Auf Basis von Audits und Vorschlägen Universitätsangehöriger werden jährliche Umweltprogramme erstellt, die Umsetzung der Maßhmen wird von der Umweltkoordinatorin veranlasst. Die Inhalte des Umweltprogramms werden jedes Jahr einer neuen Bewertung unterzogen, ggf. verändert und weiterverfolgt.
Umweltprogramm der Universität Tübingen 2020
Umweltprogramm der Universität Tübingen 2019
Umweltprogramm der Universität Tübingen 2018
Umweltprogramm der Universität Tübingen 2017
Umweltaspekte sind Tätigkeitsbereiche und Tätigkeiten mit Auswirkungen auf die Umwelt. Die Ermittlung der Umweltaspekte ist eine Voraussetzung für die Festlegung der Umweltziele und der Maßnahmen für das Umweltprogramm.
Als Instrument zur Durchführung der ersten Umweltprüfung bediente man sich an der Universität Tübingen des BerichterstatterInnenverfahrens, eine von HIS Hochschul-Informationssystem GmbH entwickelte Methode. Diese Methode bezieht das Fachpersonal von Anfang an in den EMAS-Prozess aktiv ein.
Im Rahmen der ersten Umweltprüfung wurden 15 Handlungsfelder identifiziert, durch die bedeutende Umweltauswirkungen entstehen können. Im Rahmen der Revalidierung werden seit Juni 2012 die Handlungsfelder "Ausschreibung von Dienstleistungen" und "Forschung und Lehre" beim EMAS-Prozess berücksichtigt. Die Erfassung und Bewertung der Umweltaspekte erfolgt in Zusammenarbeit von BerichterstatterInnen und der Umweltkoordinatorin.
Zu berücksichtigen sind sowohl direkte als auch indirekte Umweltaspekte:
Die Bewertung der Umweltaspekte erfolgt nach den folgenden Kriterien:
Die Umweltziele, die sich im Umweltprogramm wiederfinden, ergeben sich durch die Bewertung der Umweltauswirkungen. Für die Universität gelten sich so folgende Ziele: