Beschäftigte mit einem Arbeitsvertrag von mindestens 25%, die keinen UKT-Parkplatz haben und ab dem Monat der Antragstellung noch mindestens ein Jahr beschäftigt sind, können ein UKT-Jobticket oder einen Fahrtkostenzuschuss für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erhalten. Praktikanten ohne Entgelt, Gastärzte und Gastwissenschaftler sowie studentische Hilfskräfte sind nicht antragsberechtigt.
Möglich sind sowohl persönliche als auch übertragbare Monatskarten für den Stadtverkehr Tübingen (inklusive Bebenhausen, Bühl, Derendingen, Hagelloch, Hirschau, Lustnau, Pfrondorf, Unterjesingen und Weilheim) oder für Waben im naldo-Verbund. Jobtickets außerhalb des naldo-Bereiches sowie Familientickets müssen von den Nutzern selbst bestellt und bezahlt werden. Hierfür kann ein Zuschuss gewährt werden.
Das Ticket muss mindestens 3 Wochen vor Monatsanfang beantragt werden. Die Karten werden vom naldo-AboCenter an die Privatadresse der Beschäftigten geschickt.
Das Jobticket kann in Form eines Jahrestickets oder als Monatskarten für bis zu fünf zusammenhängende Monate ausgestellt werden. Jeder Beschäftigte darf ein Jobticket nur einmal im Kalenderjahr beziehen. Die Kosten bzw. die Vergütung wird mit dem Gehalt abgerechnet.
Informationen, Kontaktadresse und Antragsformular unter: UKT-Jobticket und Fahrtkostenzuschüsse (nur UKT-Intranet).