Kirchenrecht

Partikularrecht der Diözese Rottenburg-Stuttgart

Sammlung – Erschließung – Kommentierung

Projekt abgeschlossen – Projektzeitraum: April 2018 – März 2022

I. Kooperationspartner

Das drittmittelfinanzierte Projekt zur Sammlung, Erschließung und Kommentierung des in der Diözese Rottenburg-Stuttgart geltenden Partikularrechts wurde in Kooperation mit der Diözese durchgeführt und von Prof. Dr. Bernhard Anuth sowie Offizial Domkapitular Thomas Weißhaar und Offizialatsoberrat PD Dr. Stefan Ihli geleitet. Von April 2018 bis März 2022 wurde das Projekt von der Wissenschaftlichen Mitarbeiterin Sarah Röser betreut.

II. Ziel und Anliegen
Zwar besaß die Diözese Rottenburg-Stuttgart bereits eine diözesane Rechtssammlung, in der eine Auswahl an Rechtsvorschriften aus dem Kirchlichen Amtsblatt sowie von Dokumenten römischer Dikasterien online verfügbar war. Über die systematische Sortierung hinaus wurden die gesammelten (Rechts-)Dokumente darin allerdings weder formal nach ihrem Geltungsgrund und -rang noch inhaltlich nach ihrem rechtlichem Gegenstand und theologischem Kontext erschlossen. Kanonistisch nicht ausgebildeten Nutzer(inne)n dürfte es damit zumindest schwer gefallen sein, die in der Sammlung aufgefundenen Dokumente richtig einzuordnen und auszulegen bzw. anzuwenden.

Diese Lücke wurde durch das Projekt geschlossen. Sein Ziel war es, Rechtsanwender(inne)n und -interessierten eine Sammlung des in der Diözese Rottenburg-Stuttgart geltenden Partikularrechts zur Verfügung zu stellen, die entsprechenden Normkomplexe durch vorangestellte Einführungen theologisch wie rechtlich zu erschließen und zentrale Dokumente auch detailliert zu kommentieren. Alle zu verfassenden Texte genügen dabei inhaltlich wissenschaftlichen Ansprüchen , in Umfang und Anspruch sind sie aber so gehalten, dass sie von kirchlich bzw. theologisch interessierten Leser(inne)n bewältigt und verstanden werden können.

Die kommentierte Rechtssammlung ist online erreichbar unter: https://rechtssammlung.drs.de.