Auszahlungen haben grundsätzlich durch Überweisung auf ein Bankkonto zu erfolgen. Nach der Landeshaushaltsordnung sind Barauszahlungen nur in besonders begründeten Ausnahmefällen möglich (z.B. Gast hat kein Konto im SEPA-Raum und ist nicht länger als einen Monat an der Universität).
Barauszahlungen an Personen aus Russland sind derzeit nicht möglich. Zahlungen an russische und belarussische Bankverbindungen dürfen erst nach Zustimmung des Finanzministeriums durchgeführt werden und sind daher möglichst zu vermeiden.
Die Entscheidung, ob die Voraussetzungen für eine Barauszahlung vorliegen, trifft der Leiter der Universitätskasse, Herr Markus Leins (bei Abwesenheit der Leiter der Abteilung Rechnungswesen, Herr Andreas Schelzel)
Beschaffung von Devisen durch die Universitätskasse
Die beiden Geschäftsbanken der Universität Tübingen (KSK Tübingen und BW|Bank) haben zum 01.06.2019 für alle Einrichtungen das Verfahren zur Beschaffung von Devisen umgestellt. Mit dem derzeit praktizierten Verfahren der Banken ist es leider nicht mehr möglich, Barauszahlungen in Fremdwährung vorzubereiten bzw. auszubezahlen. Am Kassenschalter können bis auf Weiteres nur noch Zahlungen in Euro ausbezahlt werden, evtl. Wechsel in Fremdwährungen müssen vom jeweiligen Empfänger selbst organisiert werden.