Uni-Tübingen

Mobilität und Job Ticket

Jobticket für Angestellte der Universität Tübingen

Als Beschäftigter der Universität Tübingen können Sie das JobTicket BW als "Deutschlandticket für Landesbedienstete" zu einem ermäßigten Preis erwerben. Damit können Sie deutschlandweit den öffentlichen Nahverkehr (2. Klasse) nutzen, z.B. Nahverkehrszüge, Straßenbahnen und Nahverkehrsbusse! Aber Vorsicht! Das Deutschlandticket ist nicht für den Fernverkehr gültig: ICE, IC, EC-Züge und Fernbusse sind ausgeschlossen.

Allgemeine Informationen zum Deutschlandticket finden Sie hier: TRC.

  • In der Regel betragen die Kosten für in Tübingen registrierte Personen: 49 EUR - 15 EUR Tübinger Ermäßigung = 34 EUR.
  • Mitarbeiter der Universität Tübingen, die in Tübingen gemeldet sind, zahlen: 34 EUR - 5% Ermäßigung = 32,30 EUR - 25 EUR staatlicher Zuschuss = 7,30 EUR.
  • Beschäftigte, die nicht in Tübingen gemeldet sind, zahlen: 49 EUR - 5% Rabatt = 46,55 EUR - 25 EUR staatlicher Zuschuss = 21,55 EUR.

 

32,30 EUR / 46,55 EUR werden von Ihrem Konto abgebucht und der Zuschuss von 25 EUR wird mit Ihrem Gehalt ausgezahlt. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt etwas verzögert, in der Regel mit dem Folgemonat ab dem Gültigkeitsbeginn des JobTicket BW.

Hier ein Link zu allen relevanten Informationen: www.naldo.de/tickets/deutschlandticket-fuer-landesbedienstete/ (leider nur auf Deutsch). Unten auf der Seite unter "Ticketkauf" finden Sie eine Anleitung, wie Sie das Ticket beantragen können. Das Formular "Antragsformular JobTicketBW" (siehe unter 'Schritt 1', es ist der Antrag auf den Zuschuss von 25 EUR) muss von Ihrem Institut abgestempelt werden.

Die notwendige Arbeitgebernummer lautet 19460371712.

Auch der Personalrat bietet einige Informationen https://uni-tuebingen.de/einrichtungen/personalvertretungen-beratung-beauftragte/personalrat-uni-tuebingen/jobticket-bw/.

 

Die Bedingungen für das Deutschlandticket werden sich voraussichtlich im Jahr 2024 ändern.

Jobticket für Mitarbeiter an Medizinischer Fakultät, CIN und Universitätsklinikum

Beschäftigte mit einem Arbeitsvertrag von mindestens 25%, die keinen UKT-Parkplatz haben und ab dem Monat der Antragstellung noch mindestens ein Jahr beschäftigt sind, können ein UKT-Jobticket oder einen Fahrtkostenzuschuss für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erhalten. Praktikanten ohne Entgelt, Gastärzte und Gastwissenschaftler sowie studentische Hilfskräfte sind nicht antragsberechtigt.

Möglich sind sowohl persönliche als auch übertragbare Monatskarten für den Stadtverkehr Tübingen (inklusive Bebenhausen, Bühl, Derendingen, Hagelloch, Hirschau, Lustnau, Pfrondorf, Unterjesingen und Weilheim) oder für Waben im naldo-Verbund. Jobtickets außerhalb des naldo-Bereiches sowie Familientickets müssen von den Nutzern selbst bestellt und bezahlt werden. Hierfür kann ein Zuschuss gewährt werden.

Das Ticket muss mindestens 3 Wochen vor Monatsanfang beantragt werden. Die Karten werden vom naldo-AboCenter an die Privatadresse der Beschäftigten geschickt.

Das Jobticket kann in Form eines Jahrestickets oder als Monatskarten für bis zu fünf zusammenhängende Monate ausgestellt werden. Jeder Beschäftigte darf ein Jobticket nur einmal im Kalenderjahr beziehen. Die Kosten bzw. die Vergütung wird mit dem Gehalt abgerechnet.


Informationen, Kontaktadresse und Antragsformular unter: UKT-Jobticket und Fahrtkostenzuschüsse (nur UKT-Intranet).

Semesterticket für Studierende

Doktorandinnen und Doktoranden, die als Studierende an der Universität Tübingen eingeschrieben sind, können das kostengünstige Semesterticket erwerben. Mehr Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des Studierendensekretariats.

Tübingen Research Campus

Weitere Informationen zur Mobilität finden Sie auf der Webseite vom Tübingen Research Campus.