Für die Anrechenbarkeit ausländischer Studienleistungen für Studierende in den Bachelorstudiengängen besuchen Sie bitte die Download-Seiten des Prüfungsamtes.
Klären Sie eine Anrechnung wenn möglich bereits vor Ihrem Auslandsaufenthalt. Mit Fragen zur Anrechenbarkeit von Veranstaltungen an unserem Lehrstuhl wenden Sie sich bitte direkt an Herrn Prof. Dr. Neus, entweder in der Sprechstunde oder solange die Corona-Beschränkungen noch gelten per Mail. Bringen/senden Sie hierzu entsprechende Informationen mit. In der Regel ist die Anerkennung dann nach Ihrem Auslandsstudienaufenthalt kein Problem.
Zur Anrechnung im Anschluss an Ihren Auslandsaufenthalt kommen Sie bitte mit den Unterlagen in die Sprechstunde von Herrn Prof. Dr. Neus. Solange die Corona-Beschränkungen noch gelten, senden Sie Ihre vollständigen Unterlagen bitte per Post an den Lehrstuhl für Bankwirtschaft und senden Sie eine kurze Info-Mail an das Sekretariat.