahnmedizin und Pharmazie ist Frau Geschwind von hochschulstart.de die richtige Ansprechperson. Sie erreichen sie unter der Telefonnummer 0180 3987111001 oder unter der E-Mail Adresse gruppe23spam prevention@hochschulstart.de.

2. Fachgebundener Hochschulzugang für sonstige beruflich Qualifizierte über eine Eignungsprüfung

Wer die Eignungsprüfung besteht, kann eine fachgebundene Hochschulreife erwerben.

Hierfür ist es erforderlich, dass Sie eine mindestens zweijährige Berufsausbildung sowie eine dreijährige Berufserfahrung in einem dem angestrebten Studiengang fachlich entsprechenden Bereich nachweisen.

Außerdem müssen Sie einen schriftlichen Nachweis über ein Beratungsgespräch an einer baden-württembergischen Hochschule erbringen.

Die Eignungsprüfung besteht aus

  1. einer schriftlichen Prüfung (in den Fächern Deutsch, Englisch und einer in Bezug auf den gewählten Studiengang fachspezifischen Aufsichtsarbeit)
  2. einer mündlichen Prüfung (Kenntnisse zu kulturellen, politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Themen).

Die Eignungsprüfung findet ein Mal im Jahr (voraussichtlich im Mai) statt und wird am Internationalen Studienkolleg der Universität Heidelberg durchgeführt.

a) Der Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung muss bis zum 31. Januar unter Angabe des angestrebten Studiengangs bei der Universität Tübingen eingegangen sein.

b) Beratungsgespräch

Bitte verwenden Sie den Vordruck für die Bescheinigung über ein Beratungsgespräch, den Sie mit Ihrem Antrag einreichen.

Die Prüfungsgebühr beträgt 200,- Euro.

Nach erfolgreichem Bestehen der Eignungsprüfung erhalten Sie eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung.