Institute of Education

FAQ`s zum Bildungswissenschaftlichen Begleitstudium (BWBS)

  • Welche Veranstaltungen muss ich in welchem Semester besuchen?

Bitte lesen Sie sich die Ausführungen zum Bildungswissenschaftlichen Begleitstudium, die Prüfungsordnung, das Modulhandbuch für das Bildungswissenschaftliche Begleitstudium sowie den Modulbogen zur Studiendokumentation durch. Sie finden dort alle notwendigen Informationen. Studierende des Studienganges Sozialpädagogik/Pädagogik und allgemein bildendes Fach (Höheres Lehramt an beruflichen Schulen) beachten bitte die Ausführungen in der für sie gültigen Studien- und Prüfungsordnung.

  • Wann und wie melde ich mich für die Lehrveranstaltungen des Bildungswissenschaftlichen Begleitstudiums an?

Anmeldungen für Lehrveranstaltungen des Bildungswissenschaftlichen Begleitstudiums sind grundsätzlich nur über Campus möglich. Es ist für die Lehrenden im Bildungswissenschaftlichen Begleitstudium aufgrund der großen Zahl an Studierenden (ca. 4000 Lehramtsstudierende an der Universität Tübingen) nicht möglich, individuelle Anmeldungen zu bearbeiten. Ausnahmen sind nur in besonderen und nachzuweisenden Fällen möglich, beispielsweise dann, wenn wegen eines Hochschulwechsels oder eines Krankenhausaufenthaltes eine Anmeldung im vorgesehenen Zeitraum nicht möglich war.
Bitte beachten Sie, dass die Vorlesungen und die Seminare unterschiedliche und verpflichtende Anmeldezeiträume haben.
Hinweise zum Anmeldeverfahren finden Sie hier.

  • Ich habe im ersten Semester am Mittwoch um acht Uhr parallel zur Vorlesung „Einführung in die Schulpädagogik“ eine Pflichtveranstaltung in einem meiner Hauptfächer. Wie soll ich mit dieser Situation umgehen?

Bitte klären Sie diese Situation in Ihrem Fach und prüfen Sie nach, ob Sie dort beispielsweise eine Parallelveranstaltung zu einem anderen Zeitpunkt besuchen können. Es gibt eine universitätsinterne Vereinbarung, dass dieser Termin im ersten Semester freizuhalten ist.

Weitere Informationen zu dieser Frage finden Sie hier.

  • Ich habe vor, Erziehungswissenschaft als Erweiterungsprüfungsfach zu wählen. Soll ich das Bildungswissenschaftliche Begleitstudium dennoch belegen?

Ja, das Bildungswissenschaftliche Begleitstudium ist Pflicht für alle Lehramtsstudierenden. Studierende, die das Erweiterungsprüfungsfach Erziehungswissenschaft wählen, können sich aber die Lehrveranstaltungen des Bildungswissenschaftlichen Begleitstudiums in vollem Umfang auf das Studium des Faches Erziehungswissenschaft anrechnen lassen (sowohl bei Hauptfach- als auch bei Beifachanforderungen).

  • Ich werde ein Semester im Ausland verbringen. Kann ich dort Lehrveranstaltungen besuchen und mir für das Bildungswissenschaftliche Begleitstudium anrechnen lassen?

Nein, Anrechnungen sind in diesem Fall nicht möglich.

  • Ich habe in einem früheren Studium an einer anderen Universität bereits bildungswissenschaftliche Lehrveranstaltungen belegt. Kann ich mir diese für das Bildungswissenschaftliche Begleitstudium anrechnen lassen?

Prinzipiell sind Anrechnungen in diesem Fall möglich. Ob in einem konkreten Fall Lehrveranstaltungen angerechnet werden können, hängt u.a. von den Inhalten der jeweiligen Lehrveranstaltungen ab und auch von der Frage, wie lange der Besuch dieser Lehrveranstaltungen zurück liegt. Anrechnungen werden von Herrn PD Dr. Dr. Martin Harant vorgenommen.

  • Kann ich meine Wissenschaftliche Arbeit („Zulassungsarbeit“) im Bildungswissenschaftlichen Begleitstudium schreiben?

Nein, dies ist nicht möglich. Nur Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2010/11 aufgenommen haben und noch nach der „alten“ Studienordnung (WPO) studieren, können ihre Wissenschaftliche Arbeit in den so genannten Pädagogischen Studien schreiben.

  • Wo erhalte ich weitere Informationen zum Lehramtsstudium?

Hier finden Sie weitere Informationen zum Lehramtstudium.