Das Deutschlandstipendium an der Universität Tübingen
Hinweise zum Deutschlandstipendium an der Universität Tübingen
Auch für den kommenden Bewilligungszeitraum (SoSe 2025 und WiSe 2025/26) vergibt die Universität Tübingen wieder „Deutschlandstipendien“. Mit diesen Studienbeihilfen in Höhe von monatlich 300 Euro werden besonders begabte und leistungsfähige Studierende gefördert werden. Nähere Informationen zu den Zweckbestimmungen der Stipendien und zu den Bewerbungsmodalitäten erhalten Sie über den offiziellen Ausschreibungstext und die Stip-Satzung der Universität Tübingen.
Bewerben können sich
- Studierende im ersten Fachsemester (Start Wintersemester 2024/25) mit einem herausragenden Notendurchschnitt im Abitur (Durchschnittsnote bis 1,40);
- Studierende ab dem 2. Fachsemester (Start Sommersemester 2024 oder früher), die während ihres Studiums besonders herausragende Leistungen erzielt haben (Durchschnittsnote der bislang erbrachten Studienleistungen bis 1,40 bzw. für Rechtswissenschaft: mind. 9 Punkte). Den entsprechenden Nachweis führen Sie durch ein aktuelles Transcript of Records des zuständigen Prüfungsamtes mit Stempel, Unterschrift und errechneter Durchschnittsnote, das nur für das Hauptfach, mit dem man sich beworben hat, ausgestellt werden darf.
Ausnahme: Bewerber des Studienganges Rechtswissenschaft reichen ein aktuelles Transcript of Records ein, das nur die errechnete Durchschnittspunktzahl, aber keinen Stempel und Unterschrift des zuständigen Prüfungsamtes enthält. - Studierende in postgradualen Studiengängen: Hier gilt zunächst der Erststudium-Abschluss (z.B. BA) mit 1,40 oder besser (sofern bereits weitere Leistungen in höheren Fachsemestern vorliegen, muss zusätzlich ein aktuelles Transcript of Records des zuständigen Prüfungsamtes mit Stempel, Unterschrift und errechneter Durchschnittsnote nur für das Hauptfach beigelegt werden.)
- Sonderfall 1: Studierende des Studiengangs Medizin reichen folgende Nachweise ein:
- Vorkliniker:
- reichen im 1. Fachsemester das Abiturzeugnis ein
- reichen ab dem 2. Fachsemester eine "Notenübersicht vorklinischer Studienabschnitt" (ohne Noten) und das Abiturzeugnis ein
- Bewerber im 1. Klinischen Semester:
- reichen den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung ein (mit Durchschnittsnote, muss 1,40 oder besser sein)
- Kliniker:
- reichen eine "Notenübersicht klinischer Studienabschnitt" ein (mit Durchschnittsnote, muss 1,40 oder besser sein)
- Vorkliniker:
- Sonderfall 2: Studierende des Studiengangs Zahnmedizin reichen folgende Nachweise ein:
- nach der Approbationsordnung ZApprO (neu):
- Vorkliniker:
- reichen im 1. Fachsemester das Abiturzeugnis ein
- reichen ab dem 2. Fachsemester eine "Notenübersicht vorklinischer Studienabschnitt" (ohne Noten) und das Abiturzeugnis ein
- Präkliniker:
- reichen ab dem 5. Fachsemester den Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung ein (muss die Note 1,0 haben)
- Kliniker:
- reichen ab dem 7. Fachsemester den Zweiten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung ein (muss die Note 1,0 haben)
- Vorkliniker:
- nach der Approbationsordnung ZÄPrO (alt):
- Studierende ab dem 2. Fachsemester reichen eine "Naturwissenschaftliche Vorprüfung" ein (muss die Note 1,0 haben)
- Studierende ab dem 5. Fachsemester reichen eine "Zahnärztliche Vorprüfung" ein (muss die Note 1,0 haben)
- nach der Approbationsordnung ZApprO (neu):
Wichtiger Hinweis für Bewerber mit ausländischen Zeugnissen:
Bewerber mit einem ausländischen Abitur (Hochschulzugangsberechtigung) oder einem ausländischen Bachelorabschluss müssen ihr Zeugnis zur Umrechnung ins deutsche Notensystem an folgende E-Mail-Adresse schicken: studyspam prevention@uni-tuebingen.de. Eine Bewerbung ist nur mit einer deutschen Durchschnittsnote möglich!
Zeugnisse mit einer ausländischen Durchschnittsnote werden bei der Bewerbung für das Deutschlandstipendium nicht berücksichtigt.
Bei der Gesamtbewertung des Potenzials der Bewerberin oder des Bewerbers werden außerdem besondere Erfolge, Auszeichnungen und Preise, die in überregionalen, wissenschaftsorientierten Wettbewerben gewonnen wurden, längerfristiges außerschulisches oder außerfachliches Engagement wie eine ehrenamtliche Tätigkeit, gesellschaftliches, soziales, hochpolitisches oder politisches Engagement, sowie besondere persönliche oder familiäre Umstände wie Krankheiten und Behinderungen, die Betreuung eigener Kinder, insbesondere als alleinerziehendes Elternteil, oder pflegebedürftiger naher Angehöriger, die Mitarbeit im familiären Betrieb, studienbegleitende Erwerbstätigkeiten, familiäre Herkunft oder Migrationshintergrund, berücksichtigt.
Alle Angaben sind durch entsprechende Nachweise zu belegen und im Online-Portal hochzuladen.
Die Höhe des Stipendiums beträgt monatlich 300 Euro. Die Stipendien werden jeweils für ein Jahr bewilligt. Eine erneute Antragstellung ist zu jedem Bewerbungsverfahren möglich. Die Vergabe der Stipendien erfolgt einkommensunabhängig und ist mit der Förderung nach dem BAföG kombinierbar. Die Förderhöchstdauer richtet sich grundsätzlich nach der Regelstudienzeit und kann nur in begründeten Fällen über die Regelstudienzeit hinaus gewährt werden. Die Bewerbung ist für den (Hauptfach-) Studiengang möglich, in dem die Einschreibung erfolgte.
Die Bewerbung erfolgt in unserem Online-Portal. Bitte geben Sie Ihre Bewerbung für das Deutschlandstipendium 2025 im Online-Portal ein und laden dort Ihre Nachweise hoch.
Beachten Sie bitte auch die für die Universität Tübingen geltenden Regelungen in der Bewerbungsvereinbarung, die Sie im Online-Portal finden und bestätigen müssen.
Wenn Sie die Bewerbung vollständig ausgefüllt abgegeben haben, erhalten Sie eine automatische Bestätigung per E-Mail für den elektronischen Eingang.
Die Bewerbungsfrist für das kommende Verfahren (SoSe 2025 und WiSe 2025/26) läuft vom
01.11. bis 30.11.2024
Nicht frist- und formgerechte Bewerbungen können im Auswahlverfahren keine Berücksichtigung finden.
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden die Bewerbungen an die jeweiligen Fakultäten zur Vorauswahl weitergeleitet.
Der hochschulinterne Stipendienauswahl-Ausschuss entscheidet dann im Februar 2025 verbindlich über die Zulassung zum Deutschlandstipendium.
Die Zulassungs- und Ablehnungsbescheide gehen den Studierenden voraussichtlich bis Ende März 2025 zu. Auszahlungsbeginn ist der 01.04.2025.
Weitere Informationen zum Deutschlandstipendium erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unter www.deutschlandstipendium.de sowie über das Studierendensekretariat.