In Berufungs- und Stellenbesetzungsverfahren wird entschieden, wer zukünftig an der Universität Tübingen arbeitet, lehrt und forscht. Besetzungsverfahren sind daher zentrale Weichenstellungen auch für die Chancengleichheit. Hier entscheidet sich, ob tatsächlich eine Bestenauslese erfolgt und ob es gelingt, die Zielvorgaben des Gleichstellungsplans erfüllen und die Diversität unter den Mitarbeitenden der Universität zu erhöhen.
Die Begleitung von Besetzungsverfahren gehört zu den wichtigsten und anspruchsvollsten Gleichstellungsaufgaben. Ziel ist dabei die Herstellung von Chancengleichheit durch die Wahrung von Transparenz und einheitlichen Standards während des gesamten Verfahrens. Das Gleichstellungscontrolling von Besetzungsverfahren im wissenschaftlichen Dienst ist daher ein wesentlicher Bestandteil der Qualitätssicherung der Universität Tübingen.
Auch für die Diversifizierung ist die Besetzung von Professuren und die Gewinnung von Personal der Dreh- und Angelpunkt. Vielfalt bereichert das akademische Leben, denn sie ermöglicht den Austausch unterschiedlicher Perspektiven - wir brauchen sie, wenn wir innovativ sein wollen.
Diese zentralen Gedanken bringt die Universität Tübingen auch in all ihren Stellenausschreibungen zum Ausdruck. Sie setzt sich für die Ziele der Gleichstellung und Diversität ein und fördert aktiv Chancengleichheit.
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