An unseren Hochschulen wird bereits viel getan, um den Gründergeist zu beflügeln. Mit unserer LHG-Novelle erweitern wir jetzt deren Möglichkeiten, Unternehmensgründungen zu fördern. Dadurch erleichtern wir den Übergang von der Hochschule in die Gründung in der entscheidenden ersten Phase der Selbständigkeit. Wir wollen, dass unsere Hochschulen aktiv ein gutes Umfeld für Gründung schaffen.
Mit dem neuen Landeshochschulgesetz eröffnen wir Gründerinnen und Gründern die Möglichkeit, bis zu drei Jahre nach ihrem Abschluss die Infrastruktur der Hochschule – Beispiel Großlabore – noch weiter zu nutzen. Wir unterstützen die Start-ups also in einer kritischen Phase, in der sie meist noch mit der Kapitalausstattung kämpfen und sich beispielsweise teure Großgeräte, die sie für ihre Marktfähigkeit benötigen, noch nicht selbst leisten können.
Die junge Generation hat einen unvoreingenommenen Blick auf die Wissenschaft. Gerade das Aufeinandertreffen von Erfahrung und dem frischen, jungen Blick macht Hochschule spannend. Die Doktorandinnen und Doktoranden leisten außerdem einen enormen Beitrag zum wissenschaftlichen Fortschritt und tragen grundlegend zur Forschungskraft unserer Hochschulen bei. Deshalb kommt es auf die Stimme der jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an. Als erstes Land werden wir deren Sichtbarkeit und Gewicht in den Universitäten stärken.
Weil genau das eine wahrnehmbare Stimme der jungen Wissenschaftler bisher erschwert hat. Promovierende sind eben keine Studierenden mehr und haben deshalb wenig Interesse, sich in deren Diskussionen einzubringen. Und sie sind nicht allesamt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Hochschule. Nun sollen sie einen eigenen Status erhalten und wir hoffen, dass das hilft, dass sich künftig eine größere Anzahl von Promovierenden aktiv bei der Weiterentwicklung der Hochschule einbringt.
Wir haben die Hürden für ein Abwahlverfahren bewusst sehr hoch gesetzt. Es greift nur im Falle einer schweren Vertrauenskrise an der Hochschule. Letztlich müssen mehr als die Hälfte der Gesamtheit aller Professorinnen und Professoren für die Abwahl stimmen; dabei muss jeweils eine Mehrheit in mehr als der Hälfte der Fakultäten stehen. Ich glaube, es ist uns gelungen, den Geist des Verfassungsgerichtsurteils so umzusetzen, dass weiterhin mutige Entscheidungen des Rektorats möglich sind. Das ist auch ungeheuer wichtig, denn strategiefähige Leitungsgremien sind von enormer Bedeutung, wenn wir unsere Hochschulen international weiter stärken wollen.
Das Interview führte Karl G. Rijkhoek