Sie haben eine Frage, die sich andere vielleicht auch schon gestellt haben? Dann schauen Sie bei den oft gestellten Fragen nach – vielleicht finden Sie hier Ihre Antwort.
Wenn Ihre Frage nicht dabei ist, können Sie sich gerne an die Studienberatung wenden.
Wie und wo kann ich als Student der Kognitionswissenschaft ein Stipendium erhalten?
Praktisch alle Fragen gehen immer zuerst per E-Mail an die Studienberatung, welche genau zu diesem Zweck eingerichtet wurde! Dies betrifft organisatorische Fragen, Fragen zum Lehrangebot und auch die Studienberatung. Sollte Ihre Frage hier nicht beantwortet werden können, wird Ihre Frage direkt an die relevante Person weitergeleitet, z.B. die Studienfachberatung, den Studiendekan oder den Prüfungsausschuss-Vorsitzenden.
Ausnahmen: Fragen, die direkt das Prüfungssekretariat, den Studiendekan oder den Prüfungsausschuss-Vorsitzenden betreffen.
Das Prüfungssekretariat ist ausschließlich für die Sachbearbeitung der Prüfungsleistungen zuständig, und Sie sollten sich nur mit Fragen zu den folgenden Themen persönlich an das Prüfungssekretariat wenden:
Bitte beachten Sie, dass das Prüfungssekretariat keine inhaltliche Studienberatung durchführt; wenn Sie eine Studienberatung benötigen, wenden Sie sich bitte an die Studienberatung.
Im Normalfall überhaupt nicht, siehe "Ich habe eine Frage zum Studium der Kognitionswissenschaft: ... " -- direkt an den Studiendekan wenden Sie sich bitte nur, wenn Sie die Aufnahme bestimmter Lehrveranstaltungen in Alma für ein zukünftiges Semester wünschen, d.h. bevor die Veranstaltung begonnen hat. Verwenden Sie bitte immer die Email-Adresse studiendekan(at)kogwis.uni-tuebingen.de.
Persönlich überhaupt nicht, siehe "Ich habe eine Frage zum Studium der Kognitionswissenschaft: ... " -- sollten Sie eine Fristenverlängerung für Ihre Bachelor- oder Masterarbeit benötigen, muss ihr Betreuer (= Erstgutachter) eine solche direkt beim Prüfungsausschuss-Vorsitzenden mit guter Begründung beantragen. Ihr Betreuer sollte hierzu die Email-Adresse pruefungsausschuss-vorsitz(at)kogwis.uni-tuebingen.de verwenden.
Die Antwort finden Sie auf den Seiten der Fakultät.
Die Antwort finden Sie auf der Seite des FB Informatik unter "Prüfungsausschüsse Informatik und Kognitionswissenschaft"
Steht im PDF "Kognitionswissenschaft"
Die Antwort finden Sie auf der Seite des FB Informatik unter "Prüfungsausschüsse Informatik und Kognitionswissenschaft"
Der Prüfungsausschuss der Kognitionswissenschaft tagt vier Mal pro Jahr, jeweils zum Anfang und zum Ende eines Semesters. Die genauen Termine werden zeitnah auf der Einstiegsseite des Studiengangs Kognitionswissenschaft veröffentlicht.
Ja, wir haben eine eigene Fachschaft. Die E-Mail-Adresse und den Link auf deren Webseite finden Sie auf den Seiten des Fachbereichs Informatik.
Fragen zum Studienangebot richten Sie bitte an die Studienberatung. Wenn Sie die Aufnahme einer konkreten Lehrveranstaltung in Alma für ein zukünftiges Semester wünschen – damit die Lehrveranstaltung dann für Sie und alle Studenten der Kognitionswissenschaft anerkennbar ist (siehe "Welche Veranstaltungen kann ich im Rahmen meines Kognitionswissenschafts-Studiums im Bachelor und Master anerkennen lassen?") – wenden Sie sich bitte direkt an den Studiendekan. Verwenden Sie bitte immer die Email-Adresse studiendekan(at)kogwis.uni-tuebingen.de.
Wahlpflichtbereiche sind zum Setzen eines Schwerpunktes in den Bereichen da. Einen einseitigeren Schwerpunkt kann man mit der Wahl eines entsprechenden Masterstudiums wählen.
Es gibt die beiden Praktika (3+4 Semester) bei denen man etwas praktische Erfahrung sammelt. Ansonsten muss man sich selbst um mögliche Praktika oder HiWi-Jobs kümmern, bei denen man das Gelernte anwenden kann.
Nach der Satzung zum Erwerb überfachlicher Kompetenzen (Transdisciplinary Course Program) und beruflicher Orientierung (Career Service) für Bachelorstudiengänge an der Universität Tübingen ist es möglich, freiwillige Praktika im Rahmen der überfachlichen Schlüsselqualifikationen (üfQ) anerkennen zu lassen. Ziel dieser Berufspraktika ist es, die universitäre Ausbildung stärker mit der beruflichen Praxis zu verbinden und den Studierenden die Möglichkeit zu geben, Berufsfelder in ihrem Studiengang kennenzulernen, berufliche Erfahrungen zu gewinnen und Anregungen für die weitere Studiengestaltung zu erhalten.
Dazu sollte, bevor das Berufspraktikum durchgeführt wird, Kontakt mit der Praktikumsbeauftragten der Kognitionswissenschaft, Dr. Elisabeth Hein aufgenommen werden, um inhaltlich geeignete Praktika zu identifizieren und das Praktikum genehmigen zu lassen.
Zur Anerkennung des Berufspraktikums müssen die Antragstellenden das Formular "Antrag auf Anerkennung eines Berufspraktikums" ausfüllen und der Praktikumsbeauftragen zusammen mit einem schriftlichen Praktikumsbericht, dem Praktikumsvertrag sowie dem Praktikumszeugnis als Nachweis über die erfolgreiche Absolvierung elektronisch vorlegen.
Weitere Informationen, welche Praktika geeignet sind, zum Praktikumsvertrag, zu den Leistungspunkten sowie zum Aufbau des Praktikumsberichts finden Sie in der "SatzungTRACS_AnerkennungBerufspraktikum_üfSQ".
Das ist leider nicht möglich, da es im Rahmen des Bachelor- und Masterstudiums Kognitionswissenschaft kein Pflichtpraktikum (zur Berufsfeldorientierung) gibt. Daher kann Ihnen keine Notwendigkeitsbescheinigung ausgestellt werden.
[Grundlage: Beschluss des Prüfungsausschusses vom 30.01.2019]
Um BAföG beantragen zu können, müssen Sie im Regelfall mind. 24 ECTS-Leistungspunkte pro Semester erbracht haben. In Ausnahmefällen kann eine Bescheinigung, nach vorheriger Rücksprache mit dem Prüfungsausschuss, auch bei Erbringen von 20-23 ECTS-Leistungspunkten erfolgen. Eine entsprechende Bescheinigung stellt Ihnen das Prüfungsamt aus.
[Grundlage: Beschluss des Prüfungsausschusses vom 10.05.2017]
Neben fachlicher Leistung ist oftmals auch gesellschaftliches Engagement ein wichtiges Aufnahmekriterium.
Hier können Sie sich informieren: www.stipendiumplus.de sowie www.deutschlandstipendium.de
Innerhalb Europas ist ein Auslandsaufenthalt am einfachsten mittels des „Erasmus+“-Programms zu organisieren. Alle relevanten Informationen zu diesem Programm finden Sie auf der Webseite des Erasmus-Beauftragten für die Kognitionswissenschaft.
Weitere Informationen, insbesondere auch zu Möglichkeiten für Auslandsaufenthalte außerhalb Europas, finden Sie auch unter: Uni Tübingen/Studieren im Ausland
Anträge auf Parallelstudium in Kognitionswissenschaft können unter folgenden Bedingung genehmigt werden:
Die Kriterien werden von der Studienberaterin / dem Studienberater überprüft, und die Genehmigung wird auch von ihr/ihm formal erteilt.
[Grundlage: Beschluss des Prüfungsausschusses vom 26.10.2016]
Studierende der Kognitionswissenschaft im Bachelor und Master können sich, bis auf unten aufgeführte Ausnahmen, ausschließlich Veranstaltungen anerkennen lassen, die in Alma unter Kognitionswissenschaft (BSc/MSc) gelistet sind.
Selbstverständlich gilt dies im Bachelor nicht für das “Studium Professionale”, manchmal auch als Schlüsselqualifikationen bezeichnet (für SQs gelten folgende Regelungen).
Zudem beachten Sie bitte die folgenden Ausnahmeregeln bzw. Einschränkungen bezüglich der Wahl von Veranstaltungen in den folgenden Modulen:
Wie hier beschrieben können Sie sich nur die Veranstaltungen, die in Alma unter “B.Sc. Kognitionswissenschaft” gelistet sind, anerkennen lassen, und zwar ausschließlich in dem Modul, in dem die Veranstaltung im Alma steht!
Ausnahme: siehe "Welche Veranstaltungen können im Bachelor im Modul “Vertiefung Kognitionswissenschaft” anerkannt werden?”. Hierzu bedarf es weder eines Antrags an den Prüfungsausschuss noch einer Nachfrage an das Prüfungssekretariat.
Wie hier beschrieben können Sie sich nur die Veranstaltungen, die in Alma unter “M.Sc. Kognitionswissenschaft” gelistet sind, anerkennen lassen, und zwar ausschließlich in dem Modul, in dem die Veranstaltung in Alma steht!
Generell gilt, dass Sie im Rahmen Ihres Bachelorstudiums keine Veranstaltungen aus dem Master Kognitionswissenschaft (und im Rahmen Ihres Masterstudiums keine Veranstaltungen aus dem Bachelor Kognitionswissenschaft) anerkennen lassen können – es sei denn, dies ist explizit im Modulhandbuch festgelegt (z.B. Auflagen Quereinstieg) oder in Alma im Strukturbaum des Bachelorstudiengangs (für Bachelorstudierende) bzw. des Masterstudiengangs (für Masterstudierende) eingetragen.
Zudem können in Ausnahmefällen Veranstaltungen aus dem Master Kognitionswissenschaft bereits im Bachelorstudium belegt – aber nicht im Bachelor anerkannt – werden, beispielsweise, wenn Sie sich am Ende Ihres Studiums befinden. Dies ist aber nur nach vorheriger Absprache mit der jeweiligen Dozentin / dem jeweiligen Dozenten möglich und nur dann, wenn die Prüfungsleistung in Papierform bescheinigt werden kann. Für die spätere Anerkennung der Prüfungsleistung im Master reichen Sie dann die Bescheinigung beim Prüfungsamt zu dem Zeitpunkt ein, an dem die Prüfungsleistung anerkannt werden soll. Eine Doppelanerkennung einer Prüfungsleistung im Bachelor- und Masterstudium ist nicht erlaubt ist und stellt einen Betrugsversuch dar.
[Grundlage: Beschluss des Prüfungsausschusses vom 31.01.2018]
Die Anerkennung von Studienleistungen erfolgt immer mit der Anzahl der ECTS, die vom Dozenten vergeben wurden.
Im Pflichtmodul "Kognitionswissenschaft C" (PO 2017) bzw. "Kognitionswissenschaftliche Forschungsthemen" (PO 2022) müssen in jedem Fall zwei Seminare belegt werden, jedes wird mit 3 LP verrechnet.
Selbstverständlich alle Veranstaltungen, die im Strukturbaum des elektronischen Vorlesungsverzeichnisses Alma in diesem Modul gelistet sind. Zusätzlich können aber auch noch folgende weitere Veranstaltungen anerkannt werden:
Sie müssen in jedem Fall 2 Veranstaltungen mit je 3 LP absolvieren, wobei Sie in jeder Veranstaltung eine benotete Leistung erbringen müssen (siehe S. 30 im Modulhandbuch zum Bachelorstudiengang bzw. S. 36-37 im Modulhandbuch zum Masterstudiengang).
Im Bachelor in den sogenannten "überfachlichen berufsfeldorientierten Kompetenzen" (übK), Modul "Studium Professionale" gemäß des Besonderen Teils der PO 2015 / 2017 [Modulnummer KOGM3610] bzw. Modul "Überfachlich Kompetenzen" gemäß des Besonderen Teils der PO 2022 [Modulnummer KOÜBK3610], können sich Studierende jede Bachelor-Veranstaltung der Eberhard Karls Universität Tübingen anerkennen lassen, sowie jede nicht explizit als Bachelor- oder Master-Veranstaltung ausgewiesene außerfakultäre Veranstaltung sowie Veranstaltungen des Weltethos-Instituts, sofern die Veranstaltung in Alma aufgeführt ist. Sollte die Veranstaltung benotet sein, findet die Note keine Berücksichtigung in der Berechnung der Bachelor-Gesamtnote am Ende des Studiums. (Die Note wird aber auf Ihrem Zeugnis (Transcript of Records) aufgeführt!) Es gilt selbstverständlich, dass jede Veranstaltung auch Veranstaltungen aus der Kognitionswissenschaft einschließt: die Veranstaltungen dürfen, müssen aber nicht von außerhalb der Kognitionswissenschaft stammen.
[Grundlage: Wegfall der Pflicht zu benoteten Veranstaltungen durch Beschluss des Prüfungsausschusses Kognitionswissenschaft vom 25.01.2017]
Hier ist im Normalfall keine Anerkennung nötig: Alle Veranstaltungen der Universität Tübingen werden im Studium Professionale anerkannt. Dies gilt auch für Leistungen, die in einem anderen, vorherigen Studiengang an der Universität Tübingen erbracht wurden, sofern diese noch nirgends aufgeführt wurden: Selbstverständlich nicht innerhalb des vorherigen Studiengangs (inkl. Studium Professionale) noch im Zeugnis als zusätzliche Studienleistung – Leistungen dürfen nicht mehr als einmal verbucht werden, es sei denn eine doppelte Anerkennung ist vorher beantragt und durch den Prüfungsausschuss genehmigt worden.
Alle Informationen zu Versuchspersonenstunden und deren Anerkennung finden Sie hier auf unserer KogWis-Seite.
Für Studierende ab der Bachelor-PO 2017 ist die Teilnahme an insgesamt 15 Kolloquiumsvorträgen als studienbegleitende Leistung verpflichtend. Diejenigen, die nach der PO 2017 bzw. PO 2022 studieren, müssen sich das unten verlinkte Formular ("Laufzettel") einmalig ausdrucken und sich im Laufe ihres Studiums die Teilnahme an mindestens 8 Veranstaltungen aus dem Forschungskolloquium Kognitionswissenschaft und maximal 7 Veranstaltungen aus den Forschungskolloqiuen der am Studiengang Kognitionswissenschaft beteiligten Arbeitsbereiche bestätigen lassen. Bachelor-Studierende nach der PO 2015 (oder älter) können den Laufzettel ebenfalls führen und sich die Teilnahme an 15 Vorträgen mit 3 LP im Studienbereich überfachliche Kompetenzen anerkennen lassen.
Hier können Sie das Formular ("Laufzettel") herunter laden. Sobald Sie alle benötigten Vorträge zusammen haben, geben Sie bitte den ausgefüllten Laufzettel im Prüfungsamt Kognitionswissenschaft ab.
Grundsätzlich entscheidet der Dozent, ob ein Student eine Klausur mitschreiben darf.
Ob dem Studenten die Klausur dann auch in seinem Studienfach anerkannt wird, entscheidet ausschließlich der Prüfungsausschuss des jeweiligen Faches. Grundsätzlich aber gelten die bestehenden Regeln, s. "Welche Veranstaltungen kann ich im Rahmen meines Kognitionswissenschafts-Studiums im Bachelor und Master anerkennen lassen?"
Sie müssen zwingend einen Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen an den Prüfungsausschuss der Kognitionswissenschaft stellen. Dieser Antrag muss elektronisch als ein PDF an die Email-Adresse anerkennung(at)kogwis.uni-tuebingen.de gesendet werden. Verwenden Sie hierzu ausschließlich diese editierbaren Formulare für die Anerkennung von Studienleistungen.
Anmerkungen:
Bedenken Sie beim Ausfüllen Ihres Antrags bitte folgende Punkte:
Selbstverständlich gilt dies nur für die editierbaren Formulare - nicht für alle anderen Unterlagen, die Sie zusammen mit Ihrem Antrag einreichen.
Über Anträge wird in der Sitzung des Prüfungsausschusses entschieden, die zwei Mal pro Semester stattfindet. Wann die nächste Sitzung stattfindet, sehen Sie auf der Einstiegsseite. Bitte beachten Sie die Einreichungsfrist.
Alle Anträge auf Anerkennung müssen elektronisch als ein PDF an die Email-Adresse anerkennung(at)kogwis.uni-tuebingen.de gesendet werden. Verwenden Sie hierzu ausschließlich diese editierbaren Formulare. Das PDF muss unterschrieben sein: Bitte Unterschrift elektronisch einfügen oder Formular unterschreiben und dann einscannen bzw. fotografieren.
Sie können sich Veranstaltungen oder Module, die Sie im Rahmen eines Parallelstudiums in einem anderen Studiengang an der Universität Tübingen erbringen, auch für den (Bachelor- / Master-) Studiengang Kognitionswissenschaft anerkennen lassen, wenn (a) die identische Veranstaltung / das identische Modul in beiden Studiengängen angeboten wird oder (b) wenn die Veranstaltung / das Modul in Bezug auf die Lerninhalte und den Umfang ausreichend ähnlich zu einer Veranstaltung / einem Modul im (Bachelor-/Master-) Studiengang Kognitionswissenschaft ist. Grundlegend von der Anerkennung ausgenommen sind Abschlussarbeiten (Bachelor- / Masterarbeiten); diese müssen Sie in beiden Studiengängen getrennt absolvieren.
Wenn Sie eine Veranstaltung / ein Modul aus einem Parallelstudium anerkennen lassen möchten, müssen Sie einen Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen stellen. Eine Ausnahme stellen Veranstaltungen / Module dar, die in beiden, parallel studierten Studiengängen Pflicht sind und bei denen es keine Wahlmöglichkeit in der Form gibt, dass Sie alternativ auch eine andere Veranstaltung / ein anderes Modul belegen könnten. In dem Fall kontaktieren Sie bitte direkt das Prüfungsamt.
Bei studienbegleitenden schriftlichen Prüfungsleistungen (Klausuren, Hausarbeiten) können Sie innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses einen Antrag auf Einsicht (in die Klausur / die Hausarbeit) stellen. Diesen Antrag richten Sie bitte schriftlich (per E-Mail) an die jeweilige Prüferin / den jeweiligen Prüfer. Bei Abschlussarbeiten können Sie innerhalb eines Jahres nach Abschluss der Bachelorprüfung Einsicht in das bzw. die Gutachten beantragen. Diesen Antrag richten Sie bitte schriftlich (per E-Mail) ebenfalls direkt an das die jeweilige Prüferin / den jeweiligen Prüfer.
[Grundlage: §36 der Bachelor-Prüfungsordnung, Allgemeiner Teil (2015), bzw. §28 der Master-Prüfungsordnung, Allgemeiner Teil (2012)]
Ihre Bachelorprüfung legen Sie in der Regel zum Ende des 6. Fachsemesters (Regelstudienzeit) ab, spätesten aber bis zum Ende des 10. Fachsemesters. Danach müssen Sie einen Antrag auf Fristenverlängerung stellen; ansonsten erlischt Ihr Prüfungsanspruch. Dies gilt sowohl für die Prüfungsordnung von 2017 (Allgemeiner Teil von 2015)[1] als auch für die Prüfungsordnung von 2022[2].
Für das Ablegen der Masterprüfung ist nur für die Prüfungsordnung von 2022 eine Frist für das Ablegen der Masterprüfung festgelegt: Diese muss bis zum Ende des 8. Fachsemesters abgelegt werden[3]. Danach müssen Sie einen Antrag auf Fristenverlängerung stellen; ansonsten erlischt Ihr Prüfungsanspruch. Für die Prüfungsordnung von 2018 (Allgemeiner Teil von 2012) ist keine explizite Frist vorgesehen[4]; in Regelstudienzeit legen Sie Ihre Masterprüfung aber bis zum Ende des 4. Semesters ab.
(Grundlage:
[1] Bachelor-Prüfungsordnung, Allgemeiner Teil (2022), §33, in Verbindung mit dem Besonderen Teil, § 12;
[2] Bachelor-Prüfungsordnung, Allgemeiner Teil (2015), §1, Absatz 6, Satz 1, sowie §16a;
[3] Master-Prüfungsordnung, Allgemeiner Teil (2022), §33 in Verbindung mit dem Besonderen Teil, § 12;
[4] Master-Prüfungsordnung, Allgemeiner Teil (2012), §1, Absatz 4, Satz 1)
Im Falle eines Antrags auf Fristenverlängerung für eine Abschlussarbeit gehen Sie bitte wie in der entsprechenden FAQ beschrieben vor.
Einen Antrag auf Fristenverlängerung in Bezug auf die Orientierungsprüfung richten Sie schriftlich an den Prüfungsausschussvorsitzenden. Bitte reichen Sie diesen Antrag in ausgedruckter Form beim Prüfungsamt ein und fügen Sie ggf. notwendige Nachweise (z.B. ein ärztliches Attest) bei.
Ein Antrag auf Nachteilsausgleich ist schriftlich an den Prüfungsausschuss zu richten. Bitte reichen Sie diesen in ausgedruckter Form beim Prüfungsamt ein. Verwenden Sie für Ihren Antrag die Vorlage der Zentralen Studienberatung und fügen Sie ggf. notwendige Nachweise (aktuelles ärztliches Attest bzw. aktuelle ärztliche Stellungnahme, aktuelle Stellungnahme des / der Schwerbehindertenbeauftragten; im Regelfall nicht älter als 6 Monate) bei. Sollten Sie unter einer chronischen Erkrankung leiden und dafür kein aktuelles Attest /keine aktuelle Stellungnahme vorlegen können, fügen Sie Ihrem Antrag bitte eine separate Begründung dazu bei, warum Sie kein aktuelles Attest / keine aktuelle Stellungnahme vorlegen können.
Wichtig: Bevor Sie den Antrag einreichen, setzen Sie sich bitte mit der Studienfachberaterin, Dr. Elisabeth Hein, in Verbindung; nehmen Sie zudem Kontakt mit der Zentralen Studienberatung auf und lassen Sie sich dort zu Ihrem Antrag beraten.
Die Orientierungsprüfung soll den Studierenden zeigen, ob sie den Anforderungen an das wissenschaftliche Studium der Kognitionswissenschaft gewachsen sind und dass sie die Fertigkeiten haben, die erforderlich sind, um das Studium der Kognitionswissenschaft mit Erfolg fortsetzen zu können.
[Quelle: PO2012/PO2015, AT: § 7 Zweck der Orientierungsprüfung]
[Quelle: PO2015/PO2017, BT: § 8 Art, Umfang und Durchführung der Orientierungsprüfung]
Gemäß unserer Prüfungsordnung dürfen Sie jede zur Orientierungsprüfung gehörende Prüfungsleistung maximal einmal im nächstmöglich folgenden Semester wiederholen. Dabei gelten Haupt- und Nachklausur (bzw. 1 und 2. Prüfungstermin) in einem Semester rechtlich als zwei getrennte Prüfungen, so dass Sie insgesamt maximal zwei Versuche haben. Wenn Sie also z.B. im ursprünglichen Semester an der Hauptklausur teilnehmen und diese nicht bestehen, dann haben Sie nur noch einen weiteren Versuch (entweder die Nachklausur im gleichen Semester oder aber die Haupt- oder Nachklausur im nächstmöglichen folgenden Semester). Bitte beachten Sie hierzu auch die geltende Fristenregelung zur Orientierungsprüfung.
[Grundlage: PO2012/PO2015, AT: § 9 Zeitpunkt der Orientierungsprüfung]
Die gemäß unserer Prüfungsordnung für die Orientierungsprüfung erforderlichen Prüfungsleistungen sind nominell bis zum Ende des zweiten Semesters zu erbringen, können jedoch einmal im nächstmöglichen folgenden Semester wiederholt werden. Das nächstmöglich folgende Semester ist dabei dasjenige Semester, in welchem die Veranstaltung das nächste Mal angeboten wird. Die Veranstaltung „Informatik I“ wird z.B. typischerweise nur im Wintersemester angeboten. Folglich dürfen Sie auch noch im dritten Semester (d.h. dem nächstmöglichen folgenden Semester für „Informatik I“) letztmalig die Prüfungsleistung versuchen. Bitte beachten Sie dabei aber zudem die geltende Regelung zur Anzahl der Wiederholungsversuche bei der Orientierungsprüfung. Wer die Prüfungsleistungen, die zur Orientierungsprüfung gehören, nicht spätestens bis zum Ende des dritten Semesters erbracht hat, verliert den Prüfungsanspruch, es sei denn, die Fristüberschreitung ist von der oder dem Studierenden nicht zu vertreten. Hierüber entscheidet der Prüfungsausschuss auf Antrag der oder des Studierenden.
[Grundlage: PO2012/PO2015, AT: § 9 Zeitpunkt der Orientierungsprüfung]
In der neuen Prüfungsordnung gibt es - analog zur Orientierungsprüfung in der PO 2017 - eine Frist, bis zu der bestimmte studienbegleitende Prüfungsleistungen (Modulleistungen) erbracht werden müssen. Dies sind:
Diese Modulleistungen müssen zwingend bis zum Ende des 3. Semesters abgelegt werden; ansonsten geht der Prüfungsanspruch für das Studium verloren, es sei denn, die Fristüberschreitung ist von der oder dem Studierenden nicht zu vertreten. Hierüber entscheidet der Prüfungsausschuss auf Antrag der oder des Studierenden.
Jede dieser Modulleistungen kann maximal zweimal wiederholt werden (= 3 Versuche). Dabei ist zu beachten, dass Haupt- und Nachklausur (bzw. 1 und 2. Prüfungstermin) in einem Semester rechtlich als zwei getrennte Prüfungen gelten. Wenn Sie also z.B. im 1. Semester sowohl an der Hauptklausur als auch an der Nachklausur in "Praktische Informatik 1" teilnehmen und beide Klausuren nicht bestehen würden, dann haben Sie nur noch einen weiteren Versuch (im nächstmöglichen, 3. Semester).
[Grundlage: PO2022, BT: § 11 Fristen für die Erbringung von Modulleistungen; Bachelorrahmenprüfungsordnung § 26]
Die folgende Tabelle enthält alle Personen, die derzeit im Studiengang Kognitionswissenschaft prüfungsberechtigt sind. Diese und nur diese kommen als Betreuer (= Erstgutachter) für Bachelor- und Masterarbeiten in Frage, und auch nur dieser Personenkreis kann interne Laborpraktika im Masterstudium betreuen, bzw. muss als offizieller Betreuer für externe Laborpraktika fungieren.
Titel | Vorname | Name | Fachbereich | prüf.berecht.bis |
Biologie | ||||
Prof. Dr. | Jan | Benda | Biologie | |
Dr. | Gregor | Hardiess | Biologie | |
Prof. Dr. | Hanspeter | Mallot | Biologie | |
Prof. Dr. | Andreas | Nieder | Biologie | |
Jun.Prof. Dr. | Lena | Veit | Biologie | 31.03.2027 |
Informatik | ||||
Alle Professorinnen und Professoren des Fachbereichs Informatik sowie alle Honorar- und kooptierten Professuren und Nachwuchsgruppenleiter:innen | ||||
Dr. | Nicole | Ludwig | Informatik | 30.09.2025 |
Dr. | Sascha | Meyen | Informatik | 30.09.2025 |
Dr. | Uli | Wannek | Informatik | |
Linguistik | ||||
Prof. Dr. | Harald | Baayen | Linguistik | |
Prof. Dr. | Michael | Franke | Linguistik | |
Prof. Dr. | Gerhard | Jäger | Linguistik | |
Prof. Dr. | Walt Detmar | Meurers | Linguistik | |
Dr. | Michael | Ramscar | Linguistik | |
Dr. | Konstantin | Sering | Linguistik | 30.09.2027 |
Medizin | ||||
Prof. Dr. med. | Birgit | Derntl | Medizin | 30.09.2027 |
Prof. Dr. | Steffen | Gais | Medizin | 31.03.2028 |
Prof. Dr. med. | Alireza | Gharabaghi | Medizin | 30.09.2026 |
Prof. Dr. | Tobias | Hauser | Medizin | 30.09.2026 |
Prof. Dr. | Hans-Otto | Karnath | Medizin | |
Dr. | Ann-Christin | Kimmig | Medizin | 30.09.2027 |
Dr. med. | Cosima | Prahm | Medizin | 31.03.2026 |
Prof. Dr. | Tobias | Kaufmann | Medizin | |
Dr. | Axel | Lindner | Medizin | 31.03.2027 |
Philosophie | ||||
Prof. Dr. | Sabine | Döring | Philosophie | |
Prof. Dr. | Thomas | Sattig | Philosophie | |
Prof. Dr. | Hong Yu | Wong | Philosophie / CIN | |
Psychologie | ||||
Alle Professorinnen und Professoren sowie alle außerplanmäßigen Professorinnen und Professoren des Fachbereichs Psychologie | ||||
Dr. | Susanne | Dietrich | Psychologie | 31.03.2025 |
Dr. | Pablo | Grassi | Psychologie | 31.03.2027 |
Dr. | Elisabeth | Hein | Psychologie | |
Dr. | Frank | Papenmeier | Psychologie | 30.09.2027 |
Prof. Dr. | Stephan | Schwan | Psychologie / IWM | |
Dr. | Verena | Seibold | Psychologie | |
Dr. | Annette | Werner | Psychologie | 31.03.2025 |
Dr. | Florian | Wickelmaier | Psychologie | |
Sonstige | ||||
Dr. | Yulia | Oganian | Center for Integrative Neurosciences | 31.03.2028 |
Dr. | Christian | Scharinger | IWM Leibniz-Institut für Wissensmedien | 31.03.2026 |
Dr. | Claudio | Tennie | Institut für Ur- und Frühgeschichte | 30.09.2027 |
Grundvoraussetzungen hierfür ist, dass die Dozentin / der Dozent eine abgeschlossene Promotion hat, Mitglied der Universität Tübingen ist und regelmäßig Lehre in der Kognitionswissenschaft anbietet – wobei die angebotenen Lehrveranstaltungen explizit im elektronischen Vorlesungsverzeichnis (Alma) im Strukturbaum der Kognitionswissenschaft gelistet sein müssen. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, so kann die Dozentin / der Dozent per E-Mail einen formlosen Antrag an den Prüfungsausschussvorsitzenden der Kognitionswissenschaft stellen. Der Antrag sollte in Form einer einzigen .pdf eingereicht werden und ein kurzes Anschreiben, in dem die Notwendigkeit der Prüfungsberechtigung begründet wird, enthalten sowie einen tabellarischen Lebenslauf und eine Auflistung der bisherigen Lehrtätigkeit der Dozentin / des Dozenten. Über den Antrag entscheidet dann der Prüfungsausschuss in der jeweils auf das Eingangsdatum nachfolgenden Sitzung. Der Entscheid und die Dauer der Prüfungsberechtigung wird der Dozentin / dem Dozenten dann per E-Mail mitgeteilt.
Der Betreuer (= Gutachter) Ihrer Bachelorarbeit muss zwingend im Studiengang Kognitionswissenschaft prüfungsberechtigt sein. Deswegen kommt nur dieser Personenkreis als Betreuer in Frage.
Sie benötigen nur ein einziges Gutachten – das ihres Betreuers – für Ihre Bachelorarbeit.
Bitte beachten Sie, dass obige Regel zum einzigen Betreuer und Gutachter Ihrer Bachelorarbeit auch impliziert, dass Sie ihre Bachelorarbeit weder in einem Unternehmen, noch an einer außeruniversitären Forschungseinrichtung wie den Max-Planck-Instituten in Tübingen durchführen können. (Es sei denn, eine Person eines Unternehmens oder eines der MPI's besitzt die Prüfungsberechtigung in der Kognitionswissenschaft.)
Nein, siehe "Wer kann meine Bachelorarbeit betreuen? Wie viele Gutachter benötige ich für meine Bachelorarbeit?"
Der Betreuer (= Erstgutachter) Ihrer Masterarbeit muss zwingend im Studiengang Kognitionswissenschaft prüfungsberechtigt und an der Universität Tübingen tätig sein. Deswegen kommt nur dieser Personenkreis als Betreuer in Frage.
Für Ihre Masterarbeit benötigen Sie zwei Gutachter, d.h. neben dem Betreuer oder Erstgutachter auch noch einen Zweitgutachter. Der Zweitgutachter ist üblicherweise ebenfalls im Studiengang Kognitionswissenschaft prüfungsberechtigt, aber dies ist nicht zwingend. Bitte beachten Sie aber, dass der Zweitgutachter im Normalfall nach Paragraph 5, Absatz 2 des allgemeinen Teils der PO2012 ein Hochschullehrer oder Privatdozent an der Universität Tübingen sein muss. In Ausnahmefällen können auch promovierte wissenschaftliche Mitarbeiter an der Universität Tübingen Zweitgutachter sein, dies muss aber vom Betreuer der Arbeit auf dem Formblatt zur Anmeldung der Masterarbeit kurz begründet werden.
Sie können Ihre Masterarbeit auch in einem Unternehmen oder an einer außeruniversitären Forschungseinrichtung wie den Max-Planck-Instituten in Tübingen durchführen, wenn Sie dort eine betreuende Person finden. Auch in dem Fall müssen beide Gutachter an der Universität Tübingen tätig sein. Für die beiden Gutachter gelten die oben beschriebenen Anforderungen. Bitte beachten Sie in dem Fall auch die Randbedingungen für externe MSc Abschlussarbeiten in der Kognitionswissenschaft.
Wichtig: Wenn von Ihnen erwünscht, können Sie Ihre Masterarbeit auch an einem Lehrstuhl schreiben, in dem Sie ein Laborpraktikum durchgeführt haben -- selbstverständlich müssen Sie dies aber nicht tun, Laborpraktikum und Masterarbeit sind voneinander unabhängig.
Ja, siehe "Wer kann meine Masterarbeit betreuen? Wie viele Gutachter benötige ich für meine Masterarbeit?"
Während ein Praktikum eine freiwillige, externe (berufsnahe) Qualifikation darstellt, ist die Masterarbeit eine zentrale akademische Prüfungsleistung. Die Masterarbeit wird an der Universität, unabhängig von ihrem Durchführungsort, betreut und geprüft. Da die Masterarbeit eine Kernprüfungsleistung darstellt, ist demnach eine Vergütung im Falle eines externen Durchführungsorts nicht zulässig. Die Studierenden werden auch für den Besuch ihrer sonstigen Vorlesungen/Prüfungsleistungen nicht vergütet.
Bzgl. der Finanzierung Ihres Studiums unterstützt das Studierendenwerk gerne weiter (z.B., BAföG https://uni-tuebingen.de/studium/rund-ums-studium/studienfinanzierung/bafoeg/).
Anmeldungen von Bachelor- und Masterarbeiten müssen beim Prüfungssekretariat erfolgen. Das Formblatt zur Anmeldung muss nicht persönlich abgegeben werden, es kann auch korrekt adressiert in den Briefkasten des Prüfungsamts geworfen werden. Alles, was im Prüfungssekretariat ankommt, wird mit einem Eingangsstempel mit Datum versehen.
Das Formblatt ("Anmeldung Abschlussarbeit") finden Sie im Downloadbereich des Fachbereichs Informatik.
Die Abgabe der gedruckten und digitalen Versionen von Bachelor- und Masterarbeiten muss beim Prüfungssekretariat erfolgen. Die Arbeit muss nicht persönlich abgegeben werden, sie kann auch korrekt adressiert in den Briefkasten des Prüfungssekretariats geworfen werden. Alles, was im Prüfungssekretariat ankommt, wird mit einem Eingangsstempel mit Datum versehen.
Für den Bachelor müssen zwei gedruckte und gebundene Exemplare abgeben werden (eines für den Gutachter und eines für das Archiv), und für den Master drei gedruckte und gebundene Exemplare (zwei für die Gutachter und eines für das Archiv). Die Arbeit muss im Prüfungssekretariat der Kognitionswissenschaft abgegeben werden, siehe “Wo gebe ich meine Bachelor- oder Masterarbeit ab?”.
Bitte beachten Sie zudem, dass Sie auch eine digitale Version der Bachelor- bzw. Masterarbeit in Form einer einzigen .pdf-Datei abgeben müssen, siehe “Muss ich eine digitale Version meiner Abschlussarbeit abgeben?”. Die digitale Version müssen Sie per E-Mail von Ihrer studentischen E-Mail-Adresse aus (keine private E-Mail-Adresse) an das Prüfungsamt Kognitionswissenschaft schicken.
Zusammenfassend also:
Bitte beachten Sie, dass in den Prüfungsordnungen (POs) für Bachelor und Master hiervon abweichend mehr (Bachelor) bzw. weniger (Master) gedruckte und gebundene Exemplare gefordert werden. Wir bitten Sie jedoch, sich an die hier in den FAQs aufgeführten Anzahlen zu halten.
[Grundlage: Beschlüsse des Prüfungsausschusses Kognitionswissenschaft vom 26.10.2016 und vom 17.07.2024.]
Ja, neben den gedruckten Exemplaren (siehe “Wie viele gedruckte Exemplare meiner Abschlussarbeit (Bachelor oder Master) muss ich abgeben?”) muss auch eine digitale Version in Form einer einzigen .pdf-Datei beim Prüfungssekretariat abgegeben werden. Die digitale Version muss per E-Mail von Ihrer studentischen E-Mail-Adresse aus (keine private E-Mail-Adresse) an das Prüfungssekretariat geschickt werden (siehe “Wo gebe ich meine Bachelor- oder Masterarbeit ab?”).
Das Vorgehen hängt vom Grund ab, weswegen Sie eine Fristenverlängerung beantragen:
Unter einem Plagiat versteht man ganz grundlegend die unbefugte Aneignung oder Nutzung von Ideen, Texten, Bildern oder sonstigen kreativen Werken, die von einer anderen Person stammen, ohne die ursprüngliche Quelle korrekt anzugeben. Wird im Rahmen einer schriftlichen Prüfungsleistung (Hausarbeit, Abschlussarbeit) ein Plagiat festgestellt, so kann dies dazu führen, dass die Prüfung als nicht bestanden gewertet wird. Im Wiederholungsfall kann ein Verlust des Prüfungsanspruches drohen (siehe auch Leitlinien des Fachbereichs Informatik zum Umgang mit Plagiarismus).
In einem Laborpraktikum wird typischerweise eine konkrete Aufgabenstellung an einem Lehrstuhl bearbeitet. Sie bekommen Einblick in die Forschung und Arbeitsweise eines Lehrstuhls, was einerseits auf die mehr eigenverantwortliche Masterarbeit vorbereitet, andererseits auch bei der Auswahl eines Forschungsgebiets und Lehrstuhls für die Masterarbeit hilfreich sein kann. Laborpraktika werden typischerweise während des Semesters durchgeführt; der Arbeitsaufwand beträgt 360 Stunden (12 ECTS), d.h. Sie sollten z.B. 3 Tage pro Woche am Lehrstuhl vor Ort sein (3 Tage x 15 Wochen x 8h/Tag = 360h). Am Ende müssen Sie üblicherweise einen Abschlussbericht verfassen, der durch Ihre Betreuerin bzw. Ihren Betreuer benotet wird. (siehe: Wo kann ich meine Laborpraktika im Rahmen des Masterstudiums absolvieren?)
Das Laborpraktikum kann nur von einer Person betreut werden, die im Studiengang Kognitionswissenschaft prüfungsberechtigt ist. Folglich kommen nur diese Arbeitsgruppen oder Lehrstühle in Betracht.
Nein, siehe "Wo kann ich mein Laborpraktikum im Rahmen des Masterstudiums absolvieren?"
Das Laborpraktikum müssen Sie nicht gesondert anmelden. Sie besprechen den Start- und End-Termin individuell mit Ihrem Betreuer.
Für das Zeugnis, die Urkunde sowie das Transcript of Records (ToR) erhalten sie via Prüfungssekretariat auf Wunsch zusätzlich zur deutschen Version auch eine englische Version. Bitte wenden Sie sich dafür an das Prüfungssekretariat Kognitionswissenschaft.
Wenn Sie
wird Ihnen vom Prüfungsausschuss der Kognitionswissenschaft eine Auszeichnung verliehen. Sie bekommen die Auszeichnung als separaten Brief automatisch zusammen mit Ihrer Urkunde und Ihrem Zeugnis ausgehändigt, ohne dass Sie etwas tun müssen.
Sie können sich vom Prüfungsamt ein vorläufiges Zeugnis ausstellen lassen, das Ihnen auf dem Postweg (auf Anfrage auch per E-Mail) zugestellt wird.
Prinzipiell können Sie mehr Veranstaltungen belegen als Sie für Ihr Studium (bzw. einzelne Module) benötigen. Wenn Sie überzählige Veranstaltungen im Rahmen Ihres Studiums erbracht haben, so können diese in Ihrem Transcript of Records als „Zusätzliche Leistungen“ aufgeführt werden. Bitte beachten Sie aber, dass die Anzahl der unter „Zusätzliche Leistungen“ aufführbaren Veranstaltungen limitiert ist:
Sie können Sich nach Abschluss Ihres Studiums auf Antrag selbst exmatrikulieren, müssen dies aber nicht. Wenn Sie sich nicht selbst exmatrikulieren, werden Sie automatisch zum Ende des Semesters exmatrikuliert, in welchem Sie Ihre letzte Prüfungsleistung erbracht haben (siehe auch: Allgemeine Informationen der Universität zur Exmatrikulation).
Die erste Voraussetzung ist, dass die Betreuerin bzw. der Betreuer Ihrer Doktorarbeit in der Kognitionswissenschaft prüfungsberechtigt ist.
Zusätzlich gelten folgende Voraussetzungen in Abhängigkeit von Ihren bisherigen Studienabschlüssen:
Bitte bedenken Sie, dass Sie nur im Falle 1.), d.h. bei vorhandenem Bachelor- und Masterabschluss in einem Kernfach der Kognitionswissenschaft, garantiert ohne Auflagen zur Promotion zugelassen werden. Im Falle 2.) kann eine Zulassung ohne Auflagen erfolgen, im Falle 3.) kann eine Zulassung erfolgen (in der Regel jedoch mit Auflagen). Sowohl bei 2.) als auch 3.) wird jeder Einzelfall vom Prüfungsausschussvorsitzenden der Kognitionswissenschaft geprüft.
Wenn Sie nachverfolgen wollen, wo andere ehemalige Studierende der Kognitionswissenschaft aus Tübingen nun sind, was sie arbeiten und wenn Sie selbst Ihren Werdegang weitergeben wollen oder ggf. zu Alumni-Treffen eingeladen werden wollen, können Sie Ihre Daten gerne
speichern. Wir werden Sie dann gerne über Alumni-Aktivitäten informieren.
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