Uni-Tübingen

Newsletter Uni Tübingen aktuell Nr. 3/2017: Forschung

Neues LHG: Eigene Repräsentanz in Gremien für Doktorandinnen und Doktoranden

Interview mit Forschungsministerin Theresia Bauer zur Novelle des Landeshochschulgesetzes

Frau Ministerin, der Entwurf für ein neues Landeshochschulgesetz (LHG) sieht vor, dass die Universitäten Ausgründungen künftig stärker fördern sollen. Haben die Unis da bislang zu wenig getan?

An unseren Hochschulen wird bereits viel getan, um den Gründergeist zu beflügeln. Mit unserer LHG-Novelle erweitern wir jetzt deren Möglichkeiten, Unternehmensgründungen zu fördern. Dadurch erleichtern wir den Übergang von der Hochschule in die Gründung in der entscheidenden ersten Phase der Selbständigkeit. Wir wollen, dass unsere Hochschulen aktiv ein gutes Umfeld für Gründung schaffen.

Erfolgreiche Ausgründungen aus der Universität Tübingen gab es in der Vergangenheit auch schon. Inwieweit kann das Gesetz da der Gründungstätigkeit mehr Schub geben?

Mit dem neuen Landeshochschulgesetz eröffnen wir Gründerinnen und Gründern die Möglichkeit, bis zu drei Jahre nach ihrem Abschluss die Infrastruktur der Hochschule – Beispiel Großlabore – noch weiter zu nutzen. Wir unterstützen die Start-ups also in einer kritischen Phase, in der sie meist noch mit der Kapitalausstattung kämpfen und sich beispielsweise teure Großgeräte, die sie für ihre Marktfähigkeit benötigen, noch nicht selbst leisten können.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Doktorandinnen und Doktoranden in den gewählten Gremien eine eigene Repräsentanz bekommen. Warum ist Ihnen gerade diese Gruppe so wichtig?

Die junge Generation hat einen unvoreingenommenen Blick auf die Wissenschaft. Gerade das Aufeinandertreffen von Erfahrung und dem frischen, jungen Blick macht Hochschule spannend. Die Doktorandinnen und Doktoranden leisten außerdem einen enormen Beitrag zum wissenschaftlichen Fortschritt und tragen grundlegend zur Forschungskraft unserer Hochschulen bei. Deshalb kommt es auf die Stimme der jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an. Als erstes Land werden wir deren Sichtbarkeit und Gewicht in den Universitäten stärken.

Doktorandinnen und Doktoranden sind meist entweder Studierende oder Mitarbeiter. Beide Statusgruppen sind auch bislang bereits in den Gremien vertreten. Warum wird nun eine neue Statusgruppe geschaffen?

Weil genau das eine wahrnehmbare Stimme der jungen Wissenschaftler bisher erschwert hat. Promovierende sind eben keine Studierenden mehr und haben deshalb wenig Interesse, sich in deren Diskussionen einzubringen. Und sie sind nicht allesamt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Hochschule. Nun sollen sie einen eigenen Status erhalten und wir hoffen, dass das hilft, dass sich künftig eine größere Anzahl von Promovierenden aktiv bei der Weiterentwicklung der Hochschule einbringt.

Der Gesetzentwurf führt ein komplett neues Verfahren zur Abwahl von Rektoren, Prorektoren und Kanzlern ein. Gehen die Universitäten unruhigen Zeiten entgegen?

Wir haben die Hürden für ein Abwahlverfahren bewusst sehr hoch gesetzt. Es greift nur im Falle einer schweren Vertrauenskrise an der Hochschule. Letztlich müssen mehr als die Hälfte der Gesamtheit aller Professorinnen und Professoren für die Abwahl stimmen; dabei muss jeweils eine Mehrheit in mehr als der Hälfte der Fakultäten stehen. Ich glaube, es ist uns gelungen, den Geist des Verfassungsgerichtsurteils so umzusetzen, dass weiterhin mutige Entscheidungen des Rektorats möglich sind. Das ist auch ungeheuer wichtig, denn strategiefähige Leitungsgremien sind von enormer Bedeutung, wenn wir unsere Hochschulen international weiter stärken wollen.

Das Interview führte Karl G. Rijkhoek