Für den Umgang mit Maschinen, Geräten, Gefahrstoffen und für gefährliche Arbeitsverfahren müssen auf der Basis der Gefährdungsbeurteilungen Betriebsanweisungen erstellt werden.
Betriebsanweisungen sind ein wichtiges Instrument in der Prävention und sind eine systematische Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte.Unterweisungen werden einfacher, da in den Betriebsanweisungen in kurzer und prägnanter Form die wichtigsten Informationen aufgeführt sind. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können jederzeit wichtige Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln nachlesen.
Betriebsanweisungen werden nach einem vorgegebenen praxisgerechten Aufbau erstellt. Wichtig ist dabei, dass die Betriebsanweisungen betriebsspezifisch erarbeitet werden und durch die Unterschrift des Unternehmers/Vorgesetzten für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verbindlich werden.
Bekanntgabe für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Die fertigen Betriebsanweisungen müssen mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durchgesprochen werden. Weiterhin müssen Betriebsanweisungen an geeigneten Stellen ausgelegt/ausgehängt werden. Bei Änderungen zum Beispiel der betrieblichen Abläufe sind die Betriebsanweisungen anzupassen. Daher ist eine regelmäßige, in der Regel jährliche Kontrolle der Betriebsanweisungen erforderlich.
Muster für Betriebsanweisungen finden Sie unter folgendem Link:
http://downloadcenter.bgrci.de/shop/mba
Unterstützung zur Erstellung von Betriebsanweisungen für den Umgang mit Gefahrstoffen finden sie unter:
https://ssl.gischem.de/suche/index.htm
Muster für Betriebsanweisungen vieler Maschinen finden Sie unter folgendem Link:
https://www.bghm.de/arbeitsschuetzer/praxishilfen/betriebsanweisungen/maschinen-und-geraete