Studierende, die ihren Vornamen und ihren Personenstand gemäß Transsexuellengesetz (TSG) bzw. nach § 45b Personenstandsgesetz (PStG) ändern möchten, können unter den unten genannten Voraussetzungen eine umgehende Vornamens- und Personenstandsänderung in den Erfassungssystemen der Universität beantragen.
Zuständig für die Vornamens- und Personenstandsänderung ist die Studierendenabteilung.
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Telefon: 07071-29-74444
Es gibt zwei Möglichkeiten, die Vornamens- und Personenstandsänderung zu beantragen.
Möglichkeit A: DGTI-Ausweis
Der DGTI-Ausweis ist ein Ergänzungsausweis. Sie können ihn direkt bei der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e.V. beantragen. Er enthält alle selbstgewählten personenbezogenen Daten sowie ein aktuelles Passfoto. Er soll ermöglichen, dass Personen auch ohne offizielle Vornamensänderung ein anerkanntes Dokument vorlegen können, das ihren selbst gewählten Vornamen und das gewählte Geschlecht ausweist.
Antrag DGTI-Ausweis
Bitte schicken Sie den DGTI-Ausweis per E-Mail an die Studierendenabteilung.
Fügen Sie bitte auch das Antragsformular für einen Ersatz-Studierendenausweis inklusive eines Passbildes bei zur Ausstellung eines neuen Studierendenausweises.
Möglichkeit B: Amtsgericht und Standesamt
Alternativ ist die Namensänderung möglich, wenn bereits ein Antrag auf Vornamensänderung beim Amtsgericht gestellt wurde (TSG-Verfahren) oder eine Erklärung zur Geschlechtsangabe beim Standesamt erfolgt ist und ein entsprechendes Dokument vorgelegt werden kann (Verfahren nach § 45b PStG).
Für beide Möglichkeiten gilt:
In der Regel veranlasst das Studierendensekretariat auch die Änderung Ihrer E-Mail-Adresse. Ansonsten können Sie sich dafür aber auch direkt ans Zentrum für Datenverarbeitung (ZDV) wenden.
E-Mail ans ZDV schreiben
Besonderheiten:
Anpassung bereits erstellter Dokumente (Zeugnisse): Was die rückwirkende Anpassung von Dokumenten anbelangt, so ist diese erst möglich, wenn ein neuer Personalausweis beantragt wurde. Dies ist entweder nach einem positiven Beschluss des Amtsgerichts zur Vornamensänderung möglich oder nach Ausstellung einer neuen Geburtsurkunde bzw. mit einer Bescheinigung über die Namensänderung durch das Standesamt.
Ausstellung von Abschlusszeugnissen: Abschlusszeugnisse können nur dann auf den neuen Namen ausgestellt werden, wenn ein neuer Personalausweis beantragt wurde, entweder nach einem positiven Amtsgerichtsbeschluss oder nach Ausstellung einer neuen Geburtsurkunde bzw. mit einer Bescheinigung über die Namensänderung durch das Standesamt.
Für die Ausstellung der Zeugnisse ist das jeweilige Prüfungsamt zuständig.
Schlussbemerkung:
Sie dürfen sich auch jederzeit gerne an das Diversitätsbüro wenden, wenn Sie weitere Unterstützung benötigen.
E-Mail schreiben
Telefon: 07071-29-74947
Bei Detailfragen zu einzureichenden Unterlagen, zum Ausfüllen von Formularen und zum genaueren Ablauf des Prozederes kann Ihnen die Studierendenabteilung weiterhelfen.
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Telefon: 07071-29-74444